Müllablagerungen im Bereich der Liegenschaft Hahnstraße 8
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Eigentümer des ehemaligen Autohauses in der Hahnstraße 8 zur Beseitigung von Müllablagerungen aufzufordern. Dies ist notwendig, da der Vorplatz des leerstehenden Gebäudes zunehmend vermüllt ist und bereits Meldungen über den Mängelmelder eingegangen sind.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Eigentümer des ehemaligen Autohauses in der Hahnstraße 8 aufzufordern, die Müll- und Sperrmüllablagerungen auf dem Vorplatz des Gebäudes zu entsorgen.
Begründung
Immer wieder wird der Vorplatz des leerstehenden Gebäudes (ehemaliges Autohaus) mit enormen Mengen an Müll zugestellt. Es ist ein Müll-Hotspot entstanden, der zusehends größer wird. Bereits im Mai dieses Jahres wurden die Zustände im Bereich der Liegenschaft über den Mängelmelder angezeigt. Laut Aussage des Amts für Bau und Immobilien soll alsbald gehandelt werden. Passiert ist jedoch bis heute nichts. Auch der FES wurde das Problem vor längerer Zeit geschildert. Diese erklärte sich für nicht zuständig. Es ist an der Zeit, dass dieser Schandfleck endlich beseitigt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2025Sie sind hierOMOM 7433Müllablagerungen im Bereich der Liegenschaft Hahnstraße 8Direktanregung
- 24. November 2025Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1980Müllablagerungen im Bereich der Liegenschaft Hahnstraße 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats