Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Sicherstellung des Schulwegs für die Ackermannschule und die Bürgermeister-Grimm-Schule. Es wird festgestellt, dass aufgrund der Tempo 30-Zone keine Fußgängerüberwege notwendig sind, da die Mindestanzahl an Fahrzeugen nicht erreicht wird. Der Anregung wird jedoch entsprochen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Am 21.03.2025 fand ein Ortstermin der Schulwegkommission zu den Inhalten der Anregung statt.
Zu 1:
Vor Ort ist eine Tempo 30-Zone eingerichtet, in dieser sind Fußgängerüberwege entbehrlich. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) muss eine Mindestzahl an Fahrzeugen erreicht werden. Da es sich bei der vorgeschlagenen Örtlichkeit um eine Sackgasse handelt, werden diese Mindestwerte absehbar nicht erreicht, eine zusätzliche Verkehrszählung ist entbehrlich.
Zu 2:
Der Anregung wird entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2025OFOF 1596/1Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. April 2025OMOM 6929Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-SchuleDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1579Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab