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Industriestraßen Seckbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
180 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den verkehrssicheren Zustand der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet wiederherzustellen, bevor die grundhafte Sanierung erfolgt. Die dringende Notwendigkeit zur Sanierung wird durch die Gefahr für Fahrzeuge und empfindliche Produkte sowie negative Auswirkungen auf die Ansiedlung von Unternehmen unterstrichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Friesstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, noch vor der viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet den verkehrssicheren Zustand der Straßen wiederherzustellen.

Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sollen gemäß der folgenden Prioritäten erneuert bzw. ausgebessert werden:

  1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung)
  2. Kruppstraße (Oberflächensanierung)
  3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke)
  4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke)

Begründung

In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am 22. Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2022OFOF 345/11Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Dezember 2022OMOM 3208Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11Direktanregung
  3. 24. März 2023STST 818Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11Stellungnahme
  4. 28. Mai 2025OFOF 744/11Industriestraßen SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 16. Juni 2025Sie sind hier
    OMOM 7090Industriestraßen Seckbach
    Direktanregung
  6. 24. Oktober 2025STST 1766Industriestraßen SeckbachStellungnahme
  7. 4. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 180 WochenSTST 784Industriestraßen SeckbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 11
Sitzung 42 · 20.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 3 · 10.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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