Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße
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Bisheriger Verlauf
10.08.2025
05.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße
Details im PARLIS OF_1499-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße
Details im PARLIS OM_7427_202510.08.2025
Antrag Ortsbeirat
Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße
Details im PARLIS OF_1499-5_202505.09.2025
Anregung Ortsbeirat
Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße
Details im PARLIS OM_7427_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7427 entstanden aus Vorlage: OF 1499/5 vom 10.08.2025
Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen verkehrsplanerischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen das Linksabbiegen vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße für den stadteinwärts fahrenden Verkehr ermöglicht werden kann. Begründung:
Mit der jüngst umgesetzten Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Niederräder Ufer auf 50 km/h wurden wichtige verkehrssicherheitsrelevante Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr vorgenommen. Diese Maßnahme schafft zugleich neue Spielräume für die sichere Anordnung bisher unterbundenen Abbiegens. Insbesondere das Linksabbiegen vom Niederräder Ufer aus Richtung Westen in die Mainfeldstraße war bislang untersagt. Dies führte zu unpraktischen und sehr langen Umwegen. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung ist die Sichtbeziehung verbessert und die Zahl der Konflikte hat sich verringert. Die Situation vor Ort sollte nun mit dem Ziel neu bewertet werden, die Netzfunktionalität für den lokalen Kfz-Verkehr behutsam zu stärken, ohne den Fortschritt für die Verkehrssicherheit zu gefährden. Daher sollte das Linksabbiegen an dieser Stelle geprüft und ggf. durch bauliche oder signaltechnische Maßnahmen ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5