S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 16.06.2025, OM 7090 entstanden aus Vorlage:
OF 744/11 vom
28.05.2025 Betreff: Industriestraßen Seckbach Vorgang:
OM 3208/22 OBR 11; ST
818/23 Der Magistrat wird gebeten, noch vor der viele
weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im
Seckbacher Gewerbegebiet den verkehrssicheren Zustand der Straßen
wiederherzustellen. Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften
Sanierung ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so
herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte
erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der
Industriestraßen sollen gemäß der folgenden Prioritäten erneuert bzw.
ausgebessert werden: 1. Friesstraße (vordringliche
Oberflächensanierung) 2.
Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der
Straßendecke) 4.
Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke) Begründung: In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt:
"Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung
in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte
Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung
ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand
befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit
Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am
22. Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und
Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein
Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber
außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen
z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko
ein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.03.2023, ST 818
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.10.2025, ST 1766
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR
11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_7090_2025
Erstellt: 16.06.2025
Aktualisiert: 31.10.2025
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- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Fehlt
Betreff
Industriestraßen Seckbach Vorgang:
OM 3208/22 OBR 11; ST
818/23
Begründung
<p>In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am</p>
<ol>
<li>Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und</li>
</ol>
<p>Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"betreff": "Industriestraßen Seckbach Vorgang:\nOM 3208/22 OBR 11; ST\n818/23",
"om_number": "OM 7090",
"antrag_text": "<p>Der Magistrat wird gebeten, noch vor der viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet den verkehrssicheren Zustand der Straßen wiederherzustellen. Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sollen gemäß der folgenden Prioritäten erneuert bzw. ausgebessert werden: 1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung) 2. Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke) 4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke)</p>",
"begruendung": "<p>In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt: \"Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert.\" Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als \"Buckelpisten\" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am</p>\n<ol>\n<li>Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und</li>\n</ol>\n<p>Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein.</p>",
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"dazugehoerige_vorlage": "Anregung an den\nMagistrat vom 05.12.2022, OM 3208\nStellungnahme des\nMagistrats vom 24.03.2023, ST 818",
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}
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