Größtmögliche Sicherheit für Schwimmbadnutzer*innen
Zusammenfassung
Die Antragsteller bitten den Magistrat, Sicherheitsmaßnahmen für Schwimmbadnutzer*innen zu prüfen, einschließlich der Einführung von KI-gestützten Videoschutzsystemen, um Badeunfälle zu verhindern. Dies soll die Sicherheit verbessern und die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung erfassen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob beim Neubau des Rebstockbades auch KI-gestützte Videoschutzsysteme zur Beobachtung von auffälligen Schwimmmustern als Schutz vor Badeunfällen installiert werden, wie es in einigen hessischen Kommunen bereits erprobt wird; 2. ob die Bäderbetriebe Frankfurt zum Beispiel in Kooperation mit der DLRG gezielte Kampagnen zur Sensibilisierung von Eltern bzgl. ihrer Aufsichtspflicht an Wasserflächen veranlassen können; 3. ob für die unter Ziffer 1. und 2. benannten Maßnahmen zusätzliche Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt werden müssen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, eine Einschätzung über die allgemeine Schwimmfähigkeit der Frankfurter Bevölkerung abzugeben und ob Erkenntnisse darüber vorliegen, wie sich diese im Vergleich zu anderen Kommunen in Hessen und vergleichbaren Städten im Bundesgebiet entwickelt.
Begründung
Zwar findet die übergroße Mehrheit tödlicher Badeunfälle an unbewachten Wasserflächen statt, dennoch warnt die DLRG jährlich vor einer immer weiter abnehmenden grundsätzlichen Schwimmfähigkeit in der Bevölkerung. Auch falsche Vorstellungen von Eltern über die Notwendigkeit zur Aufsicht in öffentlichen Schwimmbädern können ein Gefährdungspotential darstellen. Der Einsatz von KI-gestützten Videoschutzsystemen als Ergänzung zur normalen Badeaufsicht wird daher bereits in mehreren hessischen Kommunen erprobt. Als größte Kommune Hessens sollte Frankfurt bei Eignung der Systeme eine Weiterentwicklung im Sicherheitskonzept seiner öffentlichen Schwimmbäder nicht verpassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2025OFOF 584/8Kunstwerk „Springende Fische“ zeitgemäß ersetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7231Kunstwerk „Springende Fische“ zeitgemäß ersetzenDirektanregung
- 26. September 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1681Kunstwerk "Springende Fische" zeitgemäß ersetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats