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Götterbauminvasion

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Götterbaumes für den Ortsbezirk 1 zu ergreifen. Dieser Baum gefährdet die Biodiversität und die Substanz des Eschenheimer Turms. Die Vertreter des Ortsbeirats fordern eine Klärung der Zuständigkeiten und umgehende Maßnahmen zur Bekämpfung.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Fragen an den Magistrat

  1. Was unternimmt der Magistrat gegen die Ausbreitung des Götterbaumes im Ortsbezirk 1 bisher?
  2. Was gedenkt der Magistrat in Zukunft zu unternehmen?
  3. Wer ist hinsichtlich des Bewuchses des Eschenheimer Turms mit Götterbäumen für die Gefahrenabwehr zuständig?

Begründung

Der Götterbaum (Ailanthus altissima) ist giftig und gefährdet aufgrund der Verdrängung heimischer Arten die Biodiversität im Ortsbezirk. Da er auf der Liste der invasiven gebietsfremden Arten mit unionsweiter Bedeutung steht, ist seine Bekämpfung mit dem Ziel der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung für die Mitgliedstaaten verpflichtend. Der nunmehr festgestellte Bewuchs des Eschenheimer Turms gefährdet durch die Wurzeln die Substanz des denkmalgeschützten Bauwerkes.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Juni 2025OFOF 532/4Tempo 30 in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und SchwedlerstraßeOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 24. Juni 2025Sie sind hier
    VV 1215Tempo 30 in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und Schwedlerstraße
    Anfrage
  3. 12. September 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1601Tempo 30 in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und SchwedlerstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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