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Vorlagentyp: OM ID: OM_7090_2025 Erstellt: 16.06.2025 Aktualisiert: 31.10.2025

Parser Lab: Industriestraßen Seckbach

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :   Anregung an den
 Magistrat vom 16.06.2025, OM 7090 entstanden aus Vorlage: 
            OF 744/11 vom
 28.05.2025   Betreff:  Industriestraßen Seckbach  Vorgang:
  OM 3208/22 OBR 11; ST
 818/23      Der Magistrat wird gebeten, noch vor der viele
 weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im
 Seckbacher Gewerbegebiet den verkehrssicheren Zustand der Straßen
 wiederherzustellen.   Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften
 Sanierung ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so
 herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte
 erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der
 Industriestraßen sollen gemäß der folgenden Prioritäten erneuert bzw.
 ausgebessert werden:    1. Friesstraße (vordringliche
 Oberflächensanierung) 2.
 Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der
 Straßendecke) 4.
 Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke)     Begründung: In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt:
 "Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung
 in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte
 Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung
 ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand
 befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit
 Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am
 22. Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und
 Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein
 Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber
 außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen
 z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko
 ein.       Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 11
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 24.03.2023, ST 818 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 24.10.2025, ST 1766  
 Beratung im Ortsbeirat: 11     Beratungsergebnisse:  42. Sitzung des OBR
 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme

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  • Beschlussvorschlag Fehlt
  • Begründung Nicht im Original gefunden
  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Fehlt

Betreff

Industriestraßen Seckbach Vorgang: OM 3208/22 OBR 11; ST 818/23

Begründung

<p>In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am</p> <ol> <li>Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und</li> </ol> <p>Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
                      {
  "betreff": "Industriestraßen Seckbach Vorgang:\nOM 3208/22 OBR 11; ST\n818/23",
  "om_number": "OM 7090",
  "antrag_text": "<p>Der Magistrat wird gebeten, noch vor der viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet den verkehrssicheren Zustand der Straßen wiederherzustellen.   Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sollen gemäß der folgenden Prioritäten erneuert bzw. ausgebessert werden:    1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung) 2. Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke) 4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke)</p>",
  "begruendung": "<p>In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt: \"Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert.\" Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als \"Buckelpisten\" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am</p>\n<ol>\n<li>Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und</li>\n</ol>\n<p>Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein.</p>",
  "vorlagen_id": "OM_7090_2025",
  "anregung_date": "2025-06-16",
  "entstanden_aus": "OF 744/11 vom\n28.05.2025",
  "vertraulichkeit": "Nein",
  "ortsbeirat_number": null,
  "dazugehoerige_vorlage": "Anregung an den\nMagistrat vom 05.12.2022, OM 3208\nStellungnahme des\nMagistrats vom 24.03.2023, ST 818",
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}
                    
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Ja
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docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
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