Ab 2029 dürfen Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 EW ihren Klärschlamm nur noch thermisch verwenden.
Zusammenfassung
Ab 2029 müssen Kläranlagen ihren Klärschlamm thermisch verwerten und Phosphor zurückgewinnen. Der Magistrat plant, dies durch eine Monoklärschlammverbrennungsanlage und ein Forschungsprojekt zur Phosphorrückgewinnung zu erreichen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFrage an den Magistrat
Ab 2029 dürfen Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 EW ihren Klärschlamm nur noch thermisch verwenden. Zudem ist ab 2029 die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen mit einem P-Gehalt von mehr als 20 Gramm pro Kilogramm Trockensubstanz vorgeschrieben. Eine Verbrennung in Müllheizkraftwerken ist dann nicht mehr zulässig, sondern nur noch in Monoverbrennungsanlagen.
Ich frage daher den Magistrat:
Welche Vorbereitungen trifft der Magistrat, um ohne deutliche Kostensteigerungen für die Bürger*innen künftig den gesetzlichen Anforderungen zu genügen und plant der Magistrat die Einleitung des Klärschlamms in Schilfbeete, ökotechnische Klärschlammveredelung?
Antwort des Magistrats
Seit 1981 wird aller anfallende Klärschlamm der Abwasserreinigungsanlagen Niederrad/Griesheim und Sindlingen, ARA KN/KG und ARA KS, in der eigenen Monoklärschlammverbrennungsanlage, SEVA, entwässert und verbrannt.
Um die gesetzliche Auflage ab 2029 zu erfüllen, wird die Phosphorrückgewinnung aus der Asche angestrebt. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main beschäftigt sich mit diesem Thema seit 2019 im Rahmen des Forschungsprojektes RePhoRM des Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem Ziel des Baus einer technischen Anlage zusammen mit anderen Partnern gemeinsam mit der TU Darmstadt, Laufzeit 2020 bis 2026. Der Schwermetallgehalt des Klärschlamms beziehungsweise Asche - unter anderem Kupfergehalt - lässt eine direkte Verwertung als Dünger nicht zu. Klärschlämme enthalten auch eine Vielzahl von Chemikalien, Pharmaka, umweltschädliche Substanzen - Spurenstoffe - und Keime, die nicht in die Umwelt gelangen sollen, wie dies im Falle des Schilfbeets der Fall wäre. Durch die Monoklärschlammverbrennung werden alle Spurenstoffe einschließlich Keime zu Kohlendioxid, Wasserdampf, et cetera verbrannt. Die Asche besteht nur noch aus anorganischen Substanzen, Salze.
Auch bei diesem Prozess werden analog zur Abwasserreinigung Kosten entstehen. Die Höhe ist noch nicht abschätzbar. Die Auswirkungen auf die Gebührenhöhe kann zurzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.