Seit Anfang der 2000er-Jahre breitet sich der Götterbaum, der zu den hundert problematischsten invasiven Arten in Europa
Zusammenfassung
Der Magistrat wird Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung des Götterbaums in Frankfurt zu unterbinden, insbesondere am Eschenheimer Turm. Dies geschieht, um potenzielle Schäden an historischen Bauwerken zu vermeiden und die städtische Biodiversität zu schützen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFrage an den Magistrat
Seit Anfang der 2000er-Jahre breitet sich der Götterbaum, der zu den hundert problematischsten invasiven Arten in Europa gezählt wird, auch in Frankfurt immer weiter aus. So auch direkt am Eschenheimer Turm, wo er als Flachwurzler eine Gefahr für das historische Bauwerk darstellt. Seine Wurzeln können tief in den Sandstein und in die Fugen eindringen, speichern Feuchtigkeit, lockern das Mauerwerk und können langfristig ganze Bauteile sprengen sowie das Fundament schädigen.
Ich frage den Magistrat:
Was wird konkret unternommen, um die Verbreitung des Götterbaums in Frankfurt generell zu unterbinden und wird der Magistrat die am Eschenheimer Turm wachsenden Götterbäume entfernen lassen?
Antwort des Magistrats
Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden immer wieder Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus, können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und dadurch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall, werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet. Hierzu zählt auch der Götterbaum. Er gehört jedoch bereits zu den etablierten Arten, das bedeutet, er ist mittlerweile vor allem in sommerwarmen Gebieten und Städten sehr weit verbreitet.
Götterbäume sind zwar grundsätzlich als invasiv eingestuft, verursachen aber in Frankfurt bislang keinen bedeutsamen Schaden auf Grün- oder naturschutzwürdigen Freiflächen. Die Art kommt vor allem im innerstädtischen Bereich und entlang von Infrastrukturachsen vor. Problematische Vorkommen in Schutzgebieten oder sensiblen Lebensräumen, wie Magerrasen, sind derzeit nicht bekannt. Stattdessen gibt es durchaus markante und prägende Götterbäume im städtisch geprägten Raum, die das dortige Extremklima aushalten und daher aus stadtklimatischer Sicht erhaltungswürdig sind.
Da der Götterbaum inzwischen als etabliert gilt, ist eine Bekämpfung lediglich in konkreten Einzelfällen sinnvoll - insbesondere im Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen - zum Beispiel geschützten oder gefährdeten Biotopen - oder wenn eine Bedrohung für seltene Tier- oder Pflanzenarten vorliegt, kann eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein. Nichts desto trotz sind die Mitarbeiter:innen des Grünflächenamtes sowie beauftragte Firmen angewiesen, in den Park- und Grünanlagen, aufkommende Jungbäume des Götterbaumes fachgerecht zu entfernen oder durch regelmäßige Pflegeschnitte in ihrem Wachstum zu behindern, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern.
Nach Auskunft aus dem Baumkataster ist ersichtlich, dass der Vorplatz des Eschenheimer Turmes durch zwei Linden und eine Robinie definiert ist. Der gesamte Außenbereich steht in der Zuständigkeit des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Dem Amt für Bau und Immobilien, ABI, obliegt die Zuständigkeit ausschließlich für den Turm selbst. Im ABI besteht keine Kenntnis über eventuelle Schäden an der Gebäudesubstanz, die durch umliegenden Baumbewuchs verursacht worden wären.
Der Magistrat wird dem Hinweis auf wildwachsende Götterbäume am Eschenheimer Turm nachgehen und diese selbstverständlich entfernen lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.