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Tempo 30 in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und Schwedlerstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anordnung einer Tempo-30-Zone in der Ferdinand-Happ-Straße. Aufgrund fehlender Verkehrsunfälle mit Personenschaden und der aktuellen Rechtslage kann eine weitere Absenkung der Geschwindigkeit nicht erfolgen. Es wird auf die bestehenden Regelungen verwiesen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Vorab wird darauf hingewiesen, dass in den vergangenen drei Jahren 2022-2024 auf der Ferdinand-Happ-Straße kein Verkehrsunfall mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen wurde. Unter Beteiligung von Schwerverkehr ereignete sich im selben Zeitraum ein Unfall mit einer schwerverletzten Person (Unfalltyp "Einbiegen/Kreuzen", LKW ./. LKW). Eine objektive Gefahrenlage, aufgrund derer die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt werden dürfte, liegt also nicht vor.

Es verbleibt als mögliche Anordnungsgrundlage einzig das Vorhandensein besonders schutzwürdiger Einrichtungen, wie sie im April 2023 für den Bereich zwischen Einmündung Launhardtstraße und Hausnummer 46/48 - in Kombination mit Verkehrszeichen 136 "Kinder" auf Trägertafel - angeordnet wurde. Dies entsprach der damaligen Rechtslage und mit einer Ausdehnung von rund 150 Metern rechts und links des Fußgängerüberweges i.H. Hausnummer 28 (also rund 300 Metern Gesamtlänge) auch der neu hinzugetretenen Anordnungsgrundlage, die eine Absenkung auf 30 km/h auch im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen vorsieht.

Beiden Fällen ist jedoch gemein, dass die Straßenverkehrsbehörde durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung diese Anordnungen auf höchstens 300 Meter Länge begrenzen muss. Da ansonsten entlang der Straße keine weiteren besonders schutzwürdigen Einrichtungen vorhanden sind und die Ferdinand-Happ-Straße auch kein hochfrequentierter Schulweg ist, kann auch auf Basis der aktuellen Straßenverkehrs-Ordnung eine weitergehende Anordnung als die bereits bestehende leider nicht erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Juni 2025OFOF 532/4Tempo 30 in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und SchwedlerstraßeOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 24. Juni 2025VV 1215Tempo 30 in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und SchwedlerstraßeAnfrage
  3. 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1601Tempo 30 in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und Schwedlerstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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