Industriestraßen Seckbach
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Bisheriger Verlauf
05.12.2022
24.03.2023
28.05.2025
16.06.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS OM_3208_2022Stellungnahme des Magistrats
Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS ST_818_202305.12.2022
Anregung Ortsbeirat
Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS OM_3208_202224.03.2023
Stellungnahme des Magistrats
Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11
Details im PARLIS ST_818_202316.06.2025
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7090 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 28.05.2025
Betreff: Industriestraßen Seckbach
Vorgang: OM 3208/22 OBR 11; ST 818/23 Der Magistrat wird gebeten, noch vor der viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet den verkehrssicheren Zustand der Straßen wiederherzustellen. Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sollen gemäß der folgenden Prioritäten erneuert bzw. ausgebessert werden: 1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung) 2. Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke) 4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke) Begründung:
In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche 'Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am 22. Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208
Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818