Sitzmöglichkeiten S-Bahn-Station "Konstablerwache" wiederherstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Wiederherstellung von Sitzmöglichkeiten an der S-Bahn-Station "Konstablerwache" reagiert. Die Deutsche Bahn hat erklärt, dass die Bänke entfernt wurden, um mehr Platz für Reisende zu schaffen und die Sicherheit auf dem Bahnsteig zu erhöhen. Aktuell besteht keine Absicht, neue Bänke aufzustellen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich zu dieser Anregung bei der Deutschen Bahn (DB) erkundigt. Diese hat mitgeteilt, dass Bänke auf dem Bahnsteig entfernt wurden, um insbesondere mehr Freiraum für Reisende in der Hauptverkehrszeit zu schaffen und die Laufwege zu verbreitern. Außerdem heißt es in dem Schreiben der DB:
"Die Konstablerwache zählt mit circa 80.000 Reisenden am Tag zu den hochfrequentiertesten Verkehrsstationen in der Region und aufgrund der hohen Taktung der U- und S-Bahn-Züge haben Reisende meist nur eine kurze Aufenthaltszeit. Sichere Abstände zwischen Sitzgelegenheiten und Verkehrswegen sind daher umso wichtiger. Diese Maßnahme trägt zu mehr Sicherheit auf dem Bahnsteig bei. Es besteht aufgrund der vorgeschilderten Situation aktuell keine Absicht, neue Bänke in der Station aufzustellen."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2025OFOF 1584/1Sitzmöglichkeiten S-Bahn-Station „Konstabler Wache“ wiederherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. April 2025OMOM 6922Sitzmöglichkeiten S-Bahn-Station „Konstablerwache“ wiederherstellenDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1592Sitzmöglichkeiten S-Bahn-Station „Konstablerwache“ wiederherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab