Industriestraßen Seckbach
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den verkehrssicheren Zustand der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet wiederherzustellen, bevor die grundhafte Sanierung erfolgt. Die dringende Notwendigkeit zur Sanierung wird durch die Gefahr für Fahrzeuge und empfindliche Produkte sowie negative Auswirkungen auf die Ansiedlung von Unternehmen unterstrichen.
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Friesstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umkehrung der Einbahnstraße am Seckbacher Ried mit zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung14.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Friesstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, noch vor der viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet den verkehrssicheren Zustand der Straßen wiederherzustellen.
Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sollen gemäß der folgenden Prioritäten erneuert bzw. ausgebessert werden:
- Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung)
- Kruppstraße (Oberflächensanierung)
- Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke)
- Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke)
Begründung
In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am 22. Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2022OFOF 345/11Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2022OMOM 3208Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11Direktanregung
- 24. März 2023STST 818Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11Stellungnahme
- 28. Mai 2025OFOF 744/11Industriestraßen SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7090Industriestraßen SeckbachDirektanregung
- 24. Oktober 2025STST 1766Industriestraßen SeckbachStellungnahme
- 4. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 180 WochenSTST 784Industriestraßen SeckbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme