Zur Sicherung der Entwicklung des im Jahr 2020 aufgestellten Bebauungsplans Nr. 930 „Bildungscampus Unterliederbach“ wur
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt hat ein Vorkaufsrecht für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 930 "Bildungscampus Unterliederbach" erlassen, um die Entwicklung zu sichern. Das Gebiet ist weiterhin von der Seveso-III-Richtlinie betroffen, was die Bebauung einschränkt. Der Magistrat hält an dem Vorkaufsrecht fest, um eine mögliche Wiederaufnahme des Planverfahrens nicht zu gefährden.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Zur Sicherung der Entwicklung des im Jahr 2020 aufgestellten Bebauungsplans Nr. 930 "Bildungscampus Unterliederbach" wurde mit der Vorkaufssatzung VK006 Ä ein besonderes Vorkaufsrecht für den gesamten Geltungsbereich erlassen. Letztere besitzt seit dem 15.12.2020 Gültigkeit.
Ich frage den Magistrat:
Inwiefern ist das Gebiet des Bebauungsplans noch von der aktuellen Seveso-III-Richtlinie betroffen, und falls ja, wird die Stadt Frankfurt an ihrem Vorkaufsrecht festhalten, auch wenn eine Bebauung aufgrund dessen nicht möglich ist?
Antwort des Magistrats
Das Plangebiet liegt immer noch vollständig innerhalb eines Seveso-Achtungsabstandes. Das Planverfahren zum B 930, "Bildungscampus Unterliederbach", wurde bisher nicht eingestellt. Das Planverfahren ruht weiterhin aufgrund der Auswirkungen und Anforderungen der Seveso-Sicherheitsabstände auf das Planverfahren. Solange das Planverfahren nicht offiziell aufgehoben wird und somit eine Wiederaufnahme des Planverfahrens, unter Umständen auch mit geänderten Zielsetzungen, grundsätzlich möglich ist, ist es aus Sicht des Magistrats sinnvoll, die Vorkaufssatzung nicht aufzuheben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.