Einrichtung eines Behindertenparkplatzes am Jugendhaus am Heideplatz
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen Behindertenparkplatz am Jugendhaus am Heideplatz einzurichten, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da es derzeit keine Parkmöglichkeiten in der Nähe gibt, was den Zugang zu den Angeboten des Jugendhauses erschwert.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Fläche für einen Behindertenparkplatz am Jugendhaus am Heideplatz zu identifizieren und diesen zeitnah auszuweisen, um die Barrierefreiheit und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger im Nordend zu gewährleisten.
Begründung
Derzeit gibt es in unmittelbarer Nähe des Jugendhauses keine ausgewiesene Parkmöglichkeit für Menschen mit Behinderung. Dies stellt eine erhebliche Einschränkung für Besucherinnen und Besucher mit eingeschränkter Mobilität dar und erschwert ihnen den Zugang zu den Angeboten des Jugendhauses.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2025Sie sind hierOMOM 6762Einrichtung eines Behindertenparkplatzes am Jugendhaus am HeideplatzDirektanregung
- 2. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 857Einrichtung eines Behindertenparkplatzes am Jugendhaus am HeideplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats