Über viele Wochen war die städtische Liegenschaft in der Lahnstraße 1 besetzt. Die Besetzer fielen immer wieder durch ex
Zusammenfassung
Der Magistrat wird weiterhin die Ermessensentscheidung über die Räumung besetzter städtischer Liegenschaften beibehalten. Es wird angestrebt, leerstehende Liegenschaften in neue Nutzungen zu überführen und die Reprivatisierung voranzutreiben. Dies soll zur Verbesserung der Sicherheit und des friedlichen Zusammenlebens in Frankfurt beitragen.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
Über viele Wochen war die städtische Liegenschaft in der Lahnstraße 1 besetzt. Die Besetzer fielen immer wieder durch extremistische, antisemitische und den Terror verherrlichende Aktionen auf. Der Magistrat duldete diese unerträglichen Zustände und gefährdete so das friedliche Zusammenleben und die Sicherheit in Frankfurt.
Ich frage den Magistrat:
Werden besetzte städtische Liegenschaften zukünftig unverzüglich geräumt?
Antwort des Magistrats
Die Stellung eines unverzüglichen Strafantrags sowie die Aufforderung zur sofortigen, nötigenfalls gewaltsamen Räumung unter Inkaufnahme von möglichen Ausschreitungen bleibt wie bisher eine Ermessensentscheidung des Magistrats.
Der Magistrat wird leerstehende Liegenschaften in eine neue Nutzung, eine geordnete Zwischennutzung oder die anstehende Reprivatisierung überführen. Noch dieses Jahr soll die Reprivatisierung dreier weiterer im Wege der Vorkaufsrechtsausübung erlangter, teilweise leerstehender Liegenschaften veröffentlicht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.