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Götterbauminvasion

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats beschäftigt sich mit der Invasion des Götterbaums in Frankfurt. Da der Götterbaum inzwischen als etabliert gilt, wird eine Bekämpfung nur in spezifischen Fällen empfohlen. Die Mitarbeiter des Grünflächenamts sind angehalten, Jungbäume fachgerecht zu entfernen, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden immer wieder Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus, können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und dadurch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall, werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet. Hierzu zählt auch der Götterbaum. Er gehört jedoch bereits zu den etablierten Arten, das bedeutet, er ist mittlerweile vor allem in sommerwarmen Gebieten und Städten sehr weit verbreitet.

Götterbäume sind zwar grundsätzlich als invasiv eingestuft, verursachen aber in Frankfurt bislang keinen bedeutsamen Schaden auf Grün- oder naturschutzwürdigen Freiflächen. Die Art kommt vor allem im innerstädtischen Bereich und entlang von Infrastrukturachsen vor. Problematische Vorkommen in Schutzgebieten oder sensiblen Lebensräumen, wie Magerrasen, sind derzeit nicht bekannt. Stattdessen gibt es durchaus markante und prägende Götterbäume im städtisch geprägten Raum, die das dortige Extremklima aushalten und daher aus stadtklimatischer Sicht erhaltungswürdig sind.

Da der Götterbaum inzwischen als etabliert gilt, ist eine Bekämpfung lediglich in konkreten Einzelfällen sinnvoll - insbesondere im Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen - zum Beispiel geschützten oder gefährdeten Biotopen - oder wenn eine Bedrohung für seltene Tier- oder Pflanzenarten vorliegt, kann eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein. Nichts desto trotz sind die Mitarbeiter:innen des Grünflächenamtes sowie beauftragte Firmen angewiesen, in den Park- und Grünanlagen, aufkommende Jungbäume des Götterbaumes fachgerecht zu entfernen oder durch regelmäßige Pflegeschnitte in ihrem Wachstum zu behindern, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern.

Nach Auskunft aus dem Baumkataster ist ersichtlich, dass der Vorplatz des Eschenheimer Turmes durch zwei Linden und eine Robinie definiert ist. Der gesamte Außenbereich steht in der Zuständigkeit des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Dem Amt für Bau und Immobilien, ABI, obliegt die Zuständigkeit ausschließlich für den Turm selbst. Im ABI besteht keine Kenntnis über eventuelle Schäden an der Gebäudesubstanz, die durch umliegenden Baumbewuchs verursacht worden wären.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. August 2025OFOF 1720/1GötterbauminvasionOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 2. September 2025VV 1252GötterbauminvasionAnfrage
  3. 15. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 2106Götterbauminvasion
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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