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Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-Miersch-Straße installieren

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 beantragt die Installation eines Blinklichts an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-Miersch-Straße, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies ist besonders wichtig für Kinder auf dem Weg zur Schule und Senioren, um gefährliche Situationen mit dem Rechtsabbiegeverkehr zu vermeiden.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-Miersch-Straße ein Blinklicht zu installieren, welches Rechtsabbieger aus der Jugenheimer Straße auf den querenden Fußverkehr in der Adolf-Miersch-Straße hinweist.

Begründung

Die Ampel wird vor allem morgens von Kindern auf dem Weg zur Schule oder zur Kindertagesstätte sowie von Seniorinnen und Senioren genutzt. Dabei kommt es sehr oft zu gefährlichen Situationen mit dem Rechtsabbiegeverkehr aus Richtung Jugenheimer Straße. Der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, muss im Vordergrund stehen. Die Installierung eines Blinklichts ist hier zur Unfallvermeidung erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2025Sie sind hier
    OMOM 7430Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/AdolfMierschStraße installieren
    Direktanregung
  2. 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2114Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/AdolfMierschStraße installierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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