16 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist?
Zusammenfassung
Bei der Stellungnahme geht es um die Ersetzung einer 16 Meter hohen Lärmschutzwand durch eine neue Wand von 8 Meter Höhe. Gute Gutachten belegen, dass die neue Wand den Verkehrslärm ebenfalls effektiv abschirmt. Die geplante Maßnahme wurde in Abstimmung mit der Stadt Kelsterbach entwickelt und soll keine Verschlechterung der Lärmsituation verursachen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es ist zutreffend, dass die aktuell vorhandene Lärmschutzwand, die eine Höhe von ca. 15 m hat, durch ein Ersatzbauwerk ersetzt wird, welches im Werftbereich der Lufthansa Technik eine Höhe von rund 8 m haben wird. Andere Bereiche werden mit einer Höhe von rund 4 Metern ausgeführt, das westliche Ende der Lärmschutzwand (Einflussbereich Startbahn 18W) wird mit einer Höhe von rund 15 Metern realisiert. Hintergrund für die Errichtung der vorhandenen Lärmschutzwand ab den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts war der Schutz der Stadt Kelsterbach vor bodennahem Verkehrslärm, der im nördlichen Vorfeld des Frankfurter Flughafens entsteht. Zum Zeitpunkt der Errichtung der ersten Wandabschnitte der Lärmschutzwand war man davon ausgegangen, dass die nördlich des Vorfelds geplanten Gebäude quer zum Start- und Landebahnsystem ausgerichtet werden. Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung des nördlichen Betriebsbereichs des Flughafens wurde dies jedoch nicht realisiert. Nahezu die gesamte Bebauung mit Terminalgebäuden, Bürogebäuden, Hallen und Parkhäusern erfolgte parallel zur Achse des Start- und Landebahnsystems und somit auch parallel zur Lärmschutzwand. Im Zuge der Planung für das Ersatzbauwerk wurden sowohl seitens der Fraport AG wie auch der Stadt Kelsterbach insgesamt zwei Gutachten von Lärmschutzsachverständigen beauftragt, die die Auswirkungen eines Ersatzes der vorhandenen Lärmschutzwand durch eine in weiten Teilen niedrigere, moderne Lärmschutzwand untersucht haben. Beide Gutachten kommen zu dem Schluss, dass durch das Ersatzbauwerk keine Verschlechterung bezüglich der Auswirkungen von bodennahem Verkehrslärm nördlich der Lärmschutzwand zu erwarten ist. Tatsächlich ist es so, dass die parallel zur Lärmschutzwand verlaufende Bebauung, die teilweise höher ist als das Bestandsbauwerk und näher am Rollbahnsystem steht, den bodennahen Verkehrslärm sehr effektiv abschirmt bzw. zurückhält. Auch für den Bereich des Werftvorfeldes der Lufthansa Technik bestätigen beide Gutachten, dass der entstehende bodennahe Verkehrslärm effektiv durch die mit einer Höhe von rund 8 Metern geplante Lärmschutzwand abgeschirmt werden kann. Somit gab es bezüglich der Höhe der neuen Lärmschutzwand umfangreiche Abstimmungen mit der betroffenen Stadt Kelsterbach. Das jetzt geplante Ersatzbauwerk ist das Ergebnis dieser Abstimmungen. Auf Grundlage der vorliegenden Gutachten ist eine Verschlechterung der Lärmsituation durch bodennahen Verkehrslärm nach Errichtung des Ersatzbauwerks nicht zu erwarten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2025OFOF 1325/616 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, Linke, FDP
- 21. Oktober 2025VV 128916 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist?Anfrage
- 5. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 5616 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab