Friedhofstaxi als Zubringer für den Jüdischen Friedhof
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt das Friedhofstaxi als kostenlosen Service, der durch eine Fahrzeugspende ermöglicht wird. Es werden Fahrzeiten von Montag bis Freitag sowie Sonderfahrzeiten an Feiertagen angeboten, jedoch ist eine Ausweitung des Services bis zum Umbau der Haltestelle nicht möglich.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Friedhofstaxi auf dem Hauptfriedhof ist eine kostenlose Serviceleistung, die durch die Fahrzeugspende eines privaten Unternehmers ermöglicht wird. Dadurch können auf dem Hauptfriedhof Fahrzeiten von Montag bis Freitag sichergestellt werden. Außerdem werden Sonderfahrzeiten an einigen Feiertagen ermöglicht, an denen der Friedhof erfahrungsgemäß häufig aufgesucht wird.
Eine vorübergehende Ausweitung des Fahrservices bis zum Umbau der Haltestelle Neuer Jüdischer Friedhof ist aus personellen Gründen nicht möglich. Insbesondere kann kein regelmäßiger Fahrdienst an den Wochenenden durchgeführt werden. Zudem ist das Friedhofstaxi nicht für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen.
Selbstverständlich können aber die Besucher:innen des Neuen Jüdischen Friedhofs das Taxi auf dem Hauptfriedhof in Anspruch nehmen und sich so näher an den Eingang Eckenheimer Landstraße bringen lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2025OFOF 861/3Friedhofstaxi als Zubringer für den Jüdischen FriedhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2025OMOM 6824Friedhofstaxi als Zubringer für den Jüdischen FriedhofDirektanregung
- 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1563Friedhofstaxi als Zubringer für den Jüdischen FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab