Grünschnitt in der Burgstraße 56
Zusammenfassung
In der Anfrage wird der Magistrat gebeten, Informationen über den unzulässigen Rückschnitt von Gehölzen in der Burgstraße 56 zu geben. Dies geschah während der gesetzlich geschützten Zeit und könnte zu einem Verlust von Lebensraum für Tiere führen. Der Antragsteller erhofft sich eine Stellungnahme und Maßnahmen gegen diese Vernichtung.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob ihm bekannt ist, dass dieser Tage im Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, was er gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun gedenkt.
Kontext
Seit vielen Jahren ist im Bereich des Spielplatzes in der Lassallestraße im Riederwald die Straße für den motorisierten Verkehr gesperrt. Die Straßenfläche der Lassallestraße wurde zwischen Karl-Marx-Straße und Friedrich-List-Straße abgesperrt und von den Kindern als sichere Fläche zum Rad-, Roller-, Skateboard-, Rollschuhfahren etc. benutzt. Seit über einem Jahr ist diese Fläche als Baustellenfläche abgesperrt, es finden dort aber keine Bauarbeiten statt, sondern es werden lediglich Baumaterialien gelagert und Baumaschinen abgestellt. Für diese lange Nutzung gibt es bisher keine Begründung.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2025Sie sind hierVV 1237Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?Anfrage
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2091Wann wird die Spielfläche in der Lassallestraße wieder bespielbar?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen