Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Meldekette nach dem Tod eines Bürgers zu optimieren, um Verzögerungen bei der Information an Glaubensgemeinschaften zu vermeiden. Dies soll sicherstellen, dass die Wünsche des Verstorbenen respektiert werden und die Würde gewahrt bleibt. Es wird betont, dass die aktuelle Praxis in der Informationskette verbesserungswürdig ist.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, basierend auf den Ergebnissen des Treffens vom 06.03.2025 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Frankfurt, der städtischen Pietät, der Kirchengemeinden im Frankfurter Westen und des Ortsbeirats, die bestehende Meldekette nach dem Tod eines Bürgers/einer Bürgerin zu optimieren und in Zukunft Verzögerungen bei der Information an die Glaubensgemeinschaften zu vermeiden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass das Bestattungsunternehmen oder das zuständige Amt, das den Todesfall bearbeitet, die Glaubensgemeinschaften umgehend informiert. Dadurch wird gewährleistet, dass Wünsche des Verstorbenen oder seiner Angehörigen bzw. Informationen zu Familienangehörigen, welche die Glaubensgemeinschaften haben, berücksichtigt werden. Zusätzlich weist der Ortsbeirat darauf hin, dass der letzte Absatz der Stellungnahme ST 874 nicht korrekt ist, da kein Austausch mit der Landespolizei und dem Oberlandesgericht besteht.
Begründung
Beim genannten Treffen am 06.03.2025 wurde mitgeteilt, dass für die Beisetzung Verstorbener bestimmte Fristen gelten. Es werden wohl im Rahmen der Informationskette die Glaubensgemeinschaften über den Tod der betreffenden Person benachrichtigt, aber der Prozess dazu startet erst nach der amtlichen Beurkundung des Sterbefalls. Das heißt, erst nach amtlicher Beurkundung gehen die Informationen an die Glaubensgemeinschaften, Angehörigen und Nachlassgerichte etc. raus. Bis zur amtlichen Beurkundung kann allerdings eine längere Zeit vergehen, bis endlich die Informationskette in Gang gesetzt wird. Dadurch kann es passieren, dass die verstorbene Person, wenn es schlecht läuft, durch das zuständige Amt bereits bestattet ist und zwar unabhängig davon, ob Vermögen oder Angehörige vorhanden sind oder ob der Verstorbene Verfügungen auch in Bezug auf seine Beisetzung getroffen hat. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat deshalb, Wege zu finden, um sicherzustellen, dass Verstorbene nach Möglichkeit gemäß ihrem letzten Willen beigesetzt werden und ihre Würde gewahrt bleibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2025Sie sind hierOMOM 6949Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildernDirektanregung
- 12. September 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1585Huswertstraße ab Kreuzung Am Dachsberg neu beschildernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats