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Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen II

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen

Details im PARLIS OM_6931_2025
12.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen

Details im PARLIS ST_1577_2025
05.10.2025

Antrag Ortsbeirat

Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen II

Details im PARLIS OF_1758-1_2025
Partei: CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.10.2025, OF 1758/1

Betreff: Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen II
Vorgang: OM 6931/25 OBR 1; ST 1577/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Haltverbot wie vom Ortsbeirat gefordert auszuweisen, da gemäß § 12 StVO Abs. 1 Punkt 2. das Halten ausschließlich in "scharfen" Kurven verboten ist. Bei der in Rede stehenden Stelle handelt es sich jedoch nicht um eine solche "scharfe" Kurve, bei welcher das Halten bereits verboten wäre, sondern um einen Außenbogen mit ausreichender Sicht und breiter Fahrbahn. Da eine entsprechende Beschilderung für Sanktionen erforderlich ist, kann nicht darauf verzichtet werden.

Begründung:

Wie in der Karte ersichtlich, handelt es sich nicht um eine "scharfe" Kurve im Sinne der StVO. Es wird bereits weit davor direkt am Ende des rot markierten Radweges geparkt. Teilweise handelt es sich um Besucher der Pariser Straße 1. Der störungsfreie Busverkehr muss dauerhaft gewährleistet sein (präventiv). Ebenso dürfen Fahrradfahrer nicht behindert werden. Gelegentliche Kontrollen helfen hierbei nicht (rein reaktiv). Quelle: Google Maps

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6931
Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1577
Beratung im Ortsbeirat: 1