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Grünschnitt in der Burgstraße 56

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Im vorliegenden Sachverhalt wird klargestellt, dass die Entfernung von Hecken und Gehölzen in der Zeit vom 01. März bis 30. September verboten ist. Die Untere Naturschutzbehörde wird bei Anfragen zur Rodung darauf hinweisen, um den Schutz von Tieren und Pflanzen zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Burgstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Eine Entfernung von Hecken, Gebüschen und Gehölzen ist in der Zeit vom 01. März bis 30. September gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Regelung gilt sowohl im bebauten Bereich als auch im Außenbereich. Dem Magistrat, in Gestalt der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), ist der genannte Vorgang nicht bekannt. Die UNB erhält regelmäßige Anfragen, ob eine Rodung oder ein Rückschnitt von Hecken im Zeitraum vom 01. März bis 30. September erlaubt ist. Die Mitarbeiter:innen weisen auf das Verbot hin und erläutern den damit einhergehenden Schutz von Tieren und Pflanzen. Die Rodung von Hecken ist besonders in den Monaten März bis Juli sensibel, da vor allem in diesem Zeitraum mit Bruten zu rechnen ist. Durch Heckenrodungen kann es dann auch zu Verstößen gegen die Verbotstatbestände des strengen Artenschutzes (§ 44 BNatSchG) kommen. In solchen Fällen arbeiten die UNB und das Ordnungsamt zusammen, um die Situation vor Ort zu überprüfen. Der Magistrat wird im genannten Fall die Vorortsituation begutachten und im Nachgang über die notwendigen Schritte entscheiden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2025OFOF 917/3Grünschnitt in der Burgstraße 56Ortsbeiratsantrag · Linke
  2. 11. September 2025VV 1274Grünschnitt in der Burgstraße 56Anfrage
  3. 5. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 41Grünschnitt in der Burgstraße 56
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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