Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens auf dem Spielplatz an der Konstanzer Straße in Fechenheim im Rahmen des Umbaus der Toilettenanlage. Es bestehen derzeit keine Einwände gegen die Umsetzung, und der historische Jean-Pauli-Brunnen wurde bereits ertüchtigt und wird bald in Betrieb genommen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Derzeit befinden sich die zuständigen Fachämter und die FES in vertieften Abstimmungsprozessen hinsichtlich der Realisierung eines Trinkwasserbrunnens auf dem Spielplatz an der Konstanzer Straße in Fechenheim. Nach derzeitigem Stand bestehen keine Einwände gegen eine Umsetzung. Vorgesehen ist, den Trinkwasserbrunnen im Zuge des anstehenden Umbaus der Toilettenanlage zu errichten. Ein konkreter Termin für die Bauausführung kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht benannt werden.
Ferner wird mitgeteilt, dass der historische "Jean-Pauli-Brunnen" in Fechenheim inzwischen ertüchtigt worden ist. Aktuell erfolgt eine Beprobung durch das beauftragte Labor. Im Anschluss daran wird das offizielle Trinkwasserschild angebracht, sodass der Brunnen in Betrieb genommen werden kann. Selbstverständlich erfolgt zeitnah auch die Aufnahme in die einschlägigen Kartenwerke wie bspw. das städtische Geoportal.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2025OFOF 752/11Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz in Fechenheim, Konstanzer StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Juni 2025OMOM 7096Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz Fechenheim Konstanzer StraßeDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1533Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz Fechenheim Konstanzer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab