Regelmäßig müssen in Frankfurt Bäume gefällt werden. Für diese Fällungen gibt es unterschiedliche Gründe, so können kran
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, wie viele Bäume in den letzten drei Jahren gefällt wurden und aus welchen Gründen. Zudem wird erfragt, welche Bäume durch Neupflanzungen ersetzt wurden. Ziel ist es, den Baumbestand in Frankfurt zu sichern und durch Nachpflanzungen zu erhöhen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFrage an den Magistrat
Regelmäßig müssen in Frankfurt Bäume gefällt werden. Für diese Fällungen gibt es unterschiedliche Gründe, so können kranke Bäume ein Risiko für die Verkehrssicherungspflicht darstellen oder Bäume haben am aktuellen Standort schlechte Entwicklungsmöglichkeiten. Auch für Bauvorhaben müssen Bäume weichen.
Ich frage den Magistrat:
Wie viele Bäume wurden aus welchen Gründen in den vergangenen drei Jahren gefällt und welche wurden standortnah durch Neupflanzungen ersetzt?
Antwort des Magistrats
Zahlreiche Anfragen, Anregungen und Anträge aus dem parlamentarischen Bereich rund um den Frankfurter Baumbestand machen deutlich, welch hohen Stellenwert der Baumbestand in Frankfurt am Main genießt. Angesichts der zunehmenden Baumschäden durch mehrere Hitzesommer ist jedoch festzustellen, dass vorgeschädigte Bäume trotz zusätzlicher Pflegemaßnahmen schneller absterben als in den Jahren zuvor. Daher legt der Magistrat bei notwendigen Baumfällungen einen besonders strengen Maßstab an.
Mit Blick auf die Klimakrise ist es das Ziel des Magistrats, die Anstrengungen zur Erhöhung der Zahl von Bäumen im Stadtgebiet - insbesondere im Straßenraum wegen ihrer klimatischen Wirkung - deutlich zu intensivieren. Das Programm 10.000 Bäume, das die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, bildet hierfür eine wichtige Grundlage. Der Magistrat hat jüngst über die Umsetzung des Programms berichtet, B 251 vom 27.06.2025.
Ein wesentliches Hindernis für die Ausweitung von Baumstandorten sind die vorgeschriebenen Schutzabstände zu unterirdischen Leitungen und Kanälen. Diese Vorgaben verhindern vielerorts Nach- oder Neupflanzungen, vor allem im Straßenraum. Problematisch ist auch, dass in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg - besonders in den 1970er- und 1980er-Jahren - Bäume oft direkt auf Versorgungs- und Entsorgungstrassen gepflanzt wurden. Ebenso wurden Leitungen nachträglich durch bestehende Baumgruben verlegt, sodass heute viele Standorte nicht mehr genutzt werden können. Ob eine Nachpflanzung überhaupt möglich ist, zeigt sich meist erst nach dem Ausheben der Baumgrube.
Nach den geltenden Richtlinien müssen Bäume mindestens zwei Meter Abstand zu Leitungen und Kanälen einhalten - mit Wurzelsperre 1,50 Meter. Werden diese Abstände unterschritten, haftet der Pflanzende für mögliche Schäden, die schnell sechsstellige Beträge erreichen können. Neue Pflanzungen im Straßenraum sind daher nur vertretbar, wenn die Fachämter von Schadensansprüchen seitens der Versorgungsträger freigestellt werden. Der aktuelle Gestattungsvertrag zwischen Magistrat und Mainova sieht dies jedoch nicht vor.
Bei Baumfällungen ist grundsätzlich zu unterscheiden:
Bäume auf öffentlichen Grünflächen und im Straßenraum werden durch das Grünflächenamt betreut. Hier erfolgen Fällungen überwiegend dann, wenn Bäume nicht mehr verkehrssicher, absterbend oder abgestorben sind. Fällungen im Zuge von Baumaßnahmen machen lediglich einen geringen einstelligen Prozentanteil aus.
Bäume auf privaten Flächen unterliegen der Frankfurter Baumschutzsatzung. Für ihre Fällung ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.
Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen die Entwicklung. Aus technischen Gründen - Umstellung auf digitales Fachverfahren seit 2023 - können nur die Zahlen für 2023 und 2024 ausgewertet werden: Im Jahr 2023 wurden 1.090 Anträge auf Baumfällungen gestellt, die Genehmigung betraf 1.705 Bäume - ein Antrag kann mehrere Bäume beinhalten. Als Ersatz wurden 651 Laubbäume festgesetzt. Wo Nachpflanzungen aufgrund nachfolgender Bebauungen nicht möglich waren, wurden Ersatzzahlungen angeordnet, die dem Programm "Der geschenkte Baum" zugutekommen. Bei abgestorbenen Bäumen entfällt eine Ersatzpflicht.
Im Jahr 2024 wurden 1.651 Fällanträge gestellt und 2.069 Bäume zur Fällung genehmigt. Festgesetzt wurden 860 Ersatzpflanzungen.
Im öffentlichen Raum zeigen die Zahlen einen leichten Rückgang: In den Zuständigkeitsbereichen des Grünflächenamts wurden 2022 insgesamt 1.850 Bäume gefällt, 2023 waren es 1.785, im Jahr 2024 schließlich 1.464.
Bäume im öffentlichen Raum werden überwiegend dann gefällt, wenn sie nicht mehr verkehrssicher, absterbend oder abgestorben sind. Aufgrund von Baumaßnahmen werden in Grünanlagen und an Straßen nur in geringen einstelligen Prozentbereich Bäume gefällt.
Der Magistrat achtet bei notwendigen Baumaßnahmen im Interesse der wachsenden Stadt, wie z. B. für Schulen, Wohnungen oder für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen darauf, dass die Eingriffe in Natur und Umwelt bei der Planung und Umsetzung generell auf ein Mindestmaß reduziert werden. Im Zuge der Planung werden sogenannte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierungen und landschaftspflegerische Begleitpläne aufgestellt.
Nachpflanzungen erfolgen in Grünanlagen in der Regel am oder nahe dem alten Standort, sofern dies möglich ist. Bei Straßenbäumen wird ein Verhältnis von mindestens 1:1 angestrebt, doch können beengte Standorte, neue Einfahrten, Baumaßnahmen oder notwendige Rettungswege dies verhindern.
Es bleibt erklärtes Ziel des Magistrats, den Baumbestand in Frankfurt zu sichern und durch konsequente Nachpflanzungen sowie Programme wie 10.000 Bäume auszubauen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.