Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Anbringung eines verbotenen Fütterungsschildes für Tauben an der Unterführung Goldsteinstraße 143. Dies soll in Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung schnellstmöglich umgesetzt werden, um die Taubenpopulation zu kontrollieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Goldsteinstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 521.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Abbiegemöglichkeit nach Goldstein im Anschluss an die Ausfahrt der A520.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Goldsteinstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung wird das Stadttaubenmanagement die Anbringung eines "Tauben-füttern-verboten-Schildes" an der Unterführung umsetzen. Die Anbringung erfolgt schnellstmöglich, da die Schilder in diesem Format bereits im Schilderlager bereitliegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2025OFOF 1504/5Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringenOrtsbeiratsantrag · Linke
- 5. September 2025OMOM 7432Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringenDirektanregung
- 2. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 253Hinweisschild „Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab