Umbenennung der Haltestelle "Kriegkstraße" in "Golub-Lebedenko-Platz" im Gallus
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, die Haltestelle "Kriegkstraße" nicht in "Golub-Lebedenko-Platz" umzubenennen. Dies geschieht, da der aktuelle Name bekannter ist und die neue Benennung keine Vereinfachung für die Fahrgäste darstellt.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Haltestellennamen sollten idealerweise nur dann geändert werden, wenn die bisherige Benennung, etwa durch Veränderungen im Haltestellenumfeld, unzutreffend wurde oder aber durch eine neue Benennung für die Fahrgäste an anderer Stelle eine Vereinfachung erzielt werden kann. Diese ist im konkreten Fall nicht zu erwarten.
Der Name "Golub-Lebedenko-Platz" ist vergleichsweise lang. Zudem ist davon auszugehen, dass er unter den Fahrgästen nicht den gleichen Bekanntheitsgrad aufweist wie die bereits seit vielen Jahren als Haltestellenname verwendete "Kriegkstraße". Der heutige Name folgt der üblichen Konvention, wonach Haltestellen primär nach der nächstgelegenen Querstraße benannt werden. Daher wird von einer Umbenennung abgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2025OFOF 1647/1Umbenennung der Haltestelle „Kriegkstraße“ in „Golub-Lebedenko-Platz“ im GallusOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Juni 2025OMOM 7156Umbenennung der Haltestelle „Kriegkstraße“ in „Golub-Lebedenko-Platz“ im GallusDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1593Umbenennung der Haltestelle „Kriegkstraße" in „Golub-Lebedenko-Platz“ im GallusStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab