Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, ein Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße anzubringen, um die unartgerechte Fütterung von Tauben zu reduzieren. Dadurch sollen die hygienischen Zustände der Bürgersteige verbessert und hohe Reinigungskosten gesenkt werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Goldsteinstraße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 521.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Abbiegemöglichkeit nach Goldstein im Anschluss an die Ausfahrt der A520.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Goldsteinstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an der Bahnunterführung in der Goldsteinstraße ein Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" mit dem Zusatz "Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet" angebracht werden kann.
Begründung
Unbekannte streuen täglich nicht artgerechtes Vogelfutter (Brot, Essensreste, usw.) aus. Dies führt zu einer steigenden Anzahl von Tauben und zu einer extremen Verunreinigung der Bürgersteige. Die Verunreinigung der Bürgersteige bzw. die unhygienischen Zustände sind nicht nur ein Ärgernis, sondern verursachen auch hohe Reinigungskosten. Ein klarer Hinweis kann hier Abhilfe schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2025OFOF 1504/5Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringenOrtsbeiratsantrag · Linke
- 5. September 2025Sie sind hierOMOM 7432Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringenDirektanregung
- 2. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 253Hinweisschild „Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7