Skip to main content

Haltverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.04.2025, OF 1603/1 Betreff: Haltverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das in der Pariser Straße geltende Haltverbot auch in der östlichen Kurve von der Europa-Allee kommend deutlich sichtbar auszuweisen.

Begründung:

Die Kurve wurde extra etwas breiter ausgeführt, damit sowohl zwei sich entgegenkommende Linienbusse als auch Radfahrer ausreichend Platz haben. Der markierte Radweg endet kurz vor der Kurve, da es sich um eine 30er-Zone handelt. Manche Autofahrer sind dermaßen dreist und parken direkt hinter dem Ende des markierten Radweges, sodass Radfahrer nicht mehr ausreichend Platz haben und gezwungen sind, um die Fahrzeuge herum zu fahren. Dieses rücksichtslose Parken führt zu einer negativen Beeinträchtigung von Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss. Quelle: PrivatBeratung im Ortsbeirat: 1