Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Die Mitgliedskommunen des Hessischen Städtetags, worunter auch Frankfurt zählt, waren bis zum 6. August aufgefordert, Rü

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat kritisiert das beabsichtigte Auslaufen der Genehmigungsvorbehalte für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, da dies die Versorgung mit bezahlbaren Mietwohnungen gefährden könnte. Er spricht sich dafür aus, die bestehenden Instrumente weiterhin nutzen zu können, um die Verdrängung der Wohnbevölkerung zu verhindern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Mitgliedskommunen des Hessischen Städtetags, worunter auch Frankfurt zählt, waren bis zum 6. August aufgefordert, Rückmeldung zur Frage des Genehmigungsvorbehalts bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu geben. Beide Verordnungen plant die Landesregierung auslaufen zu lassen.

Daher frage ich den Magistrat:

Wie hat sich der Magistrat gegenüber dem Hessischen Städtetag positioniert?

Antwort des Magistrats

Das von der Hessischen Landesregierung beabsichtigte Auslaufen der Genehmigungsvorbehalte nach § 250 BauGB wird vom Magistrat kritisch beurteilt, da der Vorbehalt für die Umwandlung von Wohnungseigentum ein wesentliches Instrument ist, um die nachhaltige Versorgung mit bezahlbaren Mietwohnungen zu sichern und die weitere Verdrängung der Wohnbevölkerung bzw. hochwertige Modernisierungen abzudämpfen. Der Magistrat hat sich deshalb gegenüber dem Hessischen Städtetag ausdrücklich dafür ausgesprochen, die Instrumente nach § 2 und 3 der Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung auch weiterhin nutzen zu können.

Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung - Kabinettbeschluss: 18.06.2025 - wird eine Verlängerung von § 250 BauGB bis zum 31.12.2030 angestrebt. Auch von den hessischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt sollte dann das Genehmigungserfordernis als notwendig erachtetes Instrument genutzt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung