Beleuchtungskonzept an der S-Bahn-Station "Berkersheim" verbessern
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, keine Änderungen an der Beleuchtung der S-Bahn-Station Berkersheim vorzunehmen, da die bestehenden Wegeverbindungen bereits den aktuellen DIN-Normen entsprechen. Die Verantwortung für das Beleuchtungskonzept liegt bei der DB InfraGO AG, an die die Anregung weitergeleitet wurde.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat plant keine Veränderung an der bestehenden Beleuchtung im Bereich der S-Bahn-Station Berkersheim. Die öffentlichen Wegeverbindungen sind bereits entsprechend der aktuell gültigen DIN-Norm ausgeleuchtet. Für das Beleuchtungskonzept der S-Bahnstation Berkersheim zeichnet sich die DB InfraGO AG verantwortlich. Der Magistrat hat daher die Anregung an die DB InfraGO AG weitergeleitet, eine Rückmeldung steht noch aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2025OFOF 1050/10Beleuchtungskonzept an der S-BahnStation „Berkersheim“ verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Mai 2025OMOM 6962Beleuchtungskonzept an der S-BahnStation „Berkersheim“ verbessernDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierSTST 1581Beleuchtungskonzept an der S-Bahn-Station „Berkersheim“ verbessernStellungnahme
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 580Beleuchtungskonzept an der S-Bahn-Station „Berkersheim“ verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab