In der M 264/17 ist zu neuen Videoüberwachungsanlagen festgehalten: „Die Rechte und Pflichten zum Betrieb sowie zur Nutz
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat seit Juli 2025 50 KI-gestützte Videoüberwachungskameras im Bahnhofsviertel installiert. Die Nutzung dieser Technologie ist in den bestehenden Nutzungsvereinbarungen nicht explizit geregelt, was Bedenken hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte aufwirft. Eine verfassungsrechtliche Absicherung und gesellschaftliche Diskussion sind notwendig.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
In der M 264/17 ist zu neuen Videoüberwachungsanlagen festgehalten: " Die Rechte und Pflichten zum Betrieb sowie zur Nutzung aller Anlagen werden in adäquaten Nutzungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Polizeipräsidium geregelt. " Und zum anderen: " Die neuen Standorte sind im Benehmen mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, dem Hessischen Datenschutzbeauftragten und dem städtischen Datenschutzreferat zu realisieren. "
Ich frage den Magistrat:
In welcher Nutzungsvereinbarung ist die Nutzung automatischer Gesichtserkennung geregelt, die seit Juli mit Hilfe von 50 Kameras im Einsatz ist und wurde die neue Technik im Benehmen mit dem hessischen Datenschutzbeauftragen und dem städtischen Datenschutzreferat realisiert?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Annette Rinn:
Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren!
In den seit 2009 bestehenden und mehrfach aktualisierten Nutzungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und dem hiesigen Polizeipräsidium zum Betrieb der Videoschutzanlagen sind keine expliziten Regelungen zur Nutzung von KI-gestützten und/oder Gesichtserkennungssoftwareprodukten getroffen. Die vertragliche Vereinbarung bezieht sich in erster Linie auf die notwendigen Angaben zur sogenannten Auftragsdatenverarbeitung im Sinne der Regelungen des hessischen Datenschutzrechts. Es werden die Zuständigkeiten im Sinne der notwendigen Zusammenarbeiten dargestellt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die gewonnenen Bilder der Videoanlagen ausschließlich an Arbeitsplätze der Landespolizei übertragen werden. Die Stadt Frankfurt hat keine Zugriffsmöglichkeiten auf diese Daten. Insofern war eine Zustimmung der Stadt Frankfurt zum Einsatz der KI-gestützten Software nicht erforderlich.
Nach Rücksprache mit dem Polizeipräsidium Frankfurt hat in dieser Angelegenheit eine Konsultation und Absprache mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stattgefunden. Das Rechtsamt war an dem Abschluss einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung nicht beteiligt.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Die erste Zusatzfrage ist vom Fragesteller, Herrn Dr. Rosenbaum. Bitte schön!
Stadtverordneter Dr. Christoph Rosenbaum, GRÜNE:
(Zusatzfrage)
Vielen Dank für die Antwort! Die Stadt war also nicht involviert, deswegen meine Nachfrage: Wie schätzt denn der Magistrat diese tiefgreifenden Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Landesregierung ein und wie weit hat das Einfluss auf zukünftige Videokamerastandorte?
Stadträtin Annette Rinn:
(fortfahrend)
Grundsätzlich bin ich genug damit beschäftigt, mir Gedanken um die Dinge zu machen, die ich beeinflussen kann, und das sind ja schon ziemlich viele. Von daher habe ich mir darüber jetzt noch nicht so tiefgehende Gedanken gemacht, aber grundsätzlich bin ich der Meinung, dass diese Videoanlagen nur an wirklich Gefahr bergenden Orten stehen sollten, und das gilt natürlich dann erst recht für diese KI-gestützten Anlagen.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Die zweite Zusatzfrage ist von Herrn Schäfer. Bitte schön!
Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU:
(Zusatzfrage)
Frau Dezernentin, Sie haben gerade gesagt, dass Sie genug damit zu tun haben, sich um die Sachen zu kümmern, auf die Sie Einfluss haben. Deswegen meine Nachfrage zu einem Thema, das hier auch in den Kontext passt. Es wird seit Monaten geprüft, ob die Stadtpolizei Bodycams bekommt, und Sie hatten das auch schon angekündigt. Können Sie denn jetzt schon einen konkreten Termin nennen?
Stadträtin Annette Rinn:
(fortfahrend)
Also, wir sind mit der Ausschreibung praktisch fertig. Es geht jetzt noch darum, welches System letztlich das beste ist. Ich finde auch, dass es sich schon sehr lange hinzieht, da gebe ich Ihnen recht, aber ich glaube, wir sind jetzt wirklich auf einem guten Weg.
Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3425
Stadtverordneter Dr. Christoph Rosenbaum, GRÜNE:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
liebe Kolleg:innen!
Wenn ich Instagram oder WhatsApp nutze, kann ich der Nutzung meiner Daten für KI widersprechen. Wenn ich ins Bahnhofsviertel gehe, kann ich das nicht, denn seit dem 10. Juli sind dort 50 KI-gestützte Videoüberwachungskameras im Einsatz, erstmals in Deutschland mit biometrischer Gesichtserkennung und automatisierter Datenanalyse. Und die Technologie drängt ja dann auf ihre eigene Ausweitung in der Standortanzahl, denn je mehr Trainingsdaten in das Modell fließen, desto effektiver wird es. Frankfurt ist damit Vorreiterin, was komplexe und tiefgreifende Grundrechtseingriffe angeht. Denn eine Frage ist überhaupt noch gar nicht geklärt: Wie verhält sich der Nutzen der Technologie zum Schutz unserer persönlichen Freiheitsrechte? Der Nutzen beschränkt sich auf die Aufklärung von Straftaten, die Verhinderung von Straftaten ist aber nicht nachgewiesen.
Dem gegenüber steht die Kritik, dass die Technologie als diskriminierend gilt, weil sie bei Frauen oder People of Color mehr Fehler macht, und schon eine solche fälschliche Erkennung könnte zu erheblichen Nachteilen für die betroffenen Personen führen. Verdeckte Überwachung, falsche Verdächtigung, vielleicht sogar Festnahme, das wäre ein enormer Eingriff in die Grundrechte völlig unschuldiger Bürger:innen. Solche gravierenden grundrechtsrelevanten Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts benötigen eine verfassungsrechtliche Absicherung und eine breite Diskussion in der Gesellschaft. Durch die Hintertür hat die Hessische Landesregierung aber im Gegenteil mit einem Änderungsantrag in zweiter Lesung die Gesetzesgrundlage dafür gelegt. Noch dazu hat sie die verfassungsrechtliche Prüfung und Expertenanhörung verhindert. Wir haben in Frankfurt, meiner Meinung nach, zu Recht aufgrund der genannten Abwägungsgründe um jeden Standort von Videoüberwachung gerungen. Bei der Nutzung von KI werden wir jetzt aber, wie die Dezernentin erklärt hat, vor vollendete Tatsachen gestellt. Es lässt sich ja diskutieren, aber anstatt faktenlose Verschärfungen ohne verfassungsrechtliche Prüfung sollten wir uns auf nachweisbare Fakten stützen und dabei die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger auch im digitalen Zeitalter wahren.
Danke schön!
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Der nächste Redner ist Herr Schäfer von der CDU. Bitte schön!
Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU:
Vielen Dank, Frau Vorsteherin,
meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich bin dankbar, dass wir heute über das Thema Videoschutzanlagen sprechen, denn es gibt mir noch einmal die Möglichkeit, deutlich zu machen, warum der Einsatz dringend geboten ist, und vielleicht auch mit dem einen oder anderen Trugschluss aufzuräumen.
Meine Damen und Herren, wer Angst hat, zum Beispiel nachts durch die Innenstadt oder durch das Bahnhofsviertel zu gehen, der braucht keine politischen Grundsatzseminare, wie wir es eben gehört haben, sondern der braucht Sicherheit.
(Beifall, Zurufe)
Moderne Videoschutzanlagen sind ein Baustein genau dafür; sie decken Straftaten auf, sie verhindern Gewalt und sie schützen damit die Menschen. Genau deshalb setzt Hessen als erstes Bundesland bei Videoschutzanlagen künstliche Intelligenz ein, und zwar hier in Frankfurt an Kriminalitätsschwerpunkten im Bahnhofsviertel. Ich möchte es hier klar sagen: Das ist ein Meilenstein für unsere Sicherheit. Wir brauchen den Einsatz moderner Videotechnik bei der Verbrechensbekämpfung.
(Beifall)
Meine Damen und Herren, die Hessische Landesregierung geht bei dem Thema voran, um die Sicherheit zu erhöhen und um die Zustände im Bahnhofsviertel zu verbessern.
Die Frankfurter Stadtregierung hingegen hinkt bei dem Thema Sicherheit seit Jahren hinterher. Und weil bei den Debatten zu diesem Thema gerne einiges durcheinandergerät und das eben auch schon wieder passiert ist, möchte ich noch einmal deutlich machen: Die neu eingesetzte Technik wird rechtssicher und unter klaren Regeln eingesetzt. Es wird eben nicht einfach pauschal alles aufgezeichnet, wie eben behauptet wurde, sondern es wird nur bei besonderen Gefahrenlagen Alarm ausgelöst, damit die Polizei schnell eingreifen kann. Konkret heißt das: Die KI wird derzeit nur bei der Suche nach vermissten Personen oder bei terroristischen Gefährdern eingesetzt, um Terroranschläge zu verhindern. Jeder einzelne Einsatz der KI muss von einem Richter genehmigt werden. So werden die Grundrechte vollumfänglich gewahrt. Mehr rechtsstaatliche Kontrolle geht gar nicht, und deshalb bitte ich alle hier: Hören Sie auf, Horrorszenarien an die Wand zu malen.
(Beifall, Zurufe)
Beim Thema Sicherheit wird von manchen Parteien ja gerne lang und breit über den Datenschutz gesprochen. Ich sage Ihnen aber sehr deutlich: Wir müssen nicht zuerst die Daten schützen, wir müssen zuerst die Menschen schützen, das ist unsere Aufgabe.
(Beifall)
Und ebenso häufig wird bei dem Thema von der gefühlten Sicherheit gesprochen. Das Problem ist aber, dass die Menschen vor Ort, im Bahnhofsviertel, eine reale Unsicherheit erleben, und deswegen sage ich klar: Wir brauchen moderne Videoschutzanlagen im Bahnhofsviertel, in der Innenstadt und an Kriminalitätsschwerpunkten.
Vielen Dank!
(Beifall, Zurufe)
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Die nächste Rednerin ist Frau Esther Gebhardt von der SPD. Bitte schön!
Stadtverordnete Esther Gebhardt, SPD:
Frau Präsidentin,
verehrtes Präsidium,
liebe Versammlung!
Das Bahnhofsviertel ist nicht zu Unrecht wegen der Zustände im Bereich Sauberkeit und Sicherheit in Verruf geraten. Eine Anhäufung von Kriminalitätsformen jeglicher Art ist nachweisbar, und über die mangelnde Sauberkeit müssen wir uns hier im Parlament gar nicht mehr streiten. Das hat auch unser Oberbürgermeister Mike Josef erkannt, der diese unerfreulichen Zustände zur Chefsache gemacht hat und hier Abhilfe schaffen will. Eine Reihe von Maßnahmen wurden bereits ergriffen und zeigen auch erste Erfolge. Dazu gehören zum Beispiel, in Kooperation mit Bund, Land, Deutscher Bundesbahn und den Verkehrsbetrieben, die Installation von Videokameras, die Erhöhung der Säuberungsrhythmen und so weiter. Prävention, Repression und Erhöhung der Sicherheit gehen Hand in Hand. Die Polizei kann davon berichten, dass die Zahl eruierter und festgenommener Straftäter durch den Einsatz von Videoüberwachung gewachsen ist und damit auch die Sicherheit sowie das individuelle Gefühl von Sicherheit.
Es ist die Aufgabe von Politik, die Sorgen und Beschwerden der Bürger ernst zu nehmen. Nun gibt es seit Juli dieses Jahres diese vom hessischen Innenministerium veranlasste neue und technisch verstärkte Maßnahme, die mehr Sicherheit gewährleistet: eine KI-gestützte Gesichtserkennung mit 50 Ka-meras im gesamten Bahnhofsgebiet. Damit können Daten mit dem Profil eines gesuchten und identifizierten Personenkreises, zum Beispiel Gefährder, gesuchte Kriminelle oder potenzielle Terroristen ausgewertet und verglichen werden. Und dies geschieht - und es ist sehr wichtig, darauf hinzuweisen - nicht willkürlich durch Entscheidung der Polizei, sondern auf gestellten Antrag und aufgrund einer richterlichen Genehmigung. In bisher neun gemeldeten Fällen wurden acht richterlich genehmigt und einer als nicht zureichend begründet abgelehnt. Ja, das klingt schon sehr gut. Wir können also mithilfe der KI Täter identifizieren, ihrer schneller habhaft werden und vielleicht - das wäre sehr wichtig - sogar Straftaten schon im Vorfeld verhindern.
Die Liste des Einsatzes ist natürlich erweiterbar, und hier liegt auch schon das erste Alarmzeichen. Das System der KI-gestützten Personenerfassung ruft natürlich nach Erweiterung. Mehr Orte, weitere und mehr Personen ...
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Frau Gebhardt, kommen Sie bitte zum Schluss.
Stadtverordnete Esther Gebhardt, SPD:
(fortfahrend)
Oh!
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Ja, Ihre Redezeit beträgt drei Minuten, wie bei allen.
Stadtverordnete Esther Gebhardt, SPD:
(fortfahrend)
Dann bin ich mitten in der Rede abgehängt, das tut mir leid. Dann warten wir die weitere Diskussion ab.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Die nächste Rednerin ist Monika Christann von den Linken. Noch mal zur Erinnerung: Bevor ich darauf hinweise, dass die Redezeit gleich abläuft, leuchtet hier vorne erst einmal ein gelbes Lämpchen, das bedeutet, Sie haben noch 30 Sekunden Zeit, und dann ein rotes Lämpchen, das bedeutet, Sie haben noch 15 Sekunden Zeit. Erst fünf Sekunden vor Ablauf der Zeit gebe ich den Hinweis, dass Ihre Redezeit abläuft, er kommt also nicht abrupt.
Bitte schön, Frau Christann!
Stadtverordnete Monika Christann, Linke:
Werte Frau Vorsteherin,
werte Stadtverordnete!
Die schwarze Achse zwischen hessischer, Frankfurter CDU und Dobrindt schlägt wieder zu, völlig egal, ob Bestimmungen des Grundgesetzes verletzt werden. Es herrscht insbesondere bei der Union eine kollektive Demenz, warum wir wichtige Grundwerte und Menschenrechte in das Grundgesetz aufgenommen haben. Das Recht auf Asyl und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das sind Grundgesetzwerte, die von der Law-and-Order-Politik der Union permanent gebrochen werden. Das Irrwitzige ist - hört gut zu -: Gerade die CDU propagiert auf ihren Wahlplakaten oft die Freiheit. In Wirklichkeit hat sie eine panische Angst vor Freiheit und vor Humanität. In Berlin, Wiesbaden und Frankfurt, mit Billigung der SPD. Die Äußerungen zum Wahlkampfauftakt von Boris Rhein und Alexander Dobrindt sind hemmungslos unchristlich. Die Gesichtserkennung mit KI bei Videokameras ist gewollt, ebenso wie die präventive IP-Adressen-speicherung - jenseits aller Vorschriften von anzuwendender Verhältnismäßigkeit bei der Verletzung von Grundrechten.
Die Novellierung des HSOG vom Februar ist gefährlich, öffnet sie doch der Polizei durch wachsweiche Formulierungen umfangreiche Handlungsmöglichkeiten, welche zwar grundsätzlich einen richterlichen Beschluss bräuchten, jedoch prima umgangen werden können. Bei behaupteter Gefahr im Verzug ist kein richterlicher Beschluss mehr möglich, ohne dass nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schon verletzt worden wäre. Tatsache ist, sie wird jeden Tag und jede Sekunde durch die Landespolizei verletzt, beispielsweise wird im Bahnhofsviertel eine Videokamera permanent auf einen Hauseingang eines alternativen Wohnprojektes gerichtet. In diesem Haus befindet sich auch der Förderverein Roma e.
V. Alle Menschen, die als Gäste oder Ratsuchende das Haus betreten und wieder verlassen, werden mit Gesichtserkennung erfasst und gespeichert; auch alle Menschen, die dort zufällig vorbeigehen. Hier kann man nicht mehr von Gefahrenabwehr reden und auch nicht von Verhältnismäßigkeit. Deswegen ist Widerstand dagegen wichtig, sonst kommen wir in einen Überwachungsstaat wie in China. Die Magistratsvorlage M 264 aus 2017 kennt als wichtigste Gefahr Demonstrationen und terroristische Angriffe von Islamisten - das ist auf dem rechten Auge blind. Wenn jemand ein Messer zückt, ist es mit der Gefahrenabwehr durch eine Videokamera vorbei. Und woran erkennt die Polizei im Kontrollraum einen Menschen, der etwas zur Vorbereitung eines Verbrechens auskundschaften will? Ein Mensch, der etwas sucht, ist also dann gleich ein Verbrecher? Und wieso sind Secondhandläden und eine Vielzahl von Gastronomiebetrieben Anziehungspunkte für eine problematische Klientel und damit ein polizeilicher Brennpunkt? Das ist Paranoia, da plädieren die Linken doch eher . .
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Ihre Redezeit ist gerade abgelaufen.
Stadtverordnete Monika Christann, Linke:
(fortfahrend)
Ein letzter Satz noch: Wir Linken plädieren eher für die Freiheit einer bunten und lebendigen Welt.
(Beifall)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.