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E-Roller-Abstellstation am Heddernheimer Steg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen der Fahrzeuge, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen. Es ist vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Um die E-Scooter-Stellplätze an den Stationen ist, analog zu den Parkflächen in der Innenstadt, ein 100m Sperrradius vorgesehen, in welchem Fahrten nicht beendet werden können. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. Ob und wo diese Stellflächen konkret umgesetzt werden, hängt maßgeblich von Angebot, Nachfrage und insbesondere der Flächenverfügbarkeit vor Ort ab. Als kurzfristige Reaktion auf diese Anregung am Heddernheimer Steg wird der Abstellbereich im Bereich des Steges für alle E-Scooter Anbieter eingeschränkt, um die Zugänge für Fußgänger freizuhalten. Die Umsetzung einer Station wird geprüft.

Verknüpfte Vorlagen