Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Pflege und den Schnitt der Hecken am Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee im Winter durchgeführt. Der Parkplatz ist für Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 3,5t zugelassen und wird von der Verkehrspolizei überwacht, um Verstöße zu ahnden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Ergänzend zur letzten Stellungnahme (ST 251/2025) teilt der Magistrat mit, dass der Heckenbestand am Parkplatz im Winter eingekürzt wurde und weiterhin regelmäßig gepflegt und geschnitten wird.
Der Parkplatz ist mit Verkehrszeichen "Parken" (VZ 314 StVO) sowie dem Zusatzzeichen "Personenkraftwagen" (VZ 1010-58 StVO) beschildert. Damit dürfen alle Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit zulässiger Gesamtmasse bis 3,5t dort abgestellt werden. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht den Parkplatz bereits verstärkt und zeigt festgestellte Verstöße an. Im Fokus der Überwachung stehen neben Anhängern und nicht zugelassenen Fahrzeugen insbesondere Fahrzeuge zur Güterbeförderung (Sprinter). Dort abgestellte Minibusse, die dem Transport von Personen mit Behinderung dienen, sind nicht zu beanstanden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2024OFOF 420/7Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. September 2024OMOM 5790Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnenDirektanregung
- 17. Februar 2025STST 251Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnenStellungnahme
- 12. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1529Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab