Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule
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Bisheriger Verlauf
09.04.2025
29.04.2025
12.09.2025
Antrag Ortsbeirat
Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule
Details im PARLIS OF_1596-1_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule
Details im PARLIS OM_6929_2025Stellungnahme des Magistrats
Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule
Details im PARLIS ST_1579_202509.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule
Details im PARLIS OF_1596-1_202529.04.2025
Anregung Ortsbeirat
Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule
Details im PARLIS OM_6929_202512.09.2025
Stellungnahme des Magistrats
Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule
Details im PARLIS ST_1579_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6929 entstanden aus Vorlage: OF 1596/1 vom 09.04.2025
Betreff: Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule
Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Ecke Ackermannstraße/Ackermannstraße 41 a einen Zebrastreifen anzubringen, um die Querung der Straße für Schulkinder der Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm-Schule sicherer zu gestalten (siehe Bild 1 links); 2. an der Ecke Ackermannstraße/Ackermannstraße 41 a ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Ackermannstraße anzubringen (siehe Bild 2 rechts). Begründung:
Die Ackermannstraße liegt in der Tempo-30-Zone, dennoch wird von vielen Verkehrsteilnehmern das Tempolimit missachtet, obwohl sich dort gleich zwei Schulen befinden. Damit die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich eine Schule in der Nähe befindet, und die Querung der Straße für die (Grund-)Schüler sicherer gestaltet werden kann, ist die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen erforderlich. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1579
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme