Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße. Ziel war es, die Wartezeiten für Fußgänger zu minimieren und die Sicherheit zu erhöhen. Die Maßnahmen führten zu einem signifikanten Rückgang der Rotlichtläufer.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vor gut 10 Jahren wurden auf Grund von mehreren Unfällen mit Fußgänger:innen an den Querungsstellen der Eschersheimer Landstraße nördlich des Alleenrings sämtliche Lichtsignalanlagen dahingehend überarbeitet, dass möglichst keine unnötigen Wartezeiten für den Fußverkehr bestehen. Die bis dahin die Steuerungen dominierende "Grüne Welle" für den KFZ-Verkehr wurde sehr stark "aufgeweicht". Eine garantierte "Grüne Welle" existiert seitdem nur noch für die ersten 15 Sekunden des erwarteten Fahrzeugpulks. Danach kann die Welle bei Vorliegen einer Fußgängeranforderung abgebrochen werden, wenn die Zeitlücke von drei Sekunden zwischen den Fahrzeugen überschritten wird. Die positiven Effekte für den Fußverkehr konnten dokumentiert werden, sodass der Anteil der Rotlichtläufer signifikant zurückgegangen ist. Steuerungstechnisch sind unter den bestehenden baulichen und verkehrlichen Verhältnissen keine Verbesserungen für Fußgänger:innen unter Beibehaltung der Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2025OMOM 6998Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer LandstraßeDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1543Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab