Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Regulierung von E-Scootern auf Gehwegen, um die Sicherheit zu erhöhen. Es werden Maßnahmen zur Schaffung von Stellplätzen und zur Meldung von falsch abgestellten E-Scootern vorgestellt. Ziel ist es, die Mobilität in der Stadt zu verbessern und die Behinderung von Fußgängern zu minimieren.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Zulassung der E-Scooter erfolgte mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom Bundesverkehrsministerium und gilt im gesamten Bundesgebiet. Nach § 11 Absatz 5 eKFV sind E-Scooter beim Abstellen wie Fahrräder zu behandeln, wodurch das Abstellen auf dem Gehweg als Gemeingebrauch zu werten und zulässig ist. Allerdings unterliegen auch E-Scooter-Nutzende den Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr, weshalb die Scooter nicht so abgestellt werden dürfen, dass es zu einer unverhältnismäßigen Behinderung kommt. Mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindernd und somit ordnungswidrig abgestellte E-Scooter werden bei entsprechender Wahrnehmung und Würdigung der Gesamtumstände von der Städtischen Verkehrspolizei zur Seite gestellt. Der Parkverstoß wird dann angezeigt.
Das gewerbsmäßige Abstellen von E-Scootern stellt eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums dar. Die Stadt hat im März 2024 damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter im Bahnhofsviertel und der Innenstadt auszuweisen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dann faktisch das ‚wilde' Abstellen außerhalb von ausgewiesenen Parkplätzen in diesen Bereichen nicht mehr möglich. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es dort den größten Handlungsbedarf.
Die Stadt nutzt überdies eine Software, mit der die E-Scooter-Parkplätze allen Anbietern übermittelt werden. Zu dieser Software gibt es auch eine App, über die E-Scooter, die behindernd abgestellt sind, gemeldet werden können. Die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker" App von Nivel). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline des jeweiligen Anbieters zu finden, über die falsch abgestellte Fahrzeuge gemeldet werden können.
Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Eine ausführliche Erläuterung dieses Konzepts findet sich beispielsweise in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025 (ST 293). Der Hinweis des Ortsbeirats bezüglich der Problematik in der Carl-Benz-Straße wird auch an traffiQ weitergeben, damit dieser Bereich bei der Standortsuche für die Mobilitätsstationen berücksichtigt werden kann.
Die Mobilitätsstationen sind der zentrale Baustein, um die Leihfahrzeuge zu regulieren. An neuralgischen Punkten hat der Magistrat überdies Parkverbotszonen eingerichtet. Gleichwohl möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass E-Scooter als Teil der Shared Mobility die Vielfalt der Mobilität ergänzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2025OFOF 723/11Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 28. April 2025OMOM 6897Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigenDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1590Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab