Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat hat den Vorschlag abgelehnt, ein Haltverbot im Kurvenbereich der Pariser Straße, Höhe Hausnummer 1, einzurichten. Begründet wird dies damit, dass im Kurvenbereich gemäß § 12 StVO bereits ein Halte- und Parkverbot besteht und zusätzliche Verkehrszeichen, die diese Regelung wiedergeben, nicht erforderlich sind.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Vorschlag, den Kurvenbereich in der Pariser Straße, Höhe Hausnummer 1 mit der Beschilderung eines Haltverbots (Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) zu ergänzen, kann seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht entsprochen werden.
Im Kurvenbereich darf nach § 12 StVO nicht gehalten oder geparkt werden. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Die Städtische Verkehrspolizei wird die Örtlichkeit im Rahmen des Streifendienstes beobachten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 10. April 2025OFOF 1603/1Haltverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. April 2025OMOM 6931Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzenDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1577Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzenStellungnahme
- 5. Oktober 2025OFOF 1758/1Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen IIOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab