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Grünschnitt in der Burgstraße 56

Vorlagentyp: V
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, über den Verstoß gegen das Verbot des Schneidens von Gehölzen im Hinterhof der Burgstraße 56 zu informieren. Des Weiteren soll er erläutern, welche Maßnahmen er gegen die Zerstörung von Lebensräumen plant. Das erwartete Ergebnis ist eine Aufklärung über die Situation und mögliche Handlungen des Magistrats.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Burgstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Ist dem Magistrat bekannt, dass in dem Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden? Was gedenkt der Magistrat gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun?

Kontext

In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom

  1. März bis
  2. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies vorausgeschickt

Begründung

In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom

  1. März bis
  2. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2025OFOF 917/3Grünschnitt in der Burgstraße 56Ortsbeiratsantrag · Linke
  2. 11. September 2025Sie sind hier
    VV 1274Grünschnitt in der Burgstraße 56
    Anfrage
  3. 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 41Grünschnitt in der Burgstraße 56Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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