Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-Miersch-Straße installieren
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 beantragt die Installation eines Blinklichts an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-Miersch-Straße, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies ist besonders wichtig für Kinder auf dem Weg zur Schule und Senioren, um gefährliche Situationen mit dem Rechtsabbiegeverkehr zu vermeiden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-Miersch-Straße ein Blinklicht zu installieren, welches Rechtsabbieger aus der Jugenheimer Straße auf den querenden Fußverkehr in der Adolf-Miersch-Straße hinweist.
Begründung
Die Ampel wird vor allem morgens von Kindern auf dem Weg zur Schule oder zur Kindertagesstätte sowie von Seniorinnen und Senioren genutzt. Dabei kommt es sehr oft zu gefährlichen Situationen mit dem Rechtsabbiegeverkehr aus Richtung Jugenheimer Straße. Der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, muss im Vordergrund stehen. Die Installierung eines Blinklichts ist hier zur Unfallvermeidung erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2025Sie sind hierOMOM 7430Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/AdolfMierschStraße installierenDirektanregung
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2114Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/AdolfMierschStraße installierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats