Grünschnitt in der Burgstraße 56
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, Informationen über die illegale Entfernung von Hecken und Gehölzen in der Burgstraße 56 zu erhalten. Dies geschieht im Kontext eines bestehenden Verbots für das Schneiden von Hecken in der Zeit vom 1. März bis 30. September. Das erwartete Ergebnis ist eine Stellungnahme des Magistrats zu den Maßnahmen gegen diesen Kahlschlag.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Burgstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
- Sichtbarkeit und Erkennbarkeit der Spielstraße am MartinLutherPlatz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Entsiegelung Kreuzung Burgstraße/Im Prüfling/Saalburgstraße12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Grünschnitt in der Burgstraße 5605.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Burgstraße per E-MailAntrag
In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom
- März bis
- September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies vorausgeschickt, fragt der OBR3 den Magistrat (Grünflächenamt), ob ihm bekannt ist, dass dieser Tage im Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden, bittet um Auskunft darüber, was er gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun gedenkt.
Begründung
In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom
- März bis
- September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2025Sie sind hierOFOF 917/3Grünschnitt in der Burgstraße 56Ortsbeiratsantrag · Linke
- 11. September 2025VV 1274Grünschnitt in der Burgstraße 56Anfrage
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 41Grünschnitt in der Burgstraße 56Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)