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Hunde benötigen ausreichend Bewegungsfreiheit sowie sichere Auslaufflächen, um ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachkomm

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Einzäunung der Hundeauslauffläche an der Ostparkstraße, um die Sicherheit für Mensch und Tier zu erhöhen. Der Magistrat sieht jedoch keine Notwendigkeit für eine Einzäunung, da die bestehenden Regeln für Hundehalter:innen ausreichend sind. Die Sicherheit wird durch die Übersichtlichkeit der Umgebung und die Tempo-30-Zone gewährleistet.

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Frage an den Magistrat

Hunde benötigen ausreichend Bewegungsfreiheit sowie sichere Auslaufflächen, um ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachkommen zu können. Eine nicht eingezäunte Hundeauslauffläche birgt jedoch Risiken - sowohl für Hunde als auch für andere Verkehrsteilnehmende. Gegenüber dem Ostpark, an der Ostparkstraße, befindet sich eine Hundeauslauffläche, die bislang nicht eingezäunt ist.

Ich frage:

Wann ist mit einer Einzäunung der Hundeauslauffläche an der Ostparkstraße zu rechnen, um die Sicherheit für Mensch und Tier zu erhöhen?

Antwort des Magistrats

Im ganzen Stadtgebiet gibt es zahlreiche Hundeauslaufflächen, um den Tieren Bewegung und Spiel ohne Leine zu ermöglichen. Die Bereitstellung einer Hundeauslauffläche entbindet Hundehalter:innen beziehungsweise die aufsichtsführenden Personen jedoch nicht von der Verpflichtung rücksichtsvollen Verhaltens. Außerdem dürfen die Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen und müssen sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden. Dies bedeutet, dass der Hund in Sichtweite auf Ruf und Pfiff sofort reagieren muss.

Die Beachtung dieser bekannten Vorgaben macht das Einzäunen von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht notwendig und funktioniert auch an vielen Standorten im Stadtgebiet, bei denen Hundeauslaufflächen neben Straßen und Wegen liegen. Die Ostparkstraße ist eine Tempo-30-Zone; der gesamte Bereich ist sehr übersichtlich. Aus diesem Grund ist eine Einzäunung der Hundeauslauffläche Ostparkstraße nicht erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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