Kunstwerk "Springende Fische" zeitgemäß ersetzen
Stellungnahme des Magistrats
Die Bronzeskulptur "Springende Fische" wurde als Teil einer Reihe von Kunstwerken des Künstlers Hugo Uhl entworfen, die zwischen 1967 und 1969 von der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen im Frankfurter Stadtteil Nordweststadt aufgestellt wurde. Uhls Skulptur befand sich in der Ernst-Kahn-Straße 1-7. Sie ist dem Eigentum der Frankfurter Aufbau AG (FAAG) zuzurechnen, die ihrerseits zur ABG Frankfurt Holding gehört. Über die mehr als vierzig Jahre ihrer Aufstellung wurde die Skulptur mehrfach restauriert. Bei einer erneuten Begutachtung im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass die Schweißnähte der Skulptur - die aus einer Kupfer-Messing-Legierung bestand - bereits durch fortschreitende Korrosion aufgerissen waren, durch die mit weiteren Verwitterungsschäden zu rechnen war. Siehe hierzu auch die Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 578. Laut Gutachten der Kunstguss Eschenburg Lahn-Dill GmbH hätte eine Restaurierung des Werkes zu diesem Zeitpunkt bereits knapp 10.000 € gekostet. Es stand dem Magistrat - Kulturamt - zu diesem Zeitpunkt kein Etat für eine Überarbeitung des Kunstwerks bereit. Hinzu kommt, dass es sich formal um ein Werk in privatem Besitz und auf privatem Grund handelt, sodass eine Zuständigkeit und Finanzierung durch die Stadt Frankfurt ausgeschlossen ist. Dennoch wurde als Reaktion auf eine Anregung des Ortsbeirats 8 vom 24.01.2013 (OM 1889 / ST 578) eine erneute Einschätzung angefordert. Noch bevor diese vorgelegt werden konnte, wurde das Kulturamt über die gravierende Beschädigung der Skulptur "Springende Fische" in Kenntnis gesetzt. Die Bronzeskulptur war fast vollständig verschwunden, sodass sich aus Gründen der Verkehrssicherheit dafür entschieden wurde, den verbleibenden Fisch und die Halterung zu entfernen. Die Überreste der Skulptur "Springende Fische" wurden daraufhin am 10. Mai 2013 von der Kunstguss Eschenburg Lahn-Dill GmbH abmontiert. Aufgrund der Gemengelage, dass das Kunstwerk bereits einmal beschädigt und Teile entwendet wurde und darüber hinaus auf einem privaten Grundstück platziert ist, für das die Stadt Frankfurt nicht zuständig ist, wird davon abgeraten einen Neuaufbau mit städtischen Geldern zu finanzieren. Es steht ebenfalls kein Etat seitens des Kulturamts für die Neugestaltung eines Kunstwerkes an derselben Stelle bereit. Sollte der Wunsch des Ortsbeirats fortbestehen, anstelle der Skulptur "Springende Fische" eine neue Skulptur für den Standort zu entwickeln, so müsste der städtische Finanzierungsanteil ausschließlich aus dem Ortsbeiratsbudget erfolgen und es müssten vermutlich weitere Finanzierungsquellen gefunden werden. Darüber hinaus müsste das Vorhaben seitens der ABG Frankfurt Holding befürwortet werden, die als Eigentümerin ja auch die dauerhaften Verkehrssicherungspflichten übernehmen müsste. Auf Basis von Erfahrungswerten ist zu vermuten, dass eine Neuanfertigung einer skulpturalen Arbeit mindestens 15.000 €, eher mehr, kosten würde.