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Nied: Ausbesserung der Fuß- und Radwege westlich des Lachegrabens

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei dem beschriebenen Bereich handelt es sich um den Grünzug am Lachegraben, der gesamte Bereich liegt in der Landschaftsschutzzone II. Bei den Wegebeziehungen handelt es sich um Grün- und Parkanlagenwege, diese dienen vorrangig den Fußgänger:innen. Die Oberflächen sind als wassergebundene Wegedecke ausgeführt. Die Wegedecken werden regelmäßig auf die Verkehrssicherheit überprüft und bei Bedarf ausgebessert. Dies erfolgt in der Regel unterjährig, außerhalb der Frostperiode. Größere Maßnahmen können nur nach Priorisierung des Gesamtbedarfes an Wegebaumaßnahmen durchgeführt werden, dafür sind derzeit keine Ressourcen vorhanden. Das Fachamt wird die Flächen zeitnah zusätzlich kontrollieren und daraus resultierende notwendige Arbeiten im 3. bzw. 4. Quartal durchführen.

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