Kurz, nachdem ein Abschnitt der Willemerstraße sinnvoll neu beordnet, baulich umgestaltet und wieder freigegeben wurde,
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Koordination von Bauarbeiten in der Willemerstraße, die erneut voll gesperrt wird, um Fernwärmerohre zu verlegen. Der Magistrat erklärt, dass die Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs bereits angeordnet waren, bevor die Fernwärme-Baumaßnahme bekannt wurde.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Kurz, nachdem ein Abschnitt der Willemerstraße sinnvoll neu beordnet, baulich umgestaltet und wieder freigegeben wurde, insbesondere, weil zuvor deutlich zu wenig Platz für den Fußverkehr vorhanden war, wird die Straße erneut zum Baufeld und diesmal bis Mitte Juni 2026 vollgesperrt; nun verlegt die Mainova Fernwärmerohre unter die Straße, ebenfalls eine wichtige Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes. Es wäre jedoch deutlich fördernder für die Akzeptanz der Einschränkungen gewesen, die Maßnahmen in umgekehrter Abfolge durchzuführen.
Ich frage den Magistrat:
Wieso ist darauf verzichtet worden, die Bauarbeiten in einer sinnvollen Abfolge zu koordinieren?
Antwort des Magistrats
Im Rahmen der Baustellenkoordination verfolgt die für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zuständige Straßenverkehrsbehörde immer das Ziel, Synergien zu schaffen, indem Baumaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Die der Verbesserung der Situation für den Fuß- und Radverkehr dienenden Maßnahmen - Markierungs- und Schlosserarbeiten - wurden am
2. Mai 2025 durch die Straßenverkehrsbehörde gegenüber der Straßenbaubehörde angeordnet.
Die Fernwärme-Baumaßnahme wurde am 3. Juni 2025 durch die Vorhabenträgerin erstmalig als Projekt erfasst, ein Antrag auf straßenverkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle wurde am
5. August 2025 gestellt.
Der anordnenden Behörde war die Fernwärmemaßnahme also zum Zeitpunkt der einen Monat vorher ergangenen Anordnung nicht bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.