16 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert zu bericht, ob eine 16 Meter hohe Lärmschutzwand am Rollfeld abgerissen und durch eine 8 Meter hohe Lärmschutzwand ersetzt werden soll. Dies führt zu Bedenken der Bevölkerung, da eine solche Maßnahme eine erhebliche Zunahme des Betriebslärms zur Folge haben könnte.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, was er gegen die Ausbreitung des Götterbaumes im Ortsbezirk 1 bisher unternimmt und in Zukunft zu unternehmen gedenkt. Insbesondere wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wer hinsichtlich des Bewuchses des Eschenheimer Turms mit Götterbäumen für die Gefahrenabwehr zuständig ist. Sollte die Zuständigkeit beim Magistrat liegen, so wird dieser gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Begründung
Die Bevölkerung hat sich mit dem aus dem Tenor ersichtlichen Anliegen an den Ortsbeirat gewandt. Es wird befürchtet, dass durch die beschriebene Veränderung der Lärmschutzwand mit einer erheblichen Zunahme des von dem Flughafen ausgehenden Betriebslärms zu rechnen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2025OFOF 1720/1GötterbauminvasionOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. September 2025Sie sind hierVV 1252GötterbauminvasionAnfrage
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2106GötterbauminvasionStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen