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Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Magistrat hat bereits ein Verkehrszeichen (VZ) 103-20 StVO (Kurve rechts) und ein VZ 103-10 StVO (Kurve links) aufgestellt. Für eine Beschilderung mit dem VZ 105 (Doppelkurve) allerdings ist das gerade Zwischenstück zu lang. Zu
  2. Von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann innerorts nur abgesehen werden, wenn ein Unfallschwerpunkt vorliegt oder die Fahrbahnbeschaffenheit eine Verringerung notwendig macht. Dies trifft hier nicht zu: Der Abschnitt ist nicht als Unfallschwerpunkt bekannt und wird selbstredend in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Zu
  3. Da es im Abschnitt der Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und der Autobahnüberführung kein bauliches Angebot für den Fußverkehr gibt, ist es nicht notwendig, ein Verkehrszeichen 259 StVO (Verbot für Fußgänger) anzubringen. Der Magistrat geht davon aus, dass es Ortskundige sind, die den Weg direkt am Fahrbahnrand wählen, um damit die Laufstrecke abzukürzen. Eine zusätzliche Beschilderung für die Route über die Straßen Am Dorfgarten und Oberfeldstraße hält der Magistrat - auch mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis - für entbehrlich.

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