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Grünschnitt in der Burgstraße 56

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

In der Anfrage wird der Magistrat gebeten, Informationen über den unzulässigen Rückschnitt von Gehölzen in der Burgstraße 56 zu geben. Dies geschah während der gesetzlich geschützten Zeit und könnte zu einem Verlust von Lebensraum für Tiere führen. Der Antragsteller erhofft sich eine Stellungnahme und Maßnahmen gegen diese Vernichtung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob ihm bekannt ist, dass dieser Tage im Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, was er gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun gedenkt.

Kontext

Seit vielen Jahren ist im Bereich des Spielplatzes in der Lassallestraße im Riederwald die Straße für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Straßenfläche der Lassallestraße wurde zwischen Karl-Marx-Straße und Friedrich-List-Straße abgesperrt und von den Kindern als sichere Fläche zum Rad-, Roller-, Skateboard-, Rollschuhfahren etc. benutzt. Seit über einem Jahr ist diese Fläche als Baustellenfläche abgesperrt, es finden dort aber keine Bauarbeiten statt, sondern es werden lediglich Baumaterialien gelagert und Baumaschinen abgestellt. Für diese lange Nutzung gibt es bisher keine Begründung.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. September 2025Sie sind hier
    VV 1237Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?
    Anfrage
  2. 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2091Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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