Grünschnitt in der Burgstraße 56
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über den Verstoß gegen das Verbot des Schneidens von Gehölzen im Hinterhof der Burgstraße 56 zu informieren. Des Weiteren soll er erläutern, welche Maßnahmen er gegen die Zerstörung von Lebensräumen plant. Das erwartete Ergebnis ist eine Aufklärung über die Situation und mögliche Handlungen des Magistrats.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Burgstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
- Sichtbarkeit und Erkennbarkeit der Spielstraße am MartinLutherPlatz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Entsiegelung Kreuzung Burgstraße/Im Prüfling/Saalburgstraße12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grünschnitt in der Burgstraße 5605.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Burgstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Ist dem Magistrat bekannt, dass in dem Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden? Was gedenkt der Magistrat gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun?
Kontext
In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom
- März bis
- September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies vorausgeschickt
Begründung
In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom
- März bis
- September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2025OFOF 917/3Grünschnitt in der Burgstraße 56Ortsbeiratsantrag · Linke
- 11. September 2025Sie sind hierVV 1274Grünschnitt in der Burgstraße 56Anfrage
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 41Grünschnitt in der Burgstraße 56Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen