16 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist?
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Zusammenfassung
Die 16 Meter hohe Lärmschutzwand am Flughafen soll durch eine niedrigere Variante von acht Metern ersetzt werden. Die Bevölkerung befürchtet eine Erhöhung des Betriebslärms durch diese Maßnahme. Der Magistrat wird um Rückmeldung zu dieser Behauptung gebeten.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob es zutreffend ist, dass die 16 Meter hohe Lärmschutzwand an der Nordseite des Rollfeldes und der angrenzenden Hangars entlang dem Airportring abgerissen und durch eine lediglich acht Meter hohe Lärmschutzwand ersetzt werden soll.
Begründung
Die Bevölkerung hat sich mit dem aus dem Tenor ersichtlichen Anliegen an den Ortsbeirat gewandt. Es wird befürchtet, dass durch die beschriebene Veränderung der Lärmschutzwand mit einer erheblichen Zunahme des von dem Flughafen ausgehenden Betriebslärms zu rechnen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2025OFOF 1325/616 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, Linke, FDP
- 21. Oktober 2025Sie sind hierVV 128916 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist?Anfrage
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 5616 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen