Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen II
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Bisheriger Verlauf
29.04.2025
12.09.2025
05.10.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen
Details im PARLIS OM_6931_2025Stellungnahme des Magistrats
Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen
Details im PARLIS ST_1577_2025Antrag Ortsbeirat
Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen II
Details im PARLIS OF_1758-1_202529.04.2025
Anregung Ortsbeirat
Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen
Details im PARLIS OM_6931_202512.09.2025
Stellungnahme des Magistrats
Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen
Details im PARLIS ST_1577_202505.10.2025
Antrag Ortsbeirat
Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen II
Details im PARLIS OF_1758-1_2025 Partei: CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.10.2025, OF 1758/1
Betreff: Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen II
Vorgang: OM 6931/25 OBR 1; ST 1577/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Haltverbot wie vom Ortsbeirat gefordert auszuweisen, da gemäß § 12 StVO Abs. 1 Punkt 2. das Halten ausschließlich in "scharfen" Kurven verboten ist. Bei der in Rede stehenden Stelle handelt es sich jedoch nicht um eine solche "scharfe" Kurve, bei welcher das Halten bereits verboten wäre, sondern um einen Außenbogen mit ausreichender Sicht und breiter Fahrbahn. Da eine entsprechende Beschilderung für Sanktionen erforderlich ist, kann nicht darauf verzichtet werden. Begründung:
Wie in der Karte ersichtlich, handelt es sich nicht um eine "scharfe" Kurve im Sinne der StVO. Es wird bereits weit davor direkt am Ende des rot markierten Radweges geparkt. Teilweise handelt es sich um Besucher der Pariser Straße 1. Der störungsfreie Busverkehr muss dauerhaft gewährleistet sein (präventiv). Ebenso dürfen Fahrradfahrer nicht behindert werden. Gelegentliche Kontrollen helfen hierbei nicht (rein reaktiv). Quelle: Google Maps
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6931
Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 1