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- Ergänzung des Halteverbotsschildes Radilostraße 2 bis 6STOB 612.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1524 Betreff: Ergänzung des Halteverbotsschildes Radilostraße 2 bis 6 Das in Rede stehende Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrs-Ordnung "Absolutes Haltverbot" steht im Zusammenhang mit der dortigen Bushaltestelle und dient der Freihaltung der für den Bus notwendigen Radien beziehungsweise Fahrbahnbreiten. Vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen vermag die Sinnhaftigkeit dieser Regelung nicht zu erschüttern. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6970
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Warum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge?STOB 212.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1525 Betreff: Warum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge? Zu 1.: Der Magistrat wird nicht unternehmerisch aktiv (Der Magistrat als Auftraggeber). Er wirkt auf die verschiedenen städtischen Gesellschaften ein, dass diese im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main aufbauen und betreiben. Dabei ist die Mainova AG aus wettbewerbsrechtlichen Gründen so zu behandeln wie jeder andere Marktbewerber. Eine direkte Vergabe an die Mainova AG ist rechtlich unzulässig. Zu 2.: Der Magistrat errichtet selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen, sondern überlässt diese Aufgabe im Rahmen des sogenannten Open-Market-Modells gewerblichen Anbietern. Derzeit nimmt das Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt (ASE) keine weiteren Anträge für Standorte für AC-Ladepunkte entgegen. Die Mainova befindet sich hinsichtlich der bereits gestellten Anträge für E-Ladepunkte im Austausch mit dem ASE. Zusätzlich hat die Stadt Frankfurt in Zusammenarbeit mit Mainova und der ABG Frankfurt Holding ein Konzept für den verstärkten Ausbau von Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Tiefgaragen entwickelt. Dazu wurden über 300 Ladepunkte in 13 öffentlichen Parkhäusern errichtet. Ferner stattet Mainova derzeit 100 REWE-Filialen im Rhein-Main-Gebiet, davon 25 in Frankfurt, mit öffentlicher Schnellladeinfrastruktur aus. Mainova plant bis 2029 insgesamt 3.000 in Frankfurt und dem Umland zu errichten. Es besteht die Möglichkeit der Mainova Freiflächen, Grundstücke oder andere passende Standorte für den Betrieb von öffentlichen Ladesäulen zu melden. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.mainova.de/de/fuer-unternehmen/loesungen/elektroautos-im-unternehmen/standor te-gesucht Zu 3.: Von den ursprünglich 380 Ladepunkten sind etwa 90 Prozent umgesetzt und in Betrieb. In den nächsten Wochen werden noch einige wenige Standorte von verschiedenen Betreibern abschließend umgesetzt. Zu 4. und 8.: Die aktuellen Standorte können beispielsweise auf den einschlägigen Ladestationsportalen der Anbieter, auf mainziel.de und auch online bei der Bundesnetzagentur eingesehen werden. In den Stadtteilen Bergen-Enkheim, Riederwald, Seckbach und Fechenheim stehen aktuell 14 öffentliche Ladepunkte der Mainova im Parkhaus Borsigallee zur Verfügung. Zu 5.: Das Open-Market-Modell wurde überwiegend gut umgesetzt. Der Magistrat geht davon aus, dass die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlicher Fläche den Umstieg der Frankfurter Bürger auf die Elektromobilität unterstützt und damit seinen Teil zur Zielerreichung der Klimaneutralität in Frankfurt 2035 beiträgt. Eine Schwäche des Modells ist, dass vor allem an stark frequentierten und damit für die Ladeinfrastrukturbetreiber attraktiven Standorten Ladeinfrastruktur errichtet worden ist. Die äußeren Stadtteile liegen dabei investorenseitig nicht im Fokus. Um dieser Schwäche entgegen zu wirken, hat der Magistrat im Herbst des Jahres 2023 die Bedarfsanalyse "E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen in Frankfurt am Main" an ein externes Unternehmen in Auftrag gegeben. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat diese externe Ausschreibung zur Erstellung einer Bedarfsanalyse für den zukünftigen Bedarf an E-Ladesäulen auf öffentlicher Fläche erfolgreich durchgeführt. Eine weitere Ausschreibung zur Standortplanung und Festlegung für die ermittelte noch erforderliche Anzahl von Ladesäulen auf öffentlichen Flächen ist bereits erfolgt. Die Festlegung der Standorte erfolgt in Kooperation und Abstimmung mit den Fachämtern der Stadtverwaltung. Dabei werden auch die Ortsbeiräte eingebunden. Der Magistrat hat die Ortsbeiräte bereits schriftlich darüber informiert. Mit diesem Verfahren soll die Mindestversorgung mit E-Ladeinfrastruktur in allen Stadtteilen sichergestellt werden. Zu 6.: Dort, wo es möglich war, wurden die Vorschläge der Ortsbeiräte berücksichtigt. Wo es nicht möglich war, greifen alternative Standorte, die von den Planungsbüros erarbeitet wurden. Der Magistrat weist darauf hin, dass ein finaler Anspruch auf Realisierung einzelner Vorschläge nicht bestehen kann. Zu 7.: Im Rahmen des Pilotprojektes gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, auf die Standortanträge der Betreiber Einfluss zu nehmen. Im zukünftigen Verfahren ist eine Grundversorgung aller Stadtteile sichergestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1171
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserung der Parksituation an der Seniorenwohnanlage DOMICIL, Thudichumstraße 9, RödelheimSTOB 1012.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1526 Betreff: Verbesserung der Parksituation an der Seniorenwohnanlage DOMICIL, Thudichumstraße 9, Rödelheim Zu 1.: Im Nahbereich der Thudichumstraße 9 stehen keine Flächen im städtischen Eigentum zur Verfügung, um zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Der Bauträger ist in der Regel für die Schaffung von Parkplätzen für die Liegenschaft verantwortlich. Es befinden sich anscheinend barrierfreie Parkplätze auf dem Grundstück. Insbesondere für die Schaffung eines barrierefreien Parkplatzes für mobiltätseingeschränkte Personen ist eine Lösung auf dem Grundstück anzustreben (zum Beispiel durch Bereitstellung eines Parkplatzes mit Anmeldung). Zu 2. bzw. 3.: Um das widerrechtliche Parken auf dem Gehweg vor der Thudichumstraße 9 zu unterbinden können, ließen sich an neuralgischen Punkten Stahlabweiser anbringen. In der anliegenden Straße am Köstrich ist beidseitig Gehwegparken für Fahrzeuge bis maximal 2,8 Tonnen angeordnet. Wobei die Restbreite des Gehwegs auf der nordöstlichen Seite nicht mehr den heutigen Richtlinien entspricht. Fußgänger:innen werden zwangsläufig auch hier behindert. Andienende Fahrzeuge, insbesondere für den Krankentransport oder die Lieferung insbesondere von Lebensmitteln sind häufig größer, benötigen mehr Platz und sind schwerer als 2,8 Tonnen. Der Magistrat schlägt vor, Am Köstrich an Ecke Thudichumstraße die beidseitig befindlichen Verkehrszeichen (VZ) 315 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Gehwegparken" zu entfernen. Am Köstrich neben Thudichumstraße 9 ließe sich auf der südwestlichen Seite am linken Fahrbahnrand ein allgemeiner Sonderparkplatz für schwerbehinderte Menschen zwischen (zum Beispiel in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr) einrichten. Auch aufgrund des allgemeinen Parkdrucks, für den regulären Lieferverkehr, würde ein eingeschränktes Haltverbot VZ 286 StVO (zum Beispiel in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr) Am Köstrich neben Thudichumstraße 9 installiert. Auf der nordöstlichen Seite würde Am Köstrich an Ecke Thudichumstraße ein absolutes Haltverbot VZ 283 StVO angebracht. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um Rückmeldung hinsichtlich der vorgenannten Möglichkeiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6969
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommenSTOB 212.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1527 Betreff: Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommen Der Magistrat führt auf den Flächen im Bereich An der Sandelmühle, die sich in städtischem Eigentum befinden, gemäß den gesetzlichen Vorgaben die notwendige Rattenbekämpfung durch. Auch im Bereich der Kompensationsmaßnahme "Durchgängigkeit des Niddawehres Eschersheim" werden entsprechende Maßnahmen durchgeführt. Auf privaten Grundstücken ist der jeweilige Eigentümer selbst für eine Rattenbekämpfung verantwortlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6756
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machenSTOB 1112.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1528 Betreff: Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machen Vorläufige Stellungnahme: Der vorliegenden Anregung hinsichtlich einer Traglufthalle für das Stadionbad gehen die BäderBetriebe Frankfurt nach. Die mögliche Realisierung einer Traglufthalle bedarf einer intensiven Prüfung und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald den BäderBetrieben aussagekräftige Erkenntnisse hierzu vorliegen, werden diese kommuniziert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7012
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnenSTOB 912.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1529 Betreff: Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen Ergänzend zur letzten Stellungnahme (ST 251/2025) teilt der Magistrat mit, dass der Heckenbestand am Parkplatz im Winter eingekürzt wurde und weiterhin regelmäßig gepflegt und geschnitten wird. Der Parkplatz ist mit Verkehrszeichen "Parken" (VZ 314 StVO) sowie dem Zusatzzeichen "Personenkraftwagen" (VZ 1010-58 StVO) beschildert. Damit dürfen alle Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit zulässiger Gesamtmasse bis 3,5t dort abgestellt werden. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht den Parkplatz bereits verstärkt und zeigt festgestellte Verstöße an. Im Fokus der Überwachung stehen neben Anhängern und nicht zugelassenen Fahrzeugen insbesondere Fahrzeuge zur Güterbeförderung (Sprinter). Dort abgestellte Minibusse, die dem Transport von Personen mit Behinderung dienen, sind nicht zu beanstanden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5790
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zustand des denkmalgeschützten Wasserturms in EschersheimSTOB 912.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1530 Betreff: Zustand des denkmalgeschützten Wasserturms in Eschersheim Zu Pkt. 1: Das Denkmalamt hat den Wasserturm zuletzt im September 2023 zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Mainova als Eigentümerin begangen. Zu Pkt. 2: Die Denkmalbehörden (Denkmalamt Frankfurt und Landesamt für Denkmalpflege Hessen) standen zuletzt im September 2023 in direktem Kontakt mit der Mainova, um über die notwendige Sanierung und ein zukunftsträchtiges Nutzungskonzept für den Wasserturm zu sprechen. Danach folgten bis heute mehrere Abstimmungsgespräche mit einem Nutzungsinteressenten. Zu Pkt. 3: Der Wasserturm soll im Rahmen der Errichtung von zweigeschossigen Ergänzungsbauten im direkten Umfeld für eine Seniorentagesresidenz denkmalgerecht saniert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6394 Antrag vom 16.10.2025, OF 1109/9 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7685
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer StraßeSTOB 912.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1531 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 4. Quartal 2025 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6930
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wartehäuschen im Ortsbezirk 8 klimagerecht ausstatten und begrünenSTOB 1012.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1532 Betreff: Wartehäuschen im Ortsbezirk 8 klimagerecht ausstatten und begrünen Die Wartehallen vom älteren Modelltyp "K2" sind zumeist mit genormten Tonnendächern aus Acrylglas ausgestattet. Diese werden im Rahmen von Verträgen durch einen externen Dienstleister bzw. Werbekonzessionär vorgehalten und bewirtschaftet, weshalb der Magistrat keinen direkten Zugriff auf diese Möblierung hat. Fabrikneue werbefreie Wartehallen sind bereits mit einer werksseitigen Dachbegrünung versehen, welche die überdachte Wartefläche verschatten. Diese Modelle werden nach Prüfung bei Bedarf vereinzelt beschafft und aufgestellt, z. B. bei der Nachrüstung von barrierefreien Bushaltestellen, sofern keine Wartehallen aus dem Bestand zum Versetzen zur Verfügung stehen. Beim Austausch bestehender Wartehallen - etwa vom Typ K2 - durch neue Modelle mit Gründach müssen aufgrund der veränderten Lastverhältnisse neue statische Berechnungen zugrunde gelegt werden. Dies macht in der Regel auch die Herstellung neuer Fundamente erforderlich. Ein einfacher Austausch der Wartehalle auf dem bestehenden Fundament ist daher nicht möglich - Tiefbauarbeiten sind stets ein integraler Bestandteil der Maßnahme. Hinzu kommt, dass sich die normativen Anforderungen an den Ausbau von Haltestellen im Laufe der Zeit weiterentwickeln. Dadurch können zusätzliche Maßnahmen wie Erdung und Blitzschutz notwendig werden, was wiederum dazu führt, dass ein größerer Bereich rund um die Wartehalle in die Umbaumaßnahme einbezogen werden muss. Befinden sich im Bereich der Wartehalle zudem Leitungs- oder Versorgungstrassen im Gehweg, müssen auch diese bei der Planung und Ausführung berücksichtigt werden. Eine Überbauung kann hier zusätzliche Anforderungen mit sich bringen. Fazit: Sobald ein Gründach vorgesehen ist, ist ein reiner Austausch des Daches nicht mehr möglich. Die Maßnahme erfordert stets auch tiefbauliche Eingriffe und eine umfassendere bauliche Betrachtung des gesamten Umfelds. Des Weiteren wäre es prinzipiell zwar möglich, rückwärtige Scheiben an Wartehallen herauszunehmen und durch Regale mit Pflanzen zu ersetzen. Hierbei ist zunächst ein hinreichend breiter Zugang zur Wartehalle von der rückwärtigen Seite aus erforderlich (Gehweg bzw. Fahrgastwartefläche anstelle von Hauswand oder Einfriedung). Ein Pilotprojekt zur Rückwandbegrünung an der Bushaltestelle "Alte Oper" in Fahrtrichtung Ginnheim zeigt, dass diese vertikal angelegten Beete händisch gepflegt und regelmäßig nachgegossen werden müssen. Die pflegerischen Arbeiten inklusive der Bewässerung erledigt an dieser Pilothaltestelle ein Dienstleister im Auftrag des Werbekonzessionärs, der auch alle anfallenden Kosten für Umrüstung und Pflege trägt. Von einer Ausweitung der vertikalen Begrünung auf andere Haltestellen sieht der Magistrat vor dem Hintergrund der laufenden Pflegekosten und der knappen personellen Ressourcen ab. Davon unberührt sind eventuelle einzelne Pilotprojekte zum Experimentieren, bspw. zur Bewässerung der Beetregale mit Regenwasser oder zu resistenten Pflanzenarten. Eine vertikale Begrünung von Seitenteilen - sei es durch Beetregale oder durch Rankpflanzen - auf der Richtungsseite der Wartehalle, aus der sich der Bus der Haltestelle nähert, würde zudem die Sichtbeziehungen zwischen wartenden Fahrgästen und dem Busfahrpersonal einschränken. Aus diesem Grund gibt es auf der ankommenden Seite auch keine Werbevitrine. Bei Wartehallen ist eine seitliche Werbevitrine stets an der abfahrenden Richtungsseite installiert. Je nach Ausrichtung einer Wartehalle zum jeweiligen Sonnenstand kann eine seitlich installierte Werbevitrine ebenfalls schattenspendend wirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7085
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz Fechenheim Konstanzer StraßeSTOB 1112.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1533 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße Derzeit befinden sich die zuständigen Fachämter und die FES in vertieften Abstimmungsprozessen hinsichtlich der Realisierung eines Trinkwasserbrunnens auf dem Spielplatz an der Konstanzer Straße in Fechenheim. Nach derzeitigem Stand bestehen keine Einwände gegen eine Umsetzung. Vorgesehen ist, den Trinkwasserbrunnen im Zuge des anstehenden Umbaus der Toilettenanlage zu errichten. Ein konkreter Termin für die Bauausführung kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht benannt werden. Ferner wird mitgeteilt, dass der historische "Jean-Pauli-Brunnen" in Fechenheim inzwischen ertüchtigt worden ist. Aktuell erfolgt eine Beprobung durch das beauftragte Labor. Im Anschluss daran wird das offizielle Trinkwasserschild angebracht, sodass der Brunnen in Betrieb genommen werden kann. Selbstverständlich erfolgt zeitnah auch die Aufnahme in die einschlägigen Kartenwerke wie bspw. das städtische Geoportal. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7096
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unwürdiger Hinterhof der Altstadt - Platz hinter dem Historischen Museum begrünen und aufwertenSTOB 1312.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1534 Betreff: Unwürdiger Hinterhof der Altstadt - Platz hinter dem Historischen Museum begrünen und aufwerten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Anregung zur Aufwertung des öffentlichen Raums hinter dem Historischen Museum. Da ämterübergreifende Abstimmungen notwendig sind bedauert der Magistrat, noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7065
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufwertung des Elisabeth-Selbert-PlatzesSTOB 1412.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1535 Betreff: Aufwertung des Elisabeth-Selbert-Platzes Vorläufige Stellungnahme: In vorliegender Angelegenheit besteht noch ämterübergreifender Abstimmungsbedarf. Der Magistrat wird unaufgefordert antworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7003
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - E-Roller-Abstellstation am Heddernheimer StegSTOB 1412.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1536 Betreff: E-Roller-Abstellstation am Heddernheimer Steg Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen der Fahrzeuge, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen. Es ist vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Um die E-Scooter-Stellplätze an den Stationen ist, analog zu den Parkflächen in der Innenstadt, ein 100m Sperrradius vorgesehen, in welchem Fahrten nicht beendet werden können. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. Ob und wo diese Stellflächen konkret umgesetzt werden, hängt maßgeblich von Angebot, Nachfrage und insbesondere der Flächenverfügbarkeit vor Ort ab. Als kurzfristige Reaktion auf diese Anregung am Heddernheimer Steg wird der Abstellbereich im Bereich des Steges für alle E-Scooter Anbieter eingeschränkt, um die Zugänge für Fußgänger freizuhalten. Die Umsetzung einer Station wird geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7083
STOB 14Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Fahrradstellplätze am Historischen MuseumSTOB 1512.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1537 Betreff: Mehr Fahrradstellplätze am Historischen Museum Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt die Anregung. Aktuell ist eine Begehung mit den beteiligten Stellen geplant, um geeignete Standorte Fahrradabstellmöglichkeiten in direkter Nähe des Historischen Museums abzustimmen. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7064
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfenSTOB 1612.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1538 Betreff: Städtischer Wohnungsleerstand im Ortsbezirk 9: Standorte und Nutzungspotenziale prüfen Zu 1: Beide Wohnungen befinden sich in der Liegenschaft Ginnheimer Hohl 14. Zu 2: Beide Wohnungen stehen seit Ende letzten Jahres leer, da die Mieter gekündigt haben. Zu 3: Beide Wohnungen sollen nach der Sanierung wieder als Wohnungen vermietet werden. Zu 4: Die Wohnungen stehen im Paket mit weiteren Wohnungen zur Sanierung an. Die beabsichtigte Fertigstellung und die Übergabe der Wohnungen zur Wiedervermietung sind für 2026 geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6416
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützenSTOB 612.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1539 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Kinder besser vor dem motorisierten Individualverkehr schützen Vorläufige Stellungnahme: Zu 1., 2., 3., 6., 7., 8. und 9.: Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 264 vom 17.02.2025. Ergänzend ist mitzuteilen, dass der Magistrat bestrebt ist, die ausstehenden Arbeiten voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 auszuführen. Zu 4.-5.: Es sind noch weitere Abstimmungen notwendig, weshalb keine abschließende Stellungnahme erfolgen kann. Diese kann voraussichtlich innerhalb der ersten Jahreshälfte 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in KalbachSTOB 412.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1540 Betreff: Förderung von Kleingewerbe und Künstler:innen in Kalbach Der Magistrat unterstütz die Ansiedlung. Die städtische Liegenschaft Talstraße 107 kann derzeit nur für eine Übergangszeit, bis zu maximal zwei Jahren, vermietet werden. Mitarbeitern von Radar wurde die Liegenschaft bereits vorgestellt. Ein Interesse war jedoch zu den möglichen Konditionen nicht gegeben. Weitere städtische Objekte, welche dem genannten Kreis zur Anmietung angeboten werden könnten, gibt es nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6887
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Welchen aktuellen Sachstand gibt es zur Umgestaltung der Lorscher Straße?STOB 412.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1541 Betreff: Welchen aktuellen Sachstand gibt es zur Umgestaltung der Lorscher Straße? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert in der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Der Zeitpunkt für eine endgültige Stellungnahmeist ist derzeit nicht absehbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1185
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Auskunft über die geplante Öffnung der Toilettenanlage an der UBahnStation „NiederEschbach“STOB 412.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1542 Betreff: Auskunft über die geplante Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Dem Magistrat ist der Wunsch nach Sanierung und anschließender Wiedereröffnung der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach bekannt. Die Maßnahme wurde auch im Zwischenbericht 2024 zum Toilettenkonzept unter den geplanten Sofortmaßnahmen aufgeführt. Der Magistrat betrachtet daher den Standort mit Priorität und ist bereits in Planungen eingestiegen. Das weitere Vorgehen wird entsprechend organisiert. Über den Fortgang der Arbeiten wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Darüber hinaus wird parallel am Konzept Nette Toilette gearbeitet. Für den Standort Nieder-Eschbach gibt es erste Interessenten, die bereit sind, an dem Konzept teilzunehmen. Hierdurch könnte der Bedarf auch kurzfristig besser abgedeckt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2025, V 1123
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer LandstraßeSTOB 412.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1543 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Vor gut 10 Jahren wurden auf Grund von mehreren Unfällen mit Fußgänger:innen an den Querungsstellen der Eschersheimer Landstraße nördlich des Alleenrings sämtliche Lichtsignalanlagen dahingehend überarbeitet, dass möglichst keine unnötigen Wartezeiten für den Fußverkehr bestehen. Die bis dahin die Steuerungen dominierende "Grüne Welle" für den KFZ-Verkehr wurde sehr stark "aufgeweicht". Eine garantierte "Grüne Welle" existiert seitdem nur noch für die ersten 15 Sekunden des erwarteten Fahrzeugpulks. Danach kann die Welle bei Vorliegen einer Fußgängeranforderung abgebrochen werden, wenn die Zeitlücke von drei Sekunden zwischen den Fahrzeugen überschritten wird. Die positiven Effekte für den Fußverkehr konnten dokumentiert werden, sodass der Anteil der Rotlichtläufer signifikant zurückgegangen ist. Steuerungstechnisch sind unter den bestehenden baulichen und verkehrlichen Verhältnissen keine Verbesserungen für Fußgänger:innen unter Beibehaltung der Leistungsfähigkeit zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6998
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9STOB 812.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1544 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 1. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Regelmäßiger Einsatz des Social Bus in der KuhwaldsiedlungSTOB 112.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1545 Betreff: Regelmäßiger Einsatz des Social Bus in der Kuhwaldsiedlung Der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, ist seit Längerem mit der Kuhwald-Siedlung und den Bedarfen der Menschen vor Ort befasst. Am 01.07.2023 führte das vor Ort zuständige Sozialrathaus Bockenheim in Kooperation mit dem Ortsbeirat sowie mit den örtlichen Vereinen der Kuhwald-Siedlung eine Quartierskonferenz durch. Die anschließende Bürger:innen-Befragung (bis Mitte 2024) hat einen Bedarf an niedrigschwelliger Beratung bestätigt. Die Ergebnisse sind öffentlich. Ein Berichtsflyer zu der Befragung ist seit Anfang Juli 2025 in Verteilung, auch im Kuhwald/ Rebstock. Der Flyer hängt diesem Bericht an. Im Mai 2025 wurde vereinbart, dass das Projekt Social-Bus des Sozialrathauses Gallus auch vor Ort in der Kuhwald-Siedlung genutzt werden soll. Allerdings erachtet der Magistrat es als zielführend, die Testphase des Projektes im Gallus abzuwarten, um auf gewonnene Erfahrungen (logistisch, technisch, Öffentlichkeitsarbeit/ Frequenz, insbesondere hinsichtlich schwer erreichbarer Zielgruppen und nicht-deutschsprachigen Bevölkerungsgruppen) aufbauen zu können. Die Testphase dauert noch an und geht bis zum Herbst 2025. Ein Einsatz des Social-Bus in der Kuhwald-Siedlung ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen. Aufgrund der zentralen Lage, ist als Standort bisher der in der Anregung benannte Spielplatz im Kuhwaldviertel vorgesehen. Hierzu stehen die zuständigen Stellen im Sozialrathaus auch im Austausch mit dem Verein Zukunft Bockenheim e.V., um zusätzliche Synergien zu erzeugen und sich im Bereich der Sozialberatung gegenseitig zu unterstützen. Darüber hinaus ist der Magistrat in der Klärung zur Übernahme eines weiteren Fahrzeugs, um insgesamt die sozialraumorientierte Arbeit der Sozialrathäuser auszubauen. Mittelfristig soll ein Bus somit auch in weiteren Quartieren zum Einsatz kommen. Anlage 1 (ca. 226 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7147
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Auf der Schloßhecke in eine Spielstraße umwandelnSTOB 112.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1546 Betreff: Auf der Schloßhecke in eine Spielstraße umwandeln Es wird davon ausgegangen, dass die Umwandlung der Straße "Auf der Schloßhecke" in einen verkehrsberuhigten Bereich und nicht in eine Spielstraße gemeint ist. Bei einer Spielstraße wäre der Fahrzeugverkehr vollständig ausgeschlossen, was bedeutet, dass weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrräder in dieser Straße fahren oder parken dürfen. Die Spielstraße diente - sie ist bereits 2009 aus dem Regelwerk der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) entfallen und seitdem nicht anordnungsfähig - ausschließlich der "Benutzung der ganzen Straße durch Fußgänger und spielende Kinder". Für die Einrichtung eines - vermutlich gemeinten - verkehrsberuhigten Bereichs (Verkehrszeichen 325.1/.2 StVO) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, vor allem muss eine überwiegende Aufenthaltsfunktion gegeben und der Bereich entsprechend besonders gestaltet sein. Auch ist Vorsorge für den ruhenden Verkehr zu treffen. Diese Anordnungsvoraussetzungen liegen auch bei wohlwollender Prüfung für den in Rede stehenden Bereich, der den Charakter eines Wirtschaftsweges hat, nicht vor. Daher kann die Straßenverkehrsbehörde der Anregung nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6995
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegenSTOB 312.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1547 Betreff: Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen Die genannten Abschnitte in der Nußgarten- und Hofhausstraße befinden sich in einer Tempo 30-Zone. In der Regel sind Fußgängerüberwege dort entbehrlich. Zur Markierung neuer Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße sieht der Magistrat keinen Bedarf. Es besteht keine erhöhte Gefahr für Unfälle mit Fußgängerbeteiligung, die das Anlegen von Fußgängerüberwegen rechtfertigen würde. Auch die geringe Fahrbahnbreite von 6,00 m beziehungsweise 4,50 m spricht gegen das Anlegen von Fußgängerüberwegen an den gewünschten Standorten. Andere Faktoren, die für das Vorliegen einer über die allgemeine Schutzwürdigkeit von Fußgänger:innen hinausgehende besondere Schutzwürdigkeit dieser Verkehrsteilnehmer:innen am Ort sprechen, wie beispielsweise das Vorhandensein eines gesicherten Schulwegs, liegen nicht vor. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6893
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kahlschlag im Gallus: Alte Kastanie an der FeuerwacheSTOB 512.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1548 Betreff: Kahlschlag im Gallus: Alte Kastanie an der Feuerwache Zu Frage 1: Für die Beseitigung des Baumes lag eine Genehmigung nach der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main vor. Die Genehmigung wurde erteilt, da die Kastanie eine nachlassende Vitalität zeigte und die anstehende Baumaßnahme aufgrund des geringen Abstandes zwischen Neubau und Baum zu erheblichen Wurzelverlusten geführt hätte. Umplanungen des Bauvorhabens zum Erhalt der Kastanie waren aufgrund der spezifischen Anforderungen an den weiteren Betrieb der Feuerwache nicht möglich. Zu Frage 2: Eine Beteiligung des Ortsbeirates im Vollzug der Baumschutzsatzung ist rechtlich nicht vorgesehen. Zu Frage 3: Nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung wird ein Ersatzbaum gepflanzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1179
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machenSTOB 512.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1549 Betreff: Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machen Die berichtete Situation ereignet sich beinahe täglich vor vielen Schulen im Stadtgebiet. Es ist festzuhalten, dass sich die Fahrzeugführenden ihres Verstoßes meist durchaus bewusst sind und gleichzeitig die Behinderungen oder gar Gefahren, die dadurch für andere Verkehrsteilnehmende entstehen, ausblenden. Sie handeln also vorsätzlich unter billigender Inkaufnahme einer Sanktion. Um hier ordnungsrechtlich tatsächlich nachhaltig wirken zu können, bedürfte es nahezu einer täglichen Überwachung. Allerdings ist diese aufgrund endlicher personeller Ressourcen, gepaart mit der Vielzahl an Aufgaben der Städtischen Verkehrspolizei und den im gesamten Stadtgebiet nahezu gleichzeitig stattfindenden Hol- und Bring-Zeiten an vielen Schulen und Kindergärten, nicht leistbar. Allerdings werden im Stadtgebiet zumindest gezielte Kontrollen von Parkverstößen an wechselnden Schulen im Rahmen der Streife, auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Beschwerdelage, durchgeführt. Die Beschwerde wurde zur Kenntnis an den Außendienst weitergeleitet, damit auch vor dieser Schule Sonderkontrollen eingeplant werden können. Es werden zudem jährlich nach den Ferien zur weiteren Sensibilisierung schwerpunktbedingte Aufklärungsaktionen durchgeführt. Hierbei werden die Eltern auf die Nachteile hingewiesen, die entstehen, wenn das Kind mit dem Auto zur Schule gebracht wird. Eine solche Sonderaktion wurde zuletzt nach den Osterferien 2025 durchgeführt. Die Astrid-Lindgren-Schule war hier ebenfalls beteiligt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6987
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändernSTOB 712.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1550 Betreff: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern Der Magistrat entspricht der Anregung und wird den Weg für den Radverkehr freigeben und entsprechend beschildern. Der Bordstein wird abgesenkt. Das noch vorhandene Verkehrszeichen (VZ 299 StVO "Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote") wird entfernt. Um den Bereich gegen Zuparken zu sichern, wird ein liegendes Kreuz vor der Absenkung als Fahrbahnmarkierung aufgebracht. Die Maßnahme wird in der zweiten Jahreshälfte 2025 ausgeführt. Den Einbau eines Drängelgitters lehnt der Magistrat ab. Wenn - wie angeregt - Lastenräder das Drängelgitter passieren sollen, lässt sich eine zügige Durchfahrt von Standardfahrrädern und E-Scootern damit kaum verhindern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6891
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vogeltränken im Ortsbezirk 1STOB 812.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1551 Betreff: Vogeltränken im Ortsbezirk 1 Die Idee, im öffentlichen Raum Vogeltränken anzubringen und durch Patenschaften dauerhaft zu unterhalten, ist grundsätzlich begrüßenswert. Leider ist ihre Umsetzung unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht möglich. Die regelmäßige Reinigung und tägliche Neubefüllung von Vogeltränken - insbesondere während Hitze- und Trockenperioden - stellt hohe hygienische Anforderungen. Um zu verhindern, dass sich Krankheitserreger ausbreiten, müssten die Wasserstellen täglich mit frischem Wasser versorgt und regelmäßig mit heißem Wasser (ohne chemische Zusätze) gereinigt werden. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass sie so gebaut sind, dass keine Gefahr durch Beutegreifer wie Katzen oder Hunde besteht. Auch Vandalismus oder mutwillige Verschmutzungen im öffentlichen Raum stellen ein Risiko dar. Selbst bei Übernahme der Pflege durch Pat:innen wäre eine regelmäßige Kontrolle durch städtische Stellen erforderlich - insbesondere im Hinblick auf Hygiene, Tiergesundheit und Versorgungssicherheit in sensiblen Zeiträumen, wie etwa während der Urlaubszeit. Die kontinuierliche Koordination und Betreuung solcher Patenschaften ist mit den derzeit verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen leider nicht leistbar. Gleichwohl finden Wildtiere in Frankfurt vielerorts natürliche oder bewässerte Wasserquellen - etwa an Weihern im Anlagenring, an Fließgewässern wie dem Main oder in bewässerten Grünanlagen. Darüber hinaus leisten Bürger:innen durch Wasserschalen in privaten Gärten oder auf Balkonen bereits wertvolle Beiträge. Der NABU ruft insbesondere in Trockenzeiten zur Bereitstellung von Wasser im privaten Raum auf und bietet hilfreiche Informationen zur sicheren und hygienischen Gestaltung von Vogeltränken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7077
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützenSTOB 312.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1552 Betreff: Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützen Der Magistrat hat das Problem bereits erkannt und wird Anpassungen vornehmen. So werden Stahlabweiser im Rahmen der laufenden Unterhaltungsarbeiten (voraussichtlich im August 2025) angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6986
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?STOB 212.09.2025
S A C H S T A N D :Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025,ST 1553Betreff:Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?Die planerische Überarbeitung der betroffenen Lichtsignalanlage (LSA) wurde bereits durchgeführt.Sobald die Barrierefreiheit beziehungsweise die Absenkungen des nördlichen und südlichen Fahrbahnrandes baulich hergestellt sind, lässt sich die LSA abschließend umbauen. Ein genauer Umsetzungszeitpunkt lässt sich aktuell noch nicht nennen.Vertraulichkeit: Neindazugehörende Vorlage:Auskunftsersuchen vom 28.04.2025,V 1170
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Installation einer sensorgesteuerten LED Beleuchtung am Radweg Richtung MassenheimSTOB 312.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1554 Betreff: Installation einer sensorgesteuerten LED Beleuchtung am Radweg Richtung Massenheim Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Bei der Wegeverbindung zwischen der Kreuzung Alt-Erlenbach / Am Klingelborn und der Fußgängerampel an der L 3008 Richtung Massenheim handelt es sich um keinen ausgewiesenen Schulweg. Zudem befindet sich der Abschnitt in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Eine Beleuchtungsanlage ließe sich mit dem dort gebotenen Schutz der Flora und Fauna nicht in Einklang bringen. Von einer Abstimmung mit der Stadt Bad Vilbel sieht der Magistrat daher ab. Wie auch beispielsweise in der Stellungnahme vom 26.08.2024 (ST 1587) möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass er generell darauf achtet, Lichtquellen einzusetzen, die Insekten möglichst wenig beeinträchtigen. Eine insektenfreundliche oder insektenverträgliche Beleuchtung im eigentlichen Wortsinn ist jedoch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6907
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisierenSTOB 112.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1555 Betreff: Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren Der Magistrat hat den genannten Abschnitt der Ulrichstraße bereits in sein fortlaufendes Bauprogramm für Maßnahmen zur Versicherungspflicht aufgenommen. Allerdings erschwert der vorhandene Straßenaufbau - eine Packlage mit nur einer dünnen Aspahltspritzdecke - eine klassische und dauerhafte Deckenerneuerung. Der Magistrat wird zunächst mit einfachen Mitteln die Verkehrssicherheit gewährleisten und gegebenenfalls einzelne besonders schadhafte Fahrbahnbereiche sanieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6985
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Philipp-Schnell-StraßeSTOB 512.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1556 Betreff: Philipp-Schnell-Straße Die Philipp-Schnell-Straße wurde im Jahr 2014 in den heutigen Zustand umgebaut. Auf den 250 m zwischen der Spitzenstraße und der Hermannspforte bei bis zu circa 7,00 m Fahrbahnbreite wurden Ausweichgelegenheiten geschaffen, indem Bauminseln eingefügt wurden. Zusätzlich gibt es ausreichend Grundstückszufahrten. Durch den geraden Verlauf der Straße haben Fahrzeugführer:innen eine gute Sicht auf den Begegnungsverkehr. Die Durchfahrt im Zweirichtungsverkehr ist gewährleistet. Die Einrichtung einer Einbahnstraße hätte Auswirkungen auf den Verkehrsfluss in den angrenzenden Straßen. Diese müssten ebenfalls angepasst werden. Das Verkehrsaufkommen würde sich erfahrungsgemäß auf andere Straßenzüge verlagern. Die Einrichtung einer Einbahnstraße wird aus den oben genannten Gründen vom Magistrat nicht befürwortet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6890
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Aufhebung einer SperrflächeSTOB 512.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1557 Betreff: Aufhebung einer Sperrfläche Gegenüber der Liegenschaft Kurhessenstraße 61 ist eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung) als Zick-Zack-Linie markiert. Diese Grenzmarkierung dient als Ausweichbucht, um den oft engen Begegnungsverkehr in der Kurhessenstraße, insbesondere durch die Buslinie 69, entgegenzuwirken. Die Ausweichbucht trägt zur Verbesserung des Verkehrsflusses bei und soll die Gefahr von Ausweichfahrten über den Gehweg reduzieren. Die Beibehaltung der Grenzmarkierung ist aus Gründen der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs erforderlich. Sie sorgt dafür, dass der Verkehr auch in engen Abschnitten sicher und ohne Gefahr für den Fußverkehr fließen kann. Daher entspricht der Magistrat der Anregung nicht. Zudem lag bis zum 31.12.2023 hier eine Sondernutzungserlaubnis für eine Baustelleneinrichtungsfläche im Rahmen der Neubebauung der Liegenschaft Kurhessenstraße 46a vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6142
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24STOB 312.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1558 Betreff: Einrichtung einer Lieferzone vor dem Gebäude Gartenstraße 24 Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.05.2025, OA 561
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - KNUT ersetzt zeitweise nachts auch die Buslinien 39 und 63 hier: Zusatzkosten für Fahrgäste vermeidenSTOB 912.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1559 Betreff: KNUT ersetzt zeitweise nachts auch die Buslinien 39 und 63 hier: Zusatzkosten für Fahrgäste vermeiden Der gültige On-Demand-Tarif ist ein vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigter Zuschlag, der zentraler Bestandteil des RMV-Tarifs ist. Der On-Demand-Tarif setzt sich aus Grundpreis, Komfortzuschlag und Arbeitspreis mit entsprechenden Preisspannen zusammen. Eine ausschließliche Anwendung des regulären ÖPNV-Tarifs ohne Zuschläge ist demnach derzeit nicht ohne weiteres möglich und müsste vom RMV-Aufsichtsrat beschlossen und anschließend zur Genehmigung gebracht werden. Er würde dann automatisch für alle On-Demand-Partner im RMV gelten. Entsprechende Bestrebungen sind nicht bekannt. Der On-Demand-Verkehr KNUT bietet Kund:innen ein sehr attraktives und flexibles Angebot mit sehr kurzen Wegen (unter 50 m) zur nächsten virtuellen Haltestelle, sehr komfortablen Fahrzeugen und flexibler Nutzbarkeit. Der branchenübliche Komfortzuschlag bildet diese gehobenen Produktmerkmale ab. Eine Beschränkung der Anwendung des ÖPNV-Tarifs auf die ersetzten Nachtbusfahrten ist softwareseitig nicht möglich, sondern würde stets für das gesamte KNUT-Angebot gelten. On-Demand-Verkehre sind jedoch bewusst oberhalb der ÖPNV-Tarife und unterhalb der Taxipreise positioniert. Würde KNUT grundsätzlich nur zum regulären ÖPNV-Tarif angeboten, wird diese Produktplatzierung konterkariert. Der grundsätzliche Entfall des Tarifzuschlags könnte zur Kannibalisierung des bestehenden ÖPNV, zu Fehlnutzungen für beispielsweise kürzeste Strecken oder auch zum Buchen von Fahrten und anschließendem Nichterscheinen führen, da keine weiteren Kosten anfallen. Hintergrund ist, dass die Hinterlegung eines Zahlungsmittels in der App nicht verpflichtend vorgegeben werden kann. Eine Zahlung dieser Gebühren im Fahrzeug ist aktuell technisch nicht möglich. Im bisherigen Preismodell sind lediglich No-Shows (Nichterscheinen zu einer gebuchten Fahrt) in Höhe von 1,1 % und Stornierungen in Höhe von 5,8 % zu verzeichnen. Ein Anstieg dieser Werte wäre zu erwarten, was zu einer Verringerung der Betriebsqualität für alle Fahrgäste führen würde. Der überwiegende Teil der KNUT-Nutzer:innen verfügt zudem über Zeitkarten. Für diese entfällt bereits entsprechend der Grundpreis. Hierzu zählt auch das Deutschlandticket, welches seit Einführung im Juni 2023 als Zeitkarte akzeptiert wird. Es gibt keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Ticketarten bei der Buchung und jedes im Bediengebiet gültige ÖPNV-Ticket wird akzeptiert. Ein zusätzlicher Entfall des Komfortzuschlags hätte negative Konsequenzen für die Bestellung und Bezahlung. Mehr als 40 % aller Kundinnen und Kunden nutzen die SumUp-Bezahlterminals im Fahrzeug. Für die Buchung per Telefon ist dies sogar die einzige Bezahlmöglichkeit. Die Bezahlterminals können technisch jedoch nur Beträge über 1 € abrechnen. Für ÖPNV-Nutzer:innen, bei denen bereits heute der Grundpreis entfällt, würde mit einem zusätzlichen Entfall des Komfortzuschlags nur noch der Arbeitspreis (0,30 Cent pro km) erhoben werden. Bei Fahrten bis 3 km, welche rund 21 % aller Fahrten ausmachen, würden dann Gesamtbeträge unter 1 € anfallen. Da diese Beträge von den Bezahlterminals nicht abgerechnet werden können, ist dann keine Mitfahrt möglich. Um dem entgegenzuwirken, müsste das Angebot so angepasst werden, dass nur noch die Bezahlung per App möglich ist, was jedoch Buchungen per Telefon ausschließen würde, da diese Kundinnen und Kunden nicht über die App verfügen. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass der aktuelle On-Demand-Tarif - bestehend aus Grundpreis, Komfortzuschlag und Arbeitspreis - die erweiterten Leistungen des Angebots KNUT sachgerecht abbildet und entsprechend genehmigt ist. Eine Anwendung des reinen ÖPNV-Tarifs ohne Zuschläge ausschließlich für die ersetzten Nachfahrten ist technisch derzeit nicht umsetzbar und müsste zudem auf anderer Ebene beschlossen werden. Auch der Entfall des Komfortzuschlags hätte weitreichende negative Folgen, denn er würde die Zahlungsabwicklung bei Kurzstrecken erheblich erschweren, bestimmte Kund:innengruppen ausschließen und die Betriebsqualität durch Fehlnutzung und steigende No-Show-Raten gefährden. Zudem würde mit dem ausschließlichen Erheben des ÖPNV-Tarifs eine Reduzierung der Einnahmen und eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit einhergehen. Aus diesen Gründen ist die Beibehaltung des bestehenden Tarifsystems vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6966
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Böllerverbot im Neuen RebstockparkSTOB 212.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1560 Betreff: Böllerverbot im Neuen Rebstockpark Der Magistrat kann auf Grundlage der Grünanlagensatzung eine Grünanlage oder einzelne Teile zu bestimmten Zeiten für die allgemeine Benutzung oder für bestimmte Nutzungsformen sperren (§7 Benutzungssperre, Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main). Das Abbrennen von Feuerwerk ist durch die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) per Bundesgesetz geregelt. So ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am 31.12. und 01.01 eines jeden Jahres ganztägig erlaubt. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von Feuerwerk generell verboten. Pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung können aufgrund der 1. SprengV in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden verboten werden. Diese Regelung ist jedoch nicht zielführend, da z.B. Silvesterraketen oder Feuerwerksbatterien keine ausschließliche Knallwirkung haben und somit nicht unter dieses Verbot fallen würden. Das "Böllerverbot" des letzten Jahreswechsels für die Zeil sowie den Eisernen Steg stützte sich auf das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) aufgrund der Angriffe auf Polizei und Rettungsdienste bzw. unbeteiligte Passanten. Für den Schutz von Parks und Grünanlagen und Anwohnenden kann diese gesetzliche Grundlage nicht angewandt werden. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn der Bundesgesetzgeber auf den zunehmenden Wunsch der Bevölkerung reagieren und den Umgang mit Silvesterfeuerwerk insbesondere mit Knallwirkung stärker reglementieren oder dieses ganz verbieten würde. Sofern der Ortsbeirat es wünscht, kann der Magistrat für den neuen Rebstockpark auf Basis der Grünanlagensatzung ein temporäres Verbot von Feuerwerk/Böllern erlassen. Dies wäre auf den Bereich der Grünanlage beschränkt. In den umliegenden Grundstücken oder Straßen wäre das Abbrennen/Zünden von Pyrotechnik am 31.12. und am 01.01. des Jahres weiterhin erlaubt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6529 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7856
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Jahrzehnte für einen Poller - Unzumutbare Verzögerungen beim Schutz von zu Fuß Gehenden in der PetersstraßeSTOB 1012.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1561 Betreff: Jahrzehnte für einen Poller - Unzumutbare Verzögerungen beim Schutz von zu Fuß Gehenden in der Petersstraße Speziell in dieser Angelegenheit wurde die Installation am 26. Mai 2025 beauftragt und am 3. Juli dieses Jahres umgesetzt. Wegen hoher Auftragslagen (Baumaßnahmen und Veranstaltungen) konnten die Arbeiten nicht zeitnaher umgesetzt werden. Der Magistrat ist immer bestrebt, Anregungen und Anfragen des Ortsbeirats binnen der vorgegebenen Fristen zu beantworten. Verzögerungen sind kein bewusstes "Missachten" dieser Fristen. Vielmehr gibt es beispielsweise Ansinnen, die einen erhöhten Abstimmungsbedarf zur Folge haben oder bei denen sich herausstellt, dass weitere Abstimmungen notwendig sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.04.2025, OA 555
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Defekte Bank auf dem Maria-Ward-Platz reparierenSTOB 1012.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1562 Betreff: Defekte Bank auf dem Maria-Ward-Platz reparieren Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7033
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Friedhofstaxi als Zubringer für den Jüdischen FriedhofSTOB 812.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1563 Betreff: Friedhofstaxi als Zubringer für den Jüdischen Friedhof Das Friedhofstaxi auf dem Hauptfriedhof ist eine kostenlose Serviceleistung, die durch die Fahrzeugspende eines privaten Unternehmers ermöglicht wird. Dadurch können auf dem Hauptfriedhof Fahrzeiten von Montag bis Freitag sichergestellt werden. Außerdem werden Sonderfahrzeiten an einigen Feiertagen ermöglicht, an denen der Friedhof erfahrungsgemäß häufig aufgesucht wird. Eine vorübergehende Ausweitung des Fahrservices bis zum Umbau der Haltestelle Neuer Jüdischer Friedhof ist aus personellen Gründen nicht möglich. Insbesondere kann kein regelmäßiger Fahrdienst an den Wochenenden durchgeführt werden. Zudem ist das Friedhofstaxi nicht für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen. Selbstverständlich können aber die Besucher:innen des Neuen Jüdischen Friedhofs das Taxi auf dem Hauptfriedhof in Anspruch nehmen und sich so näher an den Eingang Eckenheimer Landstraße bringen lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6824
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wann kommt die Boulebahn an der Luxemburgerallee?STOB 1312.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1564 Betreff: Wann kommt die Boulebahn an der Luxemburgerallee? Am 23.11.2020 wurde im Ortsbeirat die Planung der Maßnahme Luxemburger Allee präsentiert, in der eine Fläche im Rosengarten als mögliche Boulefläche ausgewiesen war. Diese Fläche wurde bereits im Herbst 2023 fertiggestellt und ist mit einer wassergebundenen Decke versehen, die sich sehr gut für das Boulespiel eignet. Eine weitere Ausgestaltung der Fläche als explizite Boulebahn, beispielsweise mit Randeinfassungen oder ähnlichem, wurde nicht zugesagt. Die bestehende Fläche ist multifunktional nutzbar und erfüllt die grundlegenden Anforderungen für das Boulespiel. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.05.2025, V 1196
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherung des Oppenheimer PlatzesSTOB 712.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1565 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird die Anregung des OBR 5 umsetzen und die Schließung zur stark befahrenen Walter-Kolb-Straße angehen. Die Umsetzung wird durch nötige Abstimmungen mit dem Denkmalamt und einer Sonderanfertigung der Zaun-/Toranlage etwas Zeit in Anspruch nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6695
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crackabhängige im Umfeld der bestehenden HilfseinrichtungenSTOB 912.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1566 Betreff: Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crackabhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen Der Frankfurter Weg in der Drogenpolitik ist ein fortlaufender Prozess, um die Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Öffentlichkeit zu minimieren und die gesundheitliche und soziale Situation der Betroffenen zu stabilisieren und zu verbessern. Alle Angebote werden deshalb in Kooperation mit den Trägern der Sucht- und Drogenhilfe und der Prävention in Frankfurt fortlaufend bedarfsgerecht angepasst oder auch neu aufgelegt. Im Bereich Prävention zeigt sich dies zum Beispiel an neuen Themen wie Lachgas, Snus oder Energy Pouches, auf die umgehend mit Info und Präventionsangeboten reagiert wird. Im Bereich der niedrigschwelligen Hilfen wurden in den vergangenen Jahren Angebote zur Schadensminimierung wie zum Beispiel die medizinische, psychiatrische und soziale Versorgung substanzkonsumierender Menschen kontinuierlich ausgebaut und Drogenhilfeeinrichtungen insbesondere für die Crackproblematik optimiert. Der Magistrat hat sich am 16. Mai 2025 für die Umsetzung des Neuen Frankfurter Hilfezentrums für crackkonsumierende Menschen in der Niddastraße 76 ausgesprochen. Der Beschluss wurde am 3. Juli 2025 von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt. Damit bekennt sich die Stadt dazu, den Frankfurter Weg in der Drogenpolitik auch in diesem Punkt konstruktiv und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Neues Frankfurter Hilfezentrum Im Austausch mit vielen nationalen und internationalen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis wurde ein völlig neues, verändertes Hilfeangebot entwickelt, das explizit crackkonsumierende Menschen adressiert und mit bedarfsgerechten, sehr niedrigschwelligen Angeboten von der Straße in den geschützten Raum der Einrichtung lenken wird. Bedarfsgerechte Angebote sollen die Menschen in der Einrichtung halten, gut versorgen und stabilisieren. Die Einrichtung soll damit die Brücke zu weiterführenden Hilfe- und Therapieangeboten außerhalb des Bahnhofsviertels schlagen. Als Teil eines gesamtheitlichen Hilfekonzepts für suchtkranke und obdachlose Menschen soll die Einrichtung den öffentlichen Raum im gesamten Bahnhofsgebiet spürbar entlasten und so die Stabilität und Lebensqualität im Viertel für alle erhöhen. Die geplante Einrichtung ist deutschlandweit einmalig und zukunftsweisend. Ähnliche Konzepte gibt es in der Schweiz, die allerdings mit der Rechtslage pragmatischer umgehen und deshalb nicht direkt mit Deutschland vergleichbar sind. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss können nun die Ausschreibungen für Umbauarbeiten auf den Weg gebracht werden, ebenso für die Hilfeträger, die die Angebote im neuen Hilfezentrum kooperativ und in Multiträgerschaft umsetzen werden. Geplant sind: - ein Konsumareal im Innenhof - Konsumräume (inhalativ und intravenös) - Räume für Tagesaufenthalt / Tagesstruktur - Medizinisches Angebot (Wundversorgung, Humanitäre Sprechstunde) - Psychiatrisches Angebot - Substitution - Psychosoziale Betreuung - Beratung und Begleitung - Dusch- und Hygienecenter (Waschmaschinen, Kleiderkammer) - Notschlafbetten / Tagesruhebetten - ein separater Schlaf- und Ruhebereich für Frauen - Multifunktionale Beratungsräume (nutzbar von verschiedenen Trägern z. B. Jobcenter, Migrationsberatung, Frauenberatung ...) Mit den umfassenden medizinischen und sozialpsychiatrischen Angeboten sowie den (ausgeweiteten) Konsumplätzen ist das Neue Frankfurter Hilfezentrum neben dem Fokus auf Crack auch für weitere zu erwartende Herausforderungen, wie die stärkere Verbreitung von Fentanyl und anderen synthetischen Opioiden, gut aufgestellt. Um zu vermeiden, dass sich vor der neuen Einrichtung eine Dealerszene etabliert, erarbeiten alle Beteiligten gemeinsam mit städtischen Ordnungskräften und der Landespolizei ein Sicherheits- und Umfeldkonzept. Mit der Umsetzung des Neuen Hilfezentrums wird ein Runder Tisch als Anlaufstelle für Anwohnende und Gewerbetreibende etabliert, um sofort auf Probleme reagieren zu können. Der Erfolg des Neuen Hilfezentrums wird mit den bestehenden Dokumentationssystemen gemessen. Dank der flexiblen Konzeption kann schnell auf sich verändernde Rahmenbedingungen oder Bedarfe reagiert werden. Sollte das Zentrum entgegen der Einschätzung aller Fachleute hinter den Erwartungen zurückbleiben, kann gezielt nachgesteuert werden. Das Neue Frankfurter Hilfezentrum in der Niddastraße 76 wird als Einrichtung bestehende Angebote der Drogenhilfe im Bahnhofsgebiet integrieren. Zu Landesmitteln: Einige, bereits vom Land geförderte Projekte wie die humanitäre Substitution Opioidabhängiger werden in die neue Einrichtung migriert. Die Stadt Frankfurt wird sich bei der Umsetzung der Neuen Hilfeeinrichtung um weitere Fördermittel des Landes bemühen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7153
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in OberradSTOB 212.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1567 Betreff: Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad Auf Grundlage der Anregung wurde geprüft, ob für die geplante Maßnahme eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann. Der Bau eines Bolz-/ Basketballplatz im Bereich der genannten Grundstücke ist demnach grundsätzlich vorstellbar, sofern die dort vorhandenen Bäume erhalten werden können. Eine abschließende Prüfung kann jedoch erst erfolgen, wenn konkrete Planungen vorgelegt werden, aus denen die Lage, Größe und Ausgestaltung des Bolz-/ Basketballplatzes und des zu erwartenden Natureingriffs hervorgeht. Der Magistrat wird den Ortsbeirat informieren, wenn er eine konkrete Planung aufnehmen kann. Dies wird erst mittelfristig möglich sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6705
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Mehr Sauberkeit an der SkateranlageSTOB 112.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1568 Betreff: Mehr Sauberkeit an der Skateranlage Das Fachamt hat die Anregung geprüft und berichtet wie folgt: Die Skateranlage und die Rollsportanlage im Bereich der Leunabrücke werden 4-mal pro Woche gereinigt, davon findet eine Reinigung an Samstagen statt. Die Reinigungsfrequenzen sind derzeit ausreichend bemessen. Das Fachamt wird den eingesetzten Dienstleister nochmals hinsichtlich der Reinigungsqualität sensibilisieren. Eine Sitzgelegenheit wird im 2. Quartal 2025 an der Skateranlage aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6622
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Goldstein: Regenmulde am Parkplatz WaldfriedhofSTOB 612.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1569 Betreff: Goldstein: Regenmulde am Parkplatz Waldfriedhof Die Ausführungen des Ortsbeirates, dass sich der Parkplatz bei Regen in einen Teich verwandeln würde, können durch die Friedhofsverwaltung nicht nachvollzogen werden. Der Parkplatz verfügt über eine wassergebundene Wegedecke, die sich im Laufe der Zeit verfestigt hat. Dadurch ist ihre Wasserdurchlässigkeit deutlich beeinträchtigt. Es haben sich einige 20 bis 30 cm große Löcher gebildet, in denen sich das Niederschlagswasser sammelt. Eine Mulde, die sich bei Regen so füllt, dass ein kleiner Teich entstehen würde, gibt es jedoch nicht. Die vorhandenen Löcher werden regelmäßig verfüllt, zuletzt im November 2024. Im vorderen Bereich des Parkplatzes befinden sich aktuell mehrere kleinere Schlaglöcher, diese werden in Kürze ausgebessert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6618 Antrag vom 31.01.2026, OF 1457/6 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8162
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des LachegrabensSTOB 312.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1570 Betreff: Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens Bei dem beschriebenen Bereich handelt es sich um den Grünzug am Lachegraben, der gesamte Bereich liegt in der Landschaftsschutzzone II. Bei den Wegebeziehungen handelt es sich um Grün- und Parkanlagenwege, diese dienen vorrangig den Fußgänger:innen. Die Oberflächen sind als wassergebundene Wegedecke ausgeführt. Die Wegedecken werden regelmäßig auf die Verkehrssicherheit überprüft und bei Bedarf ausgebessert. Dies erfolgt in der Regel unterjährig, außerhalb der Frostperiode. Größere Maßnahmen können nur nach Priorisierung des Gesamtbedarfes an Wegebaumaßnahmen durchgeführt werden, dafür sind derzeit keine Ressourcen vorhanden. Das Fachamt wird die Flächen zeitnah zusätzlich kontrollieren und daraus resultierende notwendige Arbeiten im 3. bzw. 4. Quartal durchführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6814
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Griesheim/Nied: Barrierefrei über den LachegrabenSTOB 312.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1571 Betreff: Griesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirats, den bestehenden Trampelpfad am Lachegraben mit einer wassergebundenen Decke auszustatten. Die angestrebte Maßnahme würde die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit dieser wichtigen Wegeverbindung deutlich verbessern - insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen und Familien mit Kinderwagen. Sie leistet damit einen wertvollen Beitrag zur selbstständigen Fortbewegung, zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zur Begegnung im öffentlichen Raum. Vor der Umsetzung sind allerdings noch einige rechtliche und technische Rahmenbedingungen zu klären: Da sich der betroffene Abschnitt im Landschaftsschutzgebiet (Zone II) befindet, ist eine Genehmigung erforderlich. Ein entsprechender Antrag muss gestellt und das Vorhaben mit Blick auf seine Umweltverträglichkeit begründet werden. Wie bei Erdarbeiten in sensiblen Bereichen üblich, ist zudem eine Kampfmittelsondierung notwendig, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Diese muss abgeschlossen sein, bevor die Bauarbeiten beginnen können. Der Magistrat ist sich jedoch der Bedeutung dieses Weges für das Wohnumfeld bewusst und wird das Vorhaben innerhalb der Verwaltung priorisieren. Sobald es die personellen Ressourcen erlauben, wird eine Umsetzung geprüft und weiter vorangebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6980
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stadt Frankfurt soll Schindler-Haus rettenSTOB 512.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1572 Betreff: Stadt Frankfurt soll Schindler-Haus retten Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirats an die ABG FRANKFURT HOLDING weiterleiten, mit der Bitte bestehende Möglichkeiten zu prüfen. Diese wird gegebenenfalls direkt Kontakt mit dem Investor aufnehmen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass bisher weder ein Bauantrag gestellt ist noch eine Abrissgenehmigung für die Liegenschaft erteilt wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6664
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Toilettenanlage im Südbahnhof reinigen und kontrollierenSTOB 512.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1573 Betreff: Toilettenanlage im Südbahnhof reinigen und kontrollieren Der Magistrat hat die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) mit der Reinigung der Toilettenanlage beauftragt. Diese erfolgt dreimal täglich - vormittags, nachmittags und abends. Seit dem 06.05.2025 ist zudem ein Sicherheitsdienst beauftragt, der zweimal täglich - nachmittags und abends bis zur Schließzeit um 22:00 Uhr - vor Ort präsent ist. Somit sind täglich insgesamt fünf Einsätze von Reinigungs- und Sicherheitsdienst sichergestellt. Die Öffnung und Schließung der Toilettenanlage übernimmt ebenfalls der Sicherheitsdienst. Zusätzlich kontrolliert ein Mitarbeiter des Amtes für Bau und Immobilien die Anlage in regelmäßigen Abständen. Eine ganztägige Besetzung ist aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht möglich. Zur Finanzierung der Sicherheitsdienstleistungen wurde Kontakt mit der Deutschen Bahn AG, der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH (SAALBAU) und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) aufgenommen, um eine mögliche Kostenbeteiligung, insbesondere zur Sicherstellung der sozialen Kontrolle, zu prüfen. In Gesprächen mit der SAALBAU erklärte diese jedoch, dass es aus ihrer Sicht nicht zumutbar sei, einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes die Toilettenkontrolle zu übertragen, obwohl dieser täglich in den Bereichen vor den Toiletten im Einsatz ist. Eine Unterstützung durch die SAALBAU kann daher bedauerlicherweise nicht in Aussicht gestellt werden. Die Situation wird weiterhin aufmerksam beobachtet. Bei Bedarf werden weitere Maßnahmen ergriffen, um die Sauberkeit, Sicherheit und den Schutz der Toilettenanlage dauerhaft zu gewährleisten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6710
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.