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Tempo 30 in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und Schwedlerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Vorab wird darauf hingewiesen, dass in den vergangenen drei Jahren 2022-2024 auf der Ferdinand-Happ-Straße kein Verkehrsunfall mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen wurde. Unter Beteiligung von Schwerverkehr ereignete sich im selben Zeitraum ein Unfall mit einer schwerverletzten Person (Unfalltyp "Einbiegen/Kreuzen", LKW ./. LKW). Eine objektive Gefahrenlage, aufgrund derer die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt werden dürfte, liegt also nicht vor. Es verbleibt als mögliche Anordnungsgrundlage einzig das Vorhandensein besonders schutzwürdiger Einrichtungen, wie sie im April 2023 für den Bereich zwischen Einmündung Launhardtstraße und Hausnummer 46/48 - in Kombination mit Verkehrszeichen 136 "Kinder" auf Trägertafel - angeordnet wurde. Dies entsprach der damaligen Rechtslage und mit einer Ausdehnung von rund 150 Metern rechts und links des Fußgängerüberweges i.H. Hausnummer 28 (also rund 300 Metern Gesamtlänge) auch der neu hinzugetretenen Anordnungsgrundlage, die eine Absenkung auf 30 km/h auch im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen vorsieht. Beiden Fällen ist jedoch gemein, dass die Straßenverkehrsbehörde durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung diese Anordnungen auf höchstens 300 Meter Länge begrenzen muss. Da ansonsten entlang der Straße keine weiteren besonders schutzwürdigen Einrichtungen vorhanden sind und die Ferdinand-Happ-Straße auch kein hochfrequentierter Schulweg ist, kann auch auf Basis der aktuellen Straßenverkehrs-Ordnung eine weitergehende Anordnung als die bereits bestehende leider nicht erfolgen.

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