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Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen

Lesezeit: 1 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen

Details im PARLIS OF_1504-5_2025
05.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen

Details im PARLIS OM_7432_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7432 entstanden aus Vorlage: OF 1504/5 vom 06.08.2025

Betreff: Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an der Bahnunterführung in der Goldsteinstraße ein Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" mit dem Zusatz "Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet" angebracht werden kann.

Begründung:

Unbekannte streuen täglich nicht artgerechtes Vogelfutter (Brot, Essensreste, usw.) aus. Dies führt zu einer steigenden Anzahl von Tauben und zu einer extremen Verunreinigung der Bürgersteige. Die Verunreinigung der Bürgersteige bzw. die unhygienischen Zustände sind nicht nur ein Ärgernis, sondern verursachen auch hohe Reinigungskosten. Ein klarer Hinweis kann hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5