Götterbauminvasion
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert vom Magistrat Informationen zur Bekämpfung des Götterbaumes im Ortsbezirk 1. Dies ist notwendig, da der Götterbaum als invasive Art die heimische Biodiversität gefährdet und die Substanz eines denkmalgeschützten Bauwerks beeinträchtigen kann. Die erwartete Maßnahme ist die Ergreifung von Handlungen zur Eindämmung seiner Ausbreitung.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, was er gegen die Ausbreitung des Götterbaumes im Ortsbezirk 1 bisher unternimmt und in Zukunft zu unternehmen gedenkt.
Insbesondere wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wer hinsichtlich des Bewuchses des Eschenheimer Turms mit Götterbäumen für die Gefahrenabwehr zuständig ist. Sollte die Zuständigkeit beim Magistrat liegen, so wird dieser gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Begründung
Der Götterbaum (Ailanthus altissima) ist giftig und gefährdet aufgrund der Verdrängung heimischer Arten die Biodiversität im Ortsbezirk. Da er auf der Liste der invasiven gebietsfremden Arten mit unionsweiter Bedeutung steht, ist seine Bekämpfung mit dem Ziel der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung für die Mitgliedstaaten verpflichtend. Der nunmehr festgestellte Bewuchs des Eschenheimer Turms gefährdet durch die Wurzeln die Substanz des denkmalgeschützten Bauwerkes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2025Sie sind hierOFOF 1720/1GötterbauminvasionOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. September 2025VV 1252GötterbauminvasionAnfrage
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2106GötterbauminvasionStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)