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  • Schluss mit Wildpinklern und Müll am Kinderhaus Affentorplatz
    OFOB 5
    18.09.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2025, OF 1536/5 Betreff: Schluss mit Wildpinklern und Müll am Kinderhaus Affentorplatz Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf die Hecke um den Müllplatz der Caritas am Affentorplatz durch eine Mauer mit durchgehender glatter Oberfläche zu ersetzen. Die glatte Oberfläche soll dann mit super hydrophobem Lack, s.g. "Anti-Pinkel-Lack", versehen werden, wie er beispielsweise in Hamburg und in Gelsenkirchen bereits erfolgreich gegen Wildpinkler eingesetzt wird. Der untere Teil der Tür des Kinderhauses (Affentorplatz 8) sowie der Fassade des Kinderhauses (bis auf die Höhe von ca. einem Meter) wird ebenfalls mit transparentem superhydrophobem Lack versehen. Zudem soll auf dem versiegelten Bereich zwischen Bushaltestelle Affentorplatz und dem östlichen Affentorhaus eine barrierefreie Miet-Toilettenkabine (z.B. ToiToi) aufgestellt werden, die für den ganzjährigen Betrieb geeignet ist. Diese soll so positioniert werden, dass die Toilette von der Busspur aus durch das Servicefahrzeug gereinigt werden kann (Abstand von weniger als 5 Metern zur Straße). Ferner sollen an der Grünfläche am Affentorplatz größere Abfallbehälter (Müllgaragen) aufgestellt werden. Begründung: Der Platz vor dem Kinderhaus am Affentorplatz und dabei insbesondere der Müllplatz der Obdachloseneinrichtung sind ein beliebter Ort für Wildpinkler, die Altsachsenhausen zum Feiern aufsuchen. Weiterhin halten sich auf dem Platz viele Wohnsitzlose auf, von denen einige Hausverbot in der benachbarten Obdachloseneinrichtung haben, um dort Alkohol und anderes zu konsumieren. Auch sie verrichten ihr "Geschäft" auf dem Platz. Der Ortsbeirat begrüßt die vor Kurzem erfolgte Aufstellung einer Komposttoilette an der Straße Neuer Wall vor dem Spielplatz. Diese wird von Spielplatzgängern sowie von Partygängern und Partygängerinnen sowie von Passanten rege genutzt. Wohnsitzlose und viele andere verrichten ihr "Geschäft" leider weiterhin vor dem Kinderhaus und um den besagten Müllplatz herum. Weiterhin werden Komposttoiletten in der kalten Jahreszeit monatelang eingelagert. Das Kinderhaus benötigt jedoch eine kontinuierliche Lösung, zumal seine Arbeit und das Recht der Kinder auf Gesundheit, Spiel und Freizeit durch die Situation erheblich beeinträchtigt werden. Die genannten Maßnahmen sind zur Verbesserung der Situation dringend erforderlich. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7595 2025 Die Vorlage OF 1536/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Instandsetzung des Köhlerweges
    OFOB 5
    18.09.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2025, OF 1537/5 Betreff: Instandsetzung des Köhlerweges Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Unebenheiten auf dem Köhlerweg (Schlaglöcher, Schwellen und Risse) kurz hinter der Schranke am Waldparkplatz Isenburger Schneise (siehe Foto und googlemaps-auszug) instand setzen zu lassen. Foto: Fabian Budde Quelle: googlemaps.com Begründung: Der Köhlerweg wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Der Zustand des Weges ist an der genannten Stelle nicht akzeptabel. Durch die bestehenden Unebenheiten besteht erhebliches Gefahrenpotenzial, insbesondere für Radfahrende. Zur Gefahrenprävention ist die Stelle daher schnellstmöglich auszubessern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7596 2025 Die Vorlage OF 1537/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern
    OFOB 5
    18.09.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2025, OF 1539/5 Betreff: Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern Vorgang: OM 4730/23 OBR 5; ST 402/24; V 1230/25 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert schnellstmöglich die Gleisanlage am 2023 abgerissenen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg, wie in der ST 402 vom 19.02.2024 angekündigt, auf beiden Seiten der Gleisanlage absichern zu lassen. Begründung: Der Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg über die Gleisanlage ist im Herbst 2023, also vor zwei Jahren, abgerissen worden. Mit einem Neubau ist scheinbar in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Wie in der ST 402 mitgeteilt, liegt kein konkreter Zeitplan für den Neubau vor. Ebenfalls wurde in dieser ST mitgeteilt, dass, wenn es keine Einigung mit der DB bzgl. der Absicherung gibt, der Magistrat eigenmächtig tätig wird. Da es immer wieder Gleisübertritte auch von Jugendlichen und Kindern an dieser Stelle gibt, muss diese vor Übertritten besser abgesichert werden. Der z.Zt. vorhandene Holzlattenzaun ist zum Teil defekt und dient auch nur notdürftig als Hindernis. Daher ist es dringend erforderlich beide Seiten der Gleisanlage so abzusichern, dass kein Überqueren möglich ist. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7598 2025 Die Vorlage OF 1539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einrichtung eines Quartiersmanagements für die Heimatsiedlung
    OFOB 5
    18.09.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2025, OF 1542/5 Betreff: Einrichtung eines Quartiersmanagements für die Heimatsiedlung Vorgang: OM 5764/24 OBR 5; ST 1755/24 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat erneut um die Einrichtung eines Quartiersmanagements für die Heimatsiedlung. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich bereits in seinem Antrag OM 5764 vom 05.07.2024 für die Einrichtung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung ausgesprochen. Ziel ist es, die sozialen, städtebaulichen und nachbarschaftlichen Herausforderungen im Quartier wirksam zu begleiten und die Entwicklung des Stadtteils zu fördern. In seiner Stellungnahme vom 07.10.2024 (ST 1755) verweist der Magistrat auf bestehende Strukturen sowie allgemeine Förderinstrumente. Ein Austausch sollte im Herbst 2024 zwischen dem Sozialrathaus Sachsenhausen und der Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialraumorientierte Hilfen stattfinden, um die Situation in Sachsenhausen, insbesondere in der Heimatsiedlung, intensiver zu betrachten. Ergebnisse dieses Austauschs sind dem Ortsbeirat nicht bekannt. Gerade in der Heimatsiedlung bestehen auf Grund der dortigen sozialen Strukturen erhebliche Bedarfe an einer kontinuierlichen, niedrigschwelligen Anlauf- und Koordinierungsstelle vor Ort. Der Abenteuerspielplatz Wildgarten setzt sich für die Kinder im Viertel ein und bietet ein warmes Mittagessen. Es fehlt dennoch an instandgesetzten, sauberen und gut beleuchteten Räumen für Kinder und Jugendliche. Viele andere Initiativen unterstützen die Heimatsiedlung ehrenamtlich. All diese lokalen Akteurinnen und Akteure leisten vorbildliche Arbeit, aber es fehlt ihnen an Ressourcen, Koordination, Unterstützung und Beratungsangeboten. Ein Quartiersmanagement könnte insbesondere: - die Vernetzung lokaler Akteurinnen und Akteure stärken, - die Bewohnerinnen und Bewohner aktiv einbinden und Beteiligungsprozesse fördern, - bestehende Angebote besser bündeln und zugänglich machen, - die soziale Integration und das Zusammenleben im Quartier nachhaltig verbessern. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat nochmals darum, die Einrichtung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung mit Nachdruck zu prüfen und zeitnah konkrete Umsetzungsvorschläge zu erstellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5764 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1755 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7601 2025 Die Vorlage OF 1542/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

  • Temporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen „Budge-Stiftung (Lohrberg)“
    OFOB 3
    18.09.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2025, OF 774/11 Betreff: Temporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" Vorgang: OM 5483/24 OBR 11; ST 1853/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" auf der Wilhelmhöherstraße - direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry-und-Emma-Budge-Stiftung - temporäre Rampen als Zu- und Ausstiegshilfen bereitzustellen. Diese sollen diebstahlsicher montiert und bis zum Abschluss des barrierefreien Umbaus installiert bleiben. Begründung: Die Bushaltestellen vor der Henry-und-Emma-Budge-Stiftung sind für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenstifts ein zentraler Zugang zum öffentlichen Nahverkehr - insbesondere für Fahrten nach Seckbach oder zum Hessencenter. Laut der ST1853 vom 28.10.2024 wurde dem barrierefreien Umbau dieser Haltestellen höchste Priorität eingeräumt. Dennoch verzögert sich die Umsetzung aufgrund offener Abstimmungen mit dem Land zur Kostenübernahme sowie technischer Herausforderungen. Die derzeitige Situation ist für mobilitätseingeschränkte Personen - insbesondere Nutzerinnen und Nutzer von Gehhilfen und Rollatoren - unzumutbar. Viele fühlen sich im Stich gelassen und sind frustriert, da ihnen der Zugang zum ÖPNV faktisch verwehrt bleibt. Um die Zeit bis zur endgültigen baulichen Umsetzung zu überbrücken, schlagen wir den Einsatz temporärer Rampen vor, wie sie auch bei Baustellen üblich sind. Diese Maßnahme würde kurzfristig eine erhebliche Verbesserung der Mobilität und Teilhabe für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5483 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7488 2025 Die Vorlage OF 774/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mit Grünen Oasen spekuliert man nicht
    NR
    17.09.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2025, NR 1367 Betreff: Mit Grünen Oasen spekuliert man nicht Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Grüne Oase bzw. die als Kleingärten ausgewiesenen Gebiete im Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße -müssen erhalten bleiben. Kein Eingriff darf hier erfolgen. Die Biodiversität darf nicht zerstört werden. Siehe Foto unten. 2. Das Baumgutachten wird umgehend veröffentlicht. 3. Welche Fläche genau werden jetzt mit Zustimmung der Eigentümer in M 107/25 erworben? Bitte auf einer Karte darstellen. 4. Die überplanten landwirtschaftlichen Flächen in dem genannten Gebiet dürfen nur bebaut werden, wenn eine gleich große Fläche in Frankfurt entsiegelt wird. Begründung: Flächenfraß ist keine Tugend. Der Magistrat sollte nicht mutwillig gegen die Anpassungstrategie an den Klimawandel 2.0 verstoßen, sondern sich daran halten. Quelle: Google Earth Quelle: https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/M_47_2023_AN2_Strukturkonzept.pdf Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.06.2025, M 107 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ältestenausschusses am 18.09.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1367 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 107 und NR 1367 = Annahme) FRAKTION (M 107 = Annahme, NR 1367 = Ablehnung) Gartenpartei (M 107 = Ablehnung, NR 1367 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1367 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6625, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 67-0

  • Experiminta Science Center - Zukunft sichern
    NR
    17.09.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2025, NR 1369 Betreff: Experiminta Science Center - Zukunft sichern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Um das Experiminta Science Center und die damit verbundene MINT-Förderung für Frankfurter Schülerinnen und Schüler dauerhaft zu erhalten, wird der Magistrat aufgefordert, die folgenden Schritte zu unternehmen: 1. Der Magistrat richtet umgehend einen Runden Tisch für die Suche nach einem neuen Standort für das Experiminta Science Center ein, bei dem Stadt, Land und Museum gemeinsam nach Lösungen suchen. 2. Der Magistrat prüft von der Stadt bereits angemietete oder sich im städtischen Eigentum befindliche Liegenschaften auf ihre Eignung als Standort für das Museum. 3. Als eine von weiteren möglichen Optionen prüft der Magistrat die Machbarkeit einer Unterbringung des Experiminta Science Centers in der Dondorf-Druckerei (Bebauungsplan Nr. 569, Sondergebiet Kultur/Wissenschaft) und leitet - sofern realisierbar - die vorbereitenden Planungen ein. Die Prüfung soll insbesondere klären: a) den zeitlichen Rahmen in Bezug auf den Auszug der Schirn und den absehbaren Standortverlust der Experiminta Ende 2026, b) die notwendigen baulichen Anpassungen (Brandschutz, Barrierefreiheit, energetische Ertüchtigung), c) den voraussichtlichen Kostenrahmen sowie mögliche Finanzierungsoptionen, d) die planungsrechtliche Vereinbarkeit mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 569. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von zwei Monaten über die Einrichtung des Runden Tischs sowie die ersten Ergebnisse der Prüfung und schlägt ggf. die nächsten Schritte vor. Begründung: Das Experiminta Science Center ist mit jährlich rund 125.000 Besucherinnen und Besuchern seit fast 15 Jahren nicht nur eines der beliebtesten Frankfurter Museen, sondern auch ein wichtiger Lernort zahlreicher Schulen. Das Museum muss Ende 2026 jedoch seinen derzeitigen Standort in der Hamburger Allee verlassen. Eine tragfähige Lösung ist dringend erforderlich. Frankfurt unternimmt als Kultur- und Wissenschaftsstandort zahlreiche Anstrengungen um diesen Sektor, speziell auch den so wichtigen MINT-Bereich, zu fördern. Dabei sollte der Magistrat nicht ausschließlich auf die Einrichtung neuer Projekte, wie das TUMO-Lernzentrum, bauen, sondern ebenso die Zukunftssicherung bewährter Einrichtungen unterstützen. Das Gebäude der ehemaligen Dondorf-Druckerei ist eine Option, die auf die Eignung als (zumindest temporärer) Museumsstandort geprüft werden sollte. Denn Liegenschaften mit ausreichender Bruttogeschossfläche, guter ÖPNV-Anbindung und für das Museum tragbaren Mietkonditionen sind in Frankfurt rar. Die Dondorf-Druckerei liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 569 und ist dort als Sondergebiet Kultur/Wissenschaft bauplanungsrechtlich grundsätzlich geeignet. Mit einer frühzeitigen Machbarkeitsprüfung und vorbereitenden Planungen könnte eine Fortführung des Science Centers ermöglicht und zugleich die Attraktivität des Kulturcampus gestärkt werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.10.2025, NR 1417 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1369 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1369 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, BFF-BIG und AfD gegen Linke (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1403) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1369 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, BFF-BIG und AfD gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1403) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 3. Ablehnung); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1369 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1417 wird im Rahmen der Vorlage NR 1403 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, BFF-BIG und AfD gegen FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1403); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1403); GRÜNE, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (NR 1369 = 1. und 2. = Annahme, 3. = Ablehnung) FRAKTION (NR 1369 = Prüfung und Berichterstattung; NR 1417 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1369 und NR 1417 = Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1369 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1417 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1403) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1403) sowie AfD (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1369 = Ziffern 1. und 2. = Prüfung und Berichterstattung, Ziffer 3. = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1369 und NR 1417 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (NR 1369 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1417 = Annahme) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1369 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1417 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1403) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1369), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1403) sowie BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1369) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1369 = Ziffern 1. und 2. Prüfung und Berichterstattung, Ziffer 3. Ablehnung, NR 1417 = Annahme) Gartenpartei (NR 1369 und NR 1417 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (NR 1369 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1417 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1369 = Enthaltung, NR 1417 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1369 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1417 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1403) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1403) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Stadtv. Bäppler Wolf (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1403), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1369) sowie BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1369), AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1369 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6796, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 41-0

  • Kindertagespflege solide finanzieren
    NR
    17.09.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2025, NR 1370 Betreff: Kindertagespflege solide finanzieren Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend zu berichten, 1. welche Kosten der Stadt durch die Umsetzung der Satzung zur Kindertagespflege (M 137 vom 12.09.2025) ab dem 01.01.2026 schätzungsweise jährlich entstehen, 2. mit welchem Konzept und aus welchen Mitteln die Kosten nachhaltig finanziert werden, um eine reibungslose und dauerhafte Umsetzung der Satzung zu gewährleisten. Begründung: Die vorgelegte Satzung zur Kindertagespflege ist zu begrüßen und längst überfällig. Auf Basis der neuen Satzung sollen Tagespflegepersonen eine erhöhte Vergütung erhalten. Unter anderem werden Sachpauschalen angepasst und Vor- und Nachbereitungszeiten sowie die mittelbare pädagogische Arbeit gerechter vergütet. Dies kann auch dazu beitragen, das Berufsbild attraktiver zu machen und mehr Personen für die Kindertagespflege in Frankfurt zu gewinnen. Damit die Zusagen, für die die Interessenvertretung der Tagesfamilien lange Jahre gekämpft hat, jedoch auch verlässlich und langfristig umgesetzt werden können, ist eine nachhaltige, solide Finanzplanung notwendig. Es ist auffällig, dass die M-Vorlage keinerlei Aussagen über die Höhe der zu erwartenden Zusatzkosten trifft. Es wird ausgesagt, dass die betreffenden Mittel für 2026 im Haushalt berücksichtigt werden und danach jährlich neu eingestellt werden müssen. Ohne Vorliegen eines aktuellen Haushaltsentwurfs und einer entsprechenden Finanzplanung für die Folgejahre ist es der Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht möglich zu prüfen, ob die Umsetzung der Satzung auch mit den notwendigen Finanzmitteln hinterlegt ist. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 137 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1370), SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF; FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Bildung und Schulbau) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 137 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1370 = Annahme) AfD (M 137 = Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes, NR 1370 = Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1370), SPD, Linke, FDP, Volt ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 137 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1370 = Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR die Vorlage 1370), SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1370) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 137 = Annahme, NR 1370 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 137 = Ablehnung, NR 1370 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 137 und NR 1370 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1370), SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1370), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6831, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-4

  • Nied: Kreisverkehr Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße
    OFOB 6
    17.09.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2025, OF 1317/6 Betreff: Nied: Kreisverkehr Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob - unter Berücksichtigung der Zu- und Ausfahrt der Feuerwehrwache - in dem Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg / Dürkheimer Straße ein Kreisverkehr anstelle der Ampelschaltungen eingerichtet werden kann. Ferner soll geprüft und darüber berichtet werden, wie mit dem Umbau der Straßenraum im Umfeld neu gestaltet werden kann. Begründung: Die Entwicklung der Straße: Der Kirchweg bekam seine aktuelle Gestalt in den 1960er Jahren mit jeweils zwei Fahrstreifen in beide Richtungen und einem breiten Mittelstreifen, der Platz für eine Stadtbahntrasse lassen sollte. Aus dem Kirchweg wurde so eine Straße, die die Mainzer Landstraße im Querschnitt deutlich übertrifft. Die ausgebliebene Tram hat auf 250 m einen wertvollen Mittelstreifen mit Wiese und Bäumen hinterlassen, der auf diesem Abschnitt im Sommer eine deutliche Abkühlung bringt und weiterentwickelt werden sollte. Vor 20 Jahren wurde mittels Markierung der zweite Fahrstreifen zum Parkstreifen/ Schutzstreifen und Radfahrweg. Dies hat sich als eine gute Entscheidung herausgestellt. Weniger positiv ist dagegen der dabei erfolgte Rückbau der Bushaltebuchten zu beurteilen. Der Nieder Kirchweg (K 808) ist eine der Hauptverbindungsstraßen in Nied. Entsprechend ist die Verkehrs- und Lärmbeeinträchtigung für die Anwohner besonders hoch. Im ISEK Sozialer Zusammenhalt Nied werden Werte von über 65 dB(A) am Tag erwähnt. Die Probleme durch die Kreuzung: - Mit dem Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg / Dürkheimer Straße ist aus heutiger Sicht eine völlig überdimensionierte Asphaltdecke mit weiten Wegen für Fußgänger geblieben. - Die schnurgerade breite Straße wird - insbesondere nachts - zum Durchrasen genutzt. - Busfahrgäste, die an der Haltestelle "Dürkheimer Straße" vom 51er in den 54er umsteigen, müssen (theoretisch) fünf Ampeln queren und eine Strecke von 140 Metern zurücklegen (in der Anlage orange gezeichnet). In der Praxis laufen die Menschen - vom Kind bis zum Senior mit Gehhilfe - jedoch meist ungeschützt kreuz und quer über die Straße und sparen sich so circa 100 m Weg. Dabei riskieren sie von Kraftfahrern übersehen zu werden. - Die Ampelanlage schaltet unzuverlässig. Immer wieder bleibt das Signal für Fußgänger rot, während die Phasen für Fahrer weiterschalten. - Linksabbiegende Fahrzeuge aus der Dürkheimer Straße übersehen oft den vom Halt ausfahrenden Linienbus. - Gelegentlich kommt es vor, dass ein Abbieger aus der Dürkheimer Straße zu früh abbiegt und entgegen der Fahrtrichtung nach Griesheim fährt. - Die weite Asphaltfläche heizt sich im Sommer extrem auf. Die Vorteile eines Kreisverkehrs: - Verkürzung der Strecken und Wartezeiten für Fußgänger und Busfahrgäste. - Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsverzögerung vor dem Kreisel. - Wegfall der Lichtsignalanlage und der laufenden Betriebskosten. - Keine Standzeiten für Kraftfahrzeuge bei Rotlicht. - Neuer Raum für Aufenthalt, Carsharing, Parkplätze und Grün. - Verbesserte Möglichkeiten den Radfahrweg auszubauen. - Abbiegespur in die Dürkheimer Straße (300 qm, in der Anlage grün markiert) kann entsiegelt und dem Grünstreifen zugeschlagen werden, womit im Sommer mit entsprechender Baumbepflanzung die kühlende Wirkung erweitert werden kann. - Die Straßenbeleuchtung ist zwar überdimensioniert, müsste aber bei einer Umgestaltung nicht umgeplant werden. - Fahrzeuge insbesondere der Feuerwehr und des ÖPNV können bei entsprechender Planung weiterhin kurvenfrei auf dem Nieder Kirchweg fahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 575 2025 Die Vorlage OF 1317/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

  • Anpassung des Frankfurter Mängelmelders - Erweiterung um die Kategorie „Meldung Götterbaum“
    OFOB 11
    17.09.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2025, OF 566/4 Betreff: Anpassung des Frankfurter Mängelmelders - Erweiterung um die Kategorie "Meldung Götterbaum" Der Magistrat wird gebeten, den Frankfurter Mängelmelder um die Kategorie "Meldung Götterbaum" zu erweitern. Bürgerinnen und Bürger sollen so aktiv dabei unterstützt werden, Fundorte dieser invasiven Art unkompliziert an die Stadt zu melden. Begründung: Der Götterbaum (Ailanthus altissima) breitet sich in Frankfurt stark aus und verursacht hohe Folgekosten. Er verdrängt heimische Arten, schädigt Infrastruktur wie Straßen und Mauern und kann zudem Allergien auslösen. Die Bekämpfung ist aufwändig, da die Bäume nach Fällungen rasch wieder austreiben. Um dieser Entwicklung frühzeitig zu begegnen, braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Stadtgesellschaft. Mit einer einfachen Meldekategorie im Mängelmelder können Bürgerinnen und Bürger ihre Beobachtungen direkt weitergeben. So entsteht ein gemeinsames Frühwarnsystem, das Kosten spart, die Artenvielfalt schützt und unsere Stadt nachhaltiger macht. Antragsteller: SPD Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7623 2025 Die Vorlage OF 566/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP

  • Schüler*innen in Förderschulen - ein Weg ins Nichts?
    A
    16.09.2025 · ÖkoLinX-ELF

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 16.09.2025, A 369 Betreff: Schüler*innen in Förderschulen - ein Weg ins Nichts? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.11.2025 Laut B 78 vom 17.02.2025 ist die Schüler*innenzahl in den Frankfurter Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen in den letzten Jahren nur geringfügig gesunken. Sie lag im Schuljahr 2023 bei knapp 670 Schulkindern. Ich frage den Magistrat: 1. Im Magistratsbericht B 78 heißt es, dass die Aufnahme der Kinder in eine Förderschule nach Beratung im Förderausschuss vorgenommen wurde. Von wem wurde jeweils die Beratung im Ausschuss angeregt? 2. Ziel der Förderschulen ist die Reintegration in die allgemeinen Schulen. Das gelingt aber nur in ca. 1,5 % der auf einer Förderschule beschulten Kinder. Wurde den Eltern explizit gesagt, dass die Förderschule für Lernhilfe eine Einbahnstraße ist? 3. Warum erfüllen die Förderschulen für Lernhilfe nicht ihr Ziel, die Kinder in die allgemeinen Schulen zu reintegrieren - woran scheitern sie? 4. Warum existiert diese Schulform noch, wenn doch alle beteiligten Fachleute wissen, dass diese Schulen ins Leere führen? 5. Welchen Abschluss erlangen die auf einer Förderschule für Lernhilfe beschulten Kinder und besuchen sie dann weitere Schulformen? 6. Wie viele dieser Kinder machen im Anschluss eine Berufsausbildung, welche Ausbildungen sind dies und welche Berufsschulen besuchen sie? 7. Aus welchen Stadtteilen kommen die Schulkinder, die Förderschulen besuchen und wie hoch ist der Anteil der Schüler*innen mit Migrationshintergrund? Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Antragstellende Person(en): Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2025, B 78 Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 79 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 369 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Beschlussausfertigung(en): § 7082, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 40-32

  • Einsatz von Fußverkehrsbeauftragten
    A
    16.09.2025 · ÖkoLinX-ELF

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 16.09.2025, A 370 Betreff: Einsatz von Fußverkehrsbeauftragten Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 03.12.2025 und 16.04.2026 Seit Februar 2024 hat Frankfurt eine Fußverkehrsbeauftragte. Das scheint auch notwendig, denn bislang haben bei jeder Baustelle Fußgänger*innen das Nachsehen. Baustellen-Schilder werden immer auf Gehwegen abgestellt, manchmal stehen sie dort Monate vor und Monate nach der Bau-maßnahme noch und behindern Menschen mit Rollatoren und Kinderwägen. Die Verantwortlichen in den Ämtern und die von ihnen beauftragten Subunternehmen achten tunlichst darauf, dass der Autoverkehr nicht behindert wird, die gesetzlichen festgelegten Gehwegbreiten werden jedoch regelmäßig missachtet. Dazu kommen die bekannten Probleme mit Gehwegparker*innen. (Siehe dazu Anträge und Anfragen NR 886/2019, A 517/2019, A 664/ 2020, A 678/2020, NR 1194/2020, NR 380/2022). Eine Fußverkehrsbeauftragte, die über die Kompetenz verfügt, die Missstände im Fußverkehr zu beseitigen - da die verantwortlichen Ämter ihrer Aufgabe, alle Verkehrsteilnehmer*innen im Blick zu haben, nicht nachkommen - hätte etwas bewirken können. Allerdings hat man seit der öffentlichen Arbeitsaufnahme der Fußverkehrsbeauftragten im Mai 2024 nichts mehr von ihr gehört. Ich frage den Magistrat: 1. Warum findet man auf der Webseite der Stadt Frankfurt keine Kontakt-Adresse bei der Suche nach "Fußverkehrsbeauftragte"? 2. Welche Problemfelder im Fußverkehr wurden seit Februar 2024 adressiert? Welche Lösungsansätze wurden vorgeschlagen? 3. Wie konnte es zu dem Gehweg-Desaster z.B. an der neu gebauten Straßenbahn- und Bushalte-stelle Lokalbahnhof/Textorstraße kommen, wo der Gehweg nur halb so breit realisiert wurde wie in den Plänen vorgesehen? 4. Welche Möglichkeiten hat die Fußverkehrsbeauftragte, gegen zugestellte Gehwege durch Baustellenschilder und E-Roller (ein Problem v.a. in den nicht-zentralen Stadtteilen) vorzugehen? Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Antragstellende Person(en): Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.06.2019, NR 886 Anfrage vom 26.07.2019, A 517 Anfrage vom 28.01.2020, A 664 Anfrage vom 24.02.2020, A 678 Antrag vom 18.05.2020, NR 1194 Antrag vom 05.05.2022, NR 380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 370 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 370 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 7083, 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.01.2026 § 433, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 21.09.2026

  • Fahrradbügel im Baumweg
    OFOB 3
    16.09.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2025, OF 951/3 Betreff: Fahrradbügel im Baumweg Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, im Baumweg zwischen den Hausnummern 8 bis 12 Fahrradbügel auf 2 Parkplätzen zu installieren. Begründung: Im Baumweg gibt es zwischen Bergerstraße und Sandweg nicht einen Fahrradbügel. Im Baumweg 8, bei Frauen in Bewegung e.V. (FIB) trainieren über 300 Frauen und Mädchen, die häufig das Fahrrad nutzen. Auch in den benachbarten Häusern, gibt es viele Organisationen (Schneiderei Zorn und Freund, Frauenverein für Selbstverteidigung, Bund Deutscher Pfadfinder), deren Besucher*innen mit dem Fahrrad kommen. Das führt dazu, dass die Räder an Zäunen oder Straßenschildern im öffentlichen Verkehrsraum abgeschlossen werden, was immer wieder zu Konflikten mit den Nachbarn bzw. Fußgänger*innen auf den sowieso schon viel zu engen Gehwegen führt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.11.2025, OF 978/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 951/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7870 2025 1. Die Vorlage OF 951/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 978/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

  • Parkplatz Mainwasen-Ruderdorf: Sicherheit verbessern und Vermüllung entgegnen
    OFOB 5
    15.09.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2025, OF 1547/5 Betreff: Parkplatz Mainwasen-Ruderdorf: Sicherheit verbessern und Vermüllung entgegnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, wie man die zunehmende Vermüllung und durch sogenannte "Auto-Poser" herbeigeführte gefährliche Situationen für Gäste und Mitglieder der anliegenden Rudervereine und Gaststätten unterbinden kann. Ebenso sind rücksichtslose Radfahrer ein Problem für die Mitglieder der Vereine, die zum Beispiel ihre Ruderboote zu Wasser tragen müssen. Kurzfristig könnte man zum Beispiel Bremsschwellen gegen schnelles Fahren installieren. Begründung: Bei gutem Wetter stellen zahlreiche Falschparker alle Sperrflächen zu und missachten die absoluten Halteverbote, so dass teilweise der Transport der Boote zum Wasser und wieder zurück nicht möglich ist Uneinsichtige Fahrradfahrer, die ihre Geschwindigkeit trotz Verkehrszeichen auf der Straße (Achtung kreuzende Kinder) nicht anpassen und Kinder und Fußgänger die Boote tragen "wegklingeln" wollen. Nächtliche Besucher, die bei schöner Aussicht auf die Skyline ihre mitgebrachten Fast Food Menüs genießen und den Müll dann vor Ort liegen lassen. Ein weiteres großes Problem ist, dass sogenannte "Auto-Poser" sich auf dem Parkplatz Rennen liefern, die zum Teil bereits spätnachmittags beginnen, während noch reger Betrieb in den Gaststätten und Vereinen vorherrscht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1547/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1547/5 wurde zurückgezogen.

  • Nachfrage zu B 251: 10.000 neue Bäume
    OFOB 3
    15.09.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2025, OF 935/3 Betreff: Nachfrage zu B 251: 10.000 neue Bäume Vorgang: B 251/25 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie viele Bäume mussten in den Jahren 2023 und 2024 im Ortsbezirk 3 gefällt werden und wie viele wurden davon ersetzt? Begründung: In der B 251 finden sich lediglich die Zahlen zu gepflanzten Bäumen und nicht die Zahl der gefällten Bäume. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 251 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1308 2025 Die Vorlage OF 935/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL

  • Nied: Nieder Kirchweg - Überfahren der Sperrflächen und des Radwegfahrstreifens vor den Ampeln sichern
    OFOB 6
    14.09.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2025, OF 1318/6 Betreff: Nied: Nieder Kirchweg - Überfahren der Sperrflächen und des Radwegfahrstreifens vor den Ampeln sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Sicherheit des Radfahrstreifens vor den Ampeln im Bereich der Schwanheimer Brücke (Lichtsignalanlagen NKB1 und NKB2) in Richtung Westen mit geeigneten Maßnahmen - wie Baken, Pfosten oder ähnlichem - zu erhöhen. 2. das unerlaubte Überfahren der Sperrflächen im Übergang vom Nieder Kirchweg zur Stroofstraße (in der Anlage gelb umrandet) technisch durch Fahrbahnteiler oder sonstigen entsprechenden Möglichkeiten zu verhindern. Begründung: Zu 1. Der Radfahrstreifen wird immer wieder zum Rechtsüberholen von Kraftfahrzeugen vor der Ampel genutzt. Radfahrer werden bei diesem unerlaubten Manöver leichtsinnig gefährdet. Die Abgrenzung des Radfahrstreifens im Bereich vor der Ampel - zum Beispiel mit Klapp-Warnbaken - würde das unerlaubte Überfahren des Radfahrstreifens in diesem Bereich deutlich minimieren oder verhindern. Zu 2. Die Sperrflächen im Bereich der Ampel werden zum unerlaubten Linksüberholen in beiden Fahrtrichtungen und zum Wenden genutzt. Eine rote Ampel wird dabei mitunter übersehen oder missachtet und es kommt dabei immer wieder zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7516 2025 Die Vorlage OF 1318/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

  • Nied: Getrennter Geh- und Radweg am Main zwischen Frankfurter Rudergesellschaft Nied 1921 e. V. und Ichthys Gemeinde Frankfurt sowie Sanierung des Fuß- und Radweges bis Schwanheimer Brücke
    OFOB 6
    14.09.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2025, OF 1319/6 Betreff: Nied: Getrennter Geh- und Radweg am Main zwischen Frankfurter Rudergesellschaft Nied 1921 e. V. und Ichthys Gemeinde Frankfurt sowie Sanierung des Fuß- und Radweges bis Schwanheimer Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, in diesem Bereich (wie im Anhang eingezeichnet) einen getrennten Geh- und Radweg am Main zwischen der Rudergesellschaft und der Ichthysgemeinde anzulegen und bei positiver Prüfung auch gleich den entsprechenden Plan vorzulegen und zeitnah umzusetzen. 2. ob und wie der Fuß- und Radweg im weiteren Verlauf bis zur Schwanheimer Brücke zeitnah saniert und in einen modernen Zustand versetzt werden kann. Begründung: 1. Aktuell enden die getrennten Geh- und Radwege an der Rampe zur Mainzer Landstraße (nähe Rudergesellschaft). Der weitere Verlauf Richtung Südosten bis nach Griesheim führt für Fußgänger und Radfahrer auf einem gemeinsamen schmalen Weg. Es gehört zum Alltag, dass der Platz nicht ausreicht und Fußgänger oder auch Radfahrer auf die Wiese ausweichen müssen. Dabei entstehen immer wieder unangenehme bis gefährliche Situationen. Mit überschaubarem Aufwand könnten die Wege bis unterhalb der Liegenschaft Nieder Kirchweg 7 (Ichthysgemeinde) getrennt angelegt werden (circa 300 Meter). Damit wäre eine getrennte Führung der starkgenutzten Geh- und Radwege bis zur Querverbindung zum Nieder Kirchweg möglich, wo Fahrradfahrer dann gefahrlos zum Fahrradweg auf dem Nieder Kirchweg geführt werden und weiterfahren können. Zu 2: Dieser bedeutende Verbindungsweg weist zahlreiche Schäden durch Wurzeln und Frost auf und befindet sich insgesamt in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Für Radfahrende sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen stellt die Nutzung eine erhebliche Belastung dar. Zudem entspricht die Wegbreite nicht mehr heutigen Anforderungen und führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden. Langfristig kann dann im Zuge der Neugestaltung des Mainufers zwischen Stroofstraße und Main im Bereich Griesheim darüber nachgedacht werden, eine durchgehend getrennte Führung bis nach Griesheim zu planen und umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7517 2025 Die Vorlage OF 1319/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Frankfurter Westen: Bilanz „100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile“ erstellen
    OFOB 6
    14.09.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2025, OF 1369/6 Betreff: Frankfurter Westen: Bilanz "100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile" erstellen Am 1. April 2028 jährt sich zum 100. Mal die Eingemeindung der westlichen Stadtteile Frankfurts - ein historisch bedeutsames Ereignis für die damaligen Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger. Für die Bürgermeister war es ein Kraftakt, die Eigenständigkeit der Gemeinden und der Kreisstadt Höchst in der Großstadt Frankfurt zu sichern. Industrie und Gewerbe brachten den Stadtteilen wirtschaftliche Bedeutung und Steuereinnahmen. Im Laufe der Zeit veränderte sich die Industrie, teilweise wurden Betriebe stillgelegt, Flächen neu entwickelt. Unternehmen bauten Wohnungen für ihre Mitarbeiter, wodurch die Bevölkerung wuchs. Die Stadtteile entwickelten sich kulturell und gesellschaftlich weiter: Zahlreiche Vereine, Gaststätten und kleine Geschäfte prägten das Leben. Über die Jahrzehnte wurden die Stadtteile vielfältiger, während viele Gaststätten und kleine Geschäfte verschwanden. Neue Gebäude entstanden, Altes verschwand - dokumentiert unter anderem von den Geschichtsvereinen. Die Eingemeindungsverträge von 1928 sicherten den vormals eigenständigen Gemeinden und der Kreisstadt Höchst nicht nur Pflichten, sondern auch Vorteile und eine gewisse Selbständigkeit zu. Durch die Einrichtung einer Bezirksverwaltung in Höchst wurde eine weitgehend selbständige Verwaltung gewährleistet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese aufgelöst; seit 1966 betreut ein eigenes Dezernat unter der Leitung des Oberbürgermeisters die Angelegenheiten der westlichen Stadtteile. Viele vertraglich zugesicherte Punkte wurden umgesetzt, andere sind noch offen oder wurden als nicht umsetzbar nicht weiterverfolgt. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden 100-jährigen Jubiläums ist es an der Zeit, eine umfassende Bilanz zu ziehen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Bilanz "100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile" zu erstellen, die die folgenden Punkte umfasst: Umgesetzte Versprechen und Zusagen aus den Eingemeindungsverträgen. Noch offene Versprechen und Zusagen, einschließlich Angaben zum geplanten Zeitpunkt der Umsetzung vor dem 100. Jahrestag. Nicht umgesetzte Versprechen und Zusagen, mit Begründung, warum diese nicht realisiert wurden. Die Bilanz soll bis zum 30. Juni 2026 erstellt und dem Ortsbeirat 6 zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7736 2025 Die Vorlage OF 1369/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße
    OFOB 5
    14.09.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2025, OF 1558/5 Betreff: Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen, wie die Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Kreuzung Wiener Straße nachhaltig verbessert werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: - Installation eines Geschwindigkeits-Displays gemäß § 45 Abs. 1c StVO zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, - Anbringen von gut sichtbaren Fahrbahnmarkierungen ("30") nach § 39 Abs. 5 StVO zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, - Prüfen ob weitere bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, beispielsweise Pflanzeninseln zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit möglich sind. Begründung: Im unteren Abschnitt der Buchrainstraße wird die bestehende Tempo-30-Regelung nachweislich häufig nicht eingehalten. Dadurch entstehen erhöhte Unfallgefahren sowie eine erhebliche Minderung der Wohn- und Aufenthaltsqualität. Zudem erhöht sich enorm die Unfallgefahr für Kinder, die die ansässige Kita (Kibuz) besuchen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der effektiven Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO sowie der Gefahrenabwehr gemäß § 45 StVO. Durch die Kombination optischer und baulicher Elemente kann die Verkehrssicherheit gesteigert und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung dauerhaft gewährleistet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7612 2025 Die Vorlage OF 1558/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Spiegelstrich des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Bänke in Oberrad aufstellen
    OFOB 5
    14.09.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2025, OF 1559/5 Betreff: Mehr Bänke in Oberrad aufstellen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Stadteil mehr Bänke aufzustellen und schlägt dafür folgende Standorte vor: - Gegenüber vom Eingang der Gärtnerei Stoll, Im Bärengarten 1. Hier befindet sich gegenüber dem Eingang ein 4 bis 4 Meter breiter Grünstreifen. - An der Ostseite der Friedhofsmauer. Hinter den Häusern Hildegard-Schaeder Straße 2-19 ist ein kleiner Platz, der gepflastert ist und er wird flankiert von drei Zieräpfelbäumen. Begründung: Abgesehen von der Tatsache, dass auch die Bewohner von Oberrad immer älter werden und froh über jede Bank sind, auf die sie sich hinsetzen können, sorgt der Klimawandel mit heißen Phasen in den Sommermonaten dafür, dass sich besonders die Teile der Bevölkerung, die keinen Garten bzw. Balkon haben, gerne im Grünen aufhalten. Da diese Grünflächen in Oberrad noch vorhanden sind, sollte durch das Aufstellen von Bänken dafür gesorgt werden, dass der Aufenthalt in diesen Grünflächen angenehm möglich ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7613 2025 Die Vorlage OF 1559/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterliederbach - Zufahrt zum Kleingartenverein Teutonenweg 1992 e. V.
    OFOB 6
    13.09.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2025, OF 1298/6 Betreff: Unterliederbach - Zufahrt zum Kleingartenverein Teutonenweg 1992 e. V. der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit dem Vorsitzenden des Kleingartenvereins Teutonenweg e.V. und dem Ortsbeirat einen Ortstermin zu vereinbaren, um die Verkehrssituation im Umfeld des Kleingartenvereins hinsichtlich zugeparkter Wege und Zufahrtsmöglichkeiten bzw. Behinderungen für Rettungsfahrzeuge zu klären und Maßnahmen festzulegen, um Falschparken zu verhindern. Begründung: Der Vorsitzende schilderte im Ortsbeirat, dass öfters durch Falschparker die Zufahrt zum Kleingartenverein für Rettungsfahrzeuge behindert bis unmöglich ist und zudem am Ende des Cheruskerwegs bis ins Feld geparkt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1298/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE und Linke (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD

  • Information zu Veranstaltungen auf Grünflächen des Ortsbezirks 3
    OFOB 3
    13.09.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2025, OF 936/3 Betreff: Information zu Veranstaltungen auf Grünflächen des Ortsbezirks 3 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 eine Übersicht der in den Grünanlagen des Ortsbeirates 3 im Jahr 2025 genehmigten Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Bei künftigen Anfragen zur Genehmigung von Veranstaltungen den Ortsbeirat 3 vorab zu informieren. Begründung: Bis vor einigen Jahren wurde der Ortsbeirat 3 über beantragte Genehmigungen für Veranstaltungen in den in seine Zuständigkeit fallenden Grünflächen vorab informiert. Leider ist dies in den letzten Jahren nicht mehr erfolgt. Das fordert der Ortsbeirat 3 mit diesem Antrag wieder als Routine ein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7708 2025 Die Vorlage OF 936/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen Linke und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und Volt (= Enthaltung); bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL

  • Anbindung Frankfurts an das Wasserstoff-Regionalnetz
    B
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.09.2025, B 346 Betreff: Anbindung Frankfurts an das Wasserstoff-Regionalnetz Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6329 - NR 966/24 CDU - Die Fragen 1.-3. werden zusammen beantwortet: Wasserstoff und grüne Gase können einen Beitrag für die Dekarbonisierung der Energieversorgung und Industrie leisten. Sie sind ein wichtiger Baustein für das Ziel der Klimaneutralität der Stadt Frankfurt. Darüber hinaus sind sie aktuell am besten speicherbar, bieten große Skaleneffekte (z.B. perspektivisch für Saisonal- oder Dunkelflautenspeicher) und sind in sehr großen Mengen gut transportabel, was sie für eine Vielzahl von Einsatzbereichen prädestiniert. Daher wird Wasserstoff dringend benötigt, um die Klimaschutzziele zu erreichen, Versorgungssicherheit zu gewährleisten sowie die wirtschaftliche Prosperität der Region Frankfurt/Rhein-Main zu erhalten. Wasserstoff sollte deshalb in der lokalen Wirtschaft und Industrie sowie der regionalen Stromerzeugung mittels Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für die Fernwärme zum Einsatz kommen. Dafür wird das Heizkraftwerk West bis 2026 von Steinkohle auf Gas umgestellt. Die Steinkohleblöcke werden durch wasserstofffähige Gasturbinen mit Abhitzedampferzeugern ersetzt. In hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung wird zunächst durch den Einsatz von Erdgas und perspektivisch durch den Einsatz von CO2-neutrale Gasen, wie Wasserstoff, Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt. Auf Bundesebene bestehen Planungen, bis 2037 sukzessive das Wasserstoffkernnetz in Betrieb zu nehmen. Durch das Kernnetz sollen wesentliche Verbrauchsschwerpunkte in Deutschland an die entsprechende Infrastruktur angeschlossen und mit Wasserstoff versorgt werden. Frankfurt und die Metropolregion Rhein-Main sollen nach aktuellem Planungsstand ab 2028 beginnend im Osten an der bayrischen Landesgrenze in Richtung Westen über das regionale Wasserstoffverteilnetz der "Rh2ein-Main-Connect" mit klimaneutralem Wasserstoff versorgt werden. Bis Mitte der 2030er Jahre ist eine Anbindung im Westen an das Kernnetz in der Nähe des Industrieparks Höchst vorgesehen. Um die technische und wirtschaftliche Machbarkeit zu untersuchen, wurde ein entsprechender Kooperationsvertrag zwischen Mainova AG, deren Tochtergesellschaft Netzdienste Rhein-Main GmbH und den Regionalversorgern ENTEGA AG, ESWE Versorgungs AG, der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG (KMW) sowie den Fernleitungsnetzbetreibern Open Grid Europe GmbH (OGE) und Gascade Gastransport GmbH sowie dem Verteilnetzbetreiber e-netz Südhessen AG geschlossen. Das neue Wasserstoff-Regionalnetz "Rh2ein-Main Connect" soll die Metropolregion durch gleich mehrere Anbindungen an das H2-Kernnetz mit klimaneutralem Wasserstoff versorgen. Die Kosten für das gesamte regionale Wasserstoffverteilnetz "Rh2ein-Main-Connect" werden sich aktuell voraussichtlich auf etwa 600 Millionen Euro bis 2040 belaufen. Der Betrag kann niedriger ausfallen, wenn größere Teile der bestehenden Gas-Hochdrucknetze umgenutzt werden können, ohne die laufende Erdgasversorgung zu beeinträchtigen. Im Rahmen der Kooperation werden auch Möglichkeiten zum Trassenverlauf sowie der Kostenaufteilung und Finanzierung ermittelt. Dieser Vorgang wird voraussichtlich Mitte 2025 abgeschlossen sein. Die Mainova AG hat aktuell keine abschließenden Erkenntnisse über mögliche Förderprogramme zur Finanzierung des regionalen Wasserstoffverteilnetz "Rh2ein-Main-Connect". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.06.2024, NR 966 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6692, 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 21.10.2025 Aktenzeichen: 791

  • Stadttiere und ihre Folgen
    B
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.09.2025, B 347 Betreff: Stadttiere und ihre Folgen Vorgang: A 351/25 CDU Zwischenbericht: Aufgrund der Vielzahl der Fragen sind verschiedene städtische Ämter und Einrichtungen zu beteiligen. Da bislang noch nicht alle Rückmeldungen eingegangen sind, kann die Anfrage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.06.2025, A 351 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 446 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 347 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6716, 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 03.11.2025 Aktenzeichen: 32-0

  • KNUT - Vereinbarung mit Bad Vilbel
    B
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.09.2025, B 348 Betreff: KNUT - Vereinbarung mit Bad Vilbel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5978 (M 42) Mit der Stadt Bad Vilbel, vertreten durch den Magistrat der Stadt Bad Vilbel, dieser wiederum vertreten durch Bürgermeister Sebastian Wysocki und Ersten Stadtrat Bastian Zander, wurde ein Vertrag zur Zusammenarbeit über den On-Demand-Verkehr KNUT auf dem Stadtgebiet Bad Vilbel abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet unter anderem die Regelungen zur gemeinsamen Finanzierung des Betriebs von KNUT. Die Einnahmen und Kosten werden dabei verursachergerecht auf die beiden Kommunen aufgeteilt. Hierzu wird zunächst ein Verteilungsschlüssel über die Einwohnerzahlen angewendet. Basis hierfür sind die Zahlen aus dem Zensus 2022. Auf dieser Basis wird die monatliche Vergütung, welche traffiQ der Stadt Bad Vilbel in Rechnung stellt, ermittelt. Für die jährlichen Schlussabrechnungen, welche jeweils Anfang des Folgejahres erstellt werden, ist eine Spitzabrechnung gemäß der tatsächlichen Verteilung der Fahrten auf die beiden Kommunen vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.03.2025, M 42 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 348 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 348 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 348 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 348 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 348 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 348 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 348 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 348 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6889, 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 92-11

  • Sportförderung - Stärkung der Sportstadt Frankfurt am Main: Austragung der EuroGames 2028
    M
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 129 Betreff: Sportförderung - Stärkung der Sportstadt Frankfurt am Main: Austragung der EuroGames 2028 Vorgang: Auf Antrag des Magistrats gemäß § 17 (3) GOS vom 12.09.2025 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt eine Bewerbung Frankfurts für die Gay Games, das alle vier Jahre stattfindende internationale Breitensportereignis für die LGBTIQ*-Community, mit dem Ziel geprüft hat, diese Veranstaltung nach Frankfurt zu holen. Diese Bewerbung wurde aufgrund der benötigten sehr hohen finanziellen Aufwendungen und zu geringen Erfolgsaussichten verworfen. Alternativ wurde eine Bewerbung um die EuroGames, die größte Multisportveranstaltung der LGBTIQ*-Community auf Breitensportebene in Europa, geprüft - wie im Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 380, dargelegt. 2. Das Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport - (Sportamt) wird beauftragt, gemeinsam mit dem Frankfurter Volleyball Verein e.V. (FVV) und dem Artemis Sport Frankfurt e.V. eine Bewerbung für die EuroGames 2028 auszuarbeiten. Da vom austragenden Verband EGLSF (European Gay & Lesbian Sport Federation) in einem ersten Anlauf keine Gastgeberstadt für dieses Jahr gefunden werden konnte, wurde das Bewerbungsverfahren auf ausdrücklichen Wunsch des FVV und der Stadt Frankfurt am Main wiedereröffnet. Frankfurt hat sehr gute Chancen, den Zuschlag zu erhalten. Nach Ende der Frist zur Interessensbekundung gibt es keine weiteren Bewerberstädte. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass derzeit in Zusammenarbeit mit dem FVV, Artemis und der Agentur PROPROJEKT eine Bewerbung (Bid Book) erstellt wird, die fristgerecht zum 30. September 2025 bei der EGLSF einzureichen ist. Die finale Entscheidung, ob Frankfurt am Main Austragungsort für die EuroGames 2028 wird, trifft die EGLSF am 25. Oktober 2025. 4. Es dient zudem zur Kenntnis, dass der Vorstand des FVV gemeinsam mit dem Vorstand des Frauen*- und Lesben*sportvereins Artemis Sport Frankfurt e.V. die Veranstalterrolle für die EuroGames 2028 übernehmen wird. Hierzu wird ein neuer Verein gegründet. Eine zeitliche und örtliche Kopplung an den CSD 2028 wird geprüft. Es werden ca. 4.000 Teilnehmende erwartet, die in 20 verschiedenen Sportarten antreten. Für die Ausrichtung der EuroGames ist ein städtischer Zuschuss in Höhe von 3,3 Mio. Euro erforderlich, um das Sport- und Rahmenprogramm inklusive Eröffnungs- und Abschlussfeier, das Sports Village und begleitende Konferenzen unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen angemessen zu konzipieren, zu organisieren und umzusetzen. 5. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main den Zuschuss über 3,3 Mio. Euro gemäß der Beschlussziffer 4 zur Verfügung stellt. Die Mittel werden folgendermaßen auf die Jahre 2026, 2027 und 2028 aufgeteilt: 400.000 Euro/ 400.000 Euro/ 2,5 Mio. Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernats I, Produktgruppe 21.16 - Förderung von Veranstaltungen. Begründung: Zielsetzung Vor 30 Jahren fand in Frankfurt am Main eine der ersten Auflagen der EuroGames statt. Auch heute noch ist Frankfurt für seine Vielfalt und Internationalität, seinen weltoffenen Charakter und seine Gastfreundschaft bekannt. In Zeiten, in denen demokratische Werte vermehrt unter Druck geraten, steht auch Frankfurt vor der Herausforderung, sich aktiv für ihre Bewahrung einzusetzen. Intoleranz und Ausgrenzung nehmen weltweit mehr denn je zu - auch Deutschland und Frankfurt am Main sind davon nicht ausgenommen. Mit der Bewerbung um die EuroGames 2028 unterstreicht die Stadt, für die Gemeinschaften und Kulturen einzustehen, die Frankfurt am Main lebendig, bunt und lebenswert machen. Die Austragung einer Veranstaltung mit dieser Strahlkraft ist ein wichtiger Baustein, um diese Werte zu schützen, eine positive Botschaft zu senden und Menschen weit über die Stadtgrenzen hinaus miteinander zu verbinden. Der sportliche Wettbewerb soll hier als Katalysator dienen, der das europaweit anreisende Teilnehmendenfeld mit lokalen Vereinen und Verbänden in Kontakt bringt. Die Veranstaltung wird offen konzipiert, sodass sie nachhaltig inklusiv wirkt und die gesamte Stadtgemeinschaft aktiv mit einbindet und zur Teilnahme animiert. Alternativen Ohne städtischen Zuschuss werden sich die EuroGames in Frankfurt am Main nicht umsetzen lassen. Entsprechend würde der ausrichtende Verein von der Bewerbung Abstand nehmen müssen. Das Verfahren wurde auf expliziten Wunsch der Stadt Frankfurt wiedereröffnet, nachdem bereits die Bewerbung um die Gay Games 2030 zurückgezogen wurde. Ein erneuter Rückzug aus dem Bewerbungsverfahren würde nicht nur bei der LGBTIQ*-Gemeinde und deren Sportvereinen als Signal gewertet werden, dass eine Veranstaltung wie die EuroGames nicht zum Portfolio der Sportstadt passt. Ebenso wäre das Ansehen gegenüber der EGLSF stark beschädigt. Lösung Eine Bereitstellung des Zuschusses für den ausrichtenden Verein. Kosten Die Kosten belaufen sich auf 3,3 Mio. Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernats I, Produktgruppe 21.16 - Förderung von Veranstaltungen. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 129 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 41. Sitzung des Ältestenausschusses am 18.09.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 129 auf die Tagesordnung II der 43. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 129 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der städtische Zuschuss auf zwei Millionen Euro beschränkt wird) und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 66 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 129 auf die Tagesordnung II der 43. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 129 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass der städtische Zuschuss auf zwei Millionen Euro beschränkt wird) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6640, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung
    M
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 130 Betreff: Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5850 - NR 1022/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - I. Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung wird als Gefahrenabwehrverordnung beschlossen. II. Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche - auch im Hinblick auf die Veröffentlichung im Amtsblatt Frankfurt am Main - zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Im Rahmen des Klimawandels ist neben steigenden Durchschnittstemperaturen mit immer häufigeren Extremwetterereignissen und sich verändernden jahreszeitlichen Niederschlagsmustern zu rechnen. Diese können durch höhere Verdunstung von Wasser u.a. zu langanhaltenden Dürreperioden ohne die zur Grundwasserneubildung ausreichenden Niederschlägen führen. Die Trinkwasserversorgung der Stadt erfolgt hauptsächlich aus Grundwasser. In einigen hessischen Kommunen führten langanhaltende Trockenperioden in den vergangenen Jahren bereits zu Versorgungsengpässen. Konkretes Ziel dieser Verordnung ist es sicherzustellen, dass die Bevölkerung in allen essenziellen Bereichen durchgängig und ausreichend mit Trinkwasser versorgt werden kann. Durch die Verordnung wird, neben der Versorgungssicherheit und damit der Bewahrung der öffentlichen Ordnung, der sorgsamere Umgang mit der Ressource Wasser gefördert. B. Alternativen Alternative Lösungsvorschläge zur aufgezeigten Verfahrensweise sind nicht vorhanden. C. Lösung I. Inhalt der Verordnung Die Gefahrenabwehrverordnung ermöglicht die Einschränkung der Entnahme und Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz in nachrangigen Bereichen. Der Trinkwassernotstand tritt ein, wenn die durch den Wasserversorger in dessen Anlagen zur Verfügung gestellten Wassermengen aufgrund klimatischer oder anderer lokaler Besonderheiten nicht ausreichen, um die Bevölkerung im Stadtgebiet zu versorgen. Festgestellt wird der Notstand durch den Magistrat und gem. § 9 der Hauptsatzung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main verkündet. II. Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst das gesamte Stadtgebiet. III. Zeitlicher Geltungsbereich Der Trinkwassernotstand dauert so lange an, bis die ausreichende Versorgung mit Wasser wieder sichergestellt ist. Der lokale Notstand endet ebenfalls, wenn ein durch das Regierungspräsidium Darmstadt festgestellter überregionaler Wassernotstand beginnt, welcher weiterreichende Wasserverwendungsgebote als die in der hier vorgelegten Verordnung umfasst. IV. Inhaltlicher Geltungsbereich Die Verordnung schränkt die Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz und dessen Nutzung in nachrangigen Bereichen ein, wie beispielsweise das Befüllen privater Pools, das Reinigen privater Fahrzeuge sowie das Reinigen von Gehwegen oder Terrassen. Eine Schutzbewässerung zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern sowie anderer mehrjähriger Vegetation ist mit Einschränkungen gestattet. Dies dient dazu, den positiven Einfluss auf das Mikroklima der Stadt zu erhalten und ermöglicht es der Vegetation, sich langfristig an die sich ändernden klimatischen Bedingungen anzupassen. Des Weiteren dient die Vegetation zahlreichen Lebewesen als Lebensraum und Nahrungsquelle. Bei der Formulierung der zeitlichen Vorgaben wurde darauf geachtet, dass ausreichend Zeit zur Versorgung der Grünflächen des gesamten Stadtgebietes ist. Das Bewässern von Rasenflächen mit Trinkwasser ist während des Notstandes generell nicht gestattet. Springbrunnen und andere Wasserspiele werden ebenfalls reguliert, falls diese nicht über einen sparsamen Wasserkreislauf verfügen. Gleiches gilt für gewerbliche Fahrzeugwaschanlagen, deren Betrieb nur bei Vorhandensein besonders sparsamer Anlagen gestattet ist. Die Bewässerung und / oder Beregnung von Sportplätzen und landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen wird ebenfalls eingeschränkt. Kritischen Infrastrukturen und anderen relevanten Einrichtungen ist es gestattet, weiterhin Trinkwasser in dem Maße zu entnehmen, wie es für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig ist. Darunter fallen unter anderem Energieversorger, Feuerwehr, Schulen, Kitas, Arztpraxen, Pflegeheime, Forschungseinrichtungen sowie Arzneimittelproduzenten. Gleiches gilt für Unternehmen und Betriebe, wenn die Wasserentnahme für die Aufrechterhaltung des Betriebs aus existenziellen Gründen oder zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig ist. V. Verstöße und Befreiungen Der Verstoß gegen die verhängten Ge- und Verbote kann mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Eine Befreiung kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder dringender Umstände im Einzelfall durch den Magistrat erfolgen. VI. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für den Erlass der hiesigen Gefahrenabwehrverordnung sind die §§ 71, 74, 77 und 78 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Danach können die Gemeinden für ihr Gebiet Gefahrenabwehrverordnungen erlassen, welche von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen sind. D. Kosten Es handelt sich um den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung, welche bei den an der Umsetzung beteiligten städtischen Ämtern (Umweltamt und Ordnungsamt) weder einen Investitionsbedarf noch Folgeinvestitionen auslöst. Zusätzliche Sach- und Personalkosten für den städtischen Haushalt entstehen dort ebenfalls nicht. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines stadtweiten Trinkwassernotstands und den damit verbundenen Personalaufwendungen ist schwer planbar. Grundsätzlich besitzt die Trinkwasserversorgung der Stadt Frankfurt am Main eine große Resilienz aufgrund vorausschauender Planungen, schonender Grundwasserbewirtschaftung sowie vorhandener Redundanzen. Daher erfolgt der Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung im Eintrittsfall mit den dann vorhanden Personalressourcen. Anlage _Entwurf_Satzung (ca. 16 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.10.2024, NR 1022 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; Linke (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6828, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 79-2

  • Kurhessenstraße Grunderneuerung und Umgestaltung zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    M
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 131 Betreff: Kurhessenstraße Grunderneuerung und Umgestaltung zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: OM 2744/08 OBR 9, OM 3438/09 OBR 9, OM 3439/09 OBR 9, OM 55/11 OBR 9 Auf Antrag des Magistrats gemäß § 17 (3) GOS vom 12.09.2025 1. Der Grunderneuerung und Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen den Straßen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 4.482 T€ werden bewilligt und 4.321 T € freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.900 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002723 - "Grunderneuerung und Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Schwalbenschwanz", zur Verfügung stehen, von denen bis zum 31.12.2024 bereits 161 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden; b) weitere Mittel in Höhe von 1.567 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001255 - "Ortsumgehung Bonames", zu Verfügung stehen. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrates zum Jahresabschluss 2024; c) weitere Mittel in Höhe von 1.015 T€ in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 - "Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen", zu Verfügung stehen. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrates zum Jahresabschluss 2024; d) über den Investitionsbedarf hinaus, die Kosten für das Anwohnerinformationsmanagement in Höhe von 45 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kostengruppe 60, 61, 67 - 69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Öffentlichkeitsarbeit", zur Verfügung stehen; e) die vorhandenen Verkehrsflächen einen Restbuchwert von 13.889 € (Stand 31.12.2024) aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) die Jahresfolgekosten in Höhe von 209 T€ zukünftige Haushalte belasten. Den Jahresfolgekosten stehen jährliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von ca. 31 T€ (siehe D. Kosten, 5. Jahreserträge) gegenüber; b) für die Baumaßnahme ein Förderbescheid nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (in Höhe von 191 T€) vorliegt; ein weiterer Zuwendungsantrag aus der Nahmobilitätsförderung (728 T€) gestellt wurde und im Falle positiver Zuwendungsbescheide mit einer Gesamtförderung Höhe von 919 T€ gerechnet werden kann. Die endgültige Höhe der Gesamtförderung ergibt sich aus den Zuwendungsbescheiden; c) für die Maßnahme Stellplatzablösemittel für die Herstellung von Stellplätzen zugesagt wurden. Begründung: A. Zielsetzung Die Kurhessenstraße dient als Erschließungsstraße in den Stadtteilen Eschersheim und Ginnheim. Sie verläuft vom Knoten Eschersheimer Landstraße/Weißer Stein in Eschersheim bis zum Knoten Hügelstraße/Kurhessenstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl in Ginnheim. Aufgrund ihrer Lage im Straßennetz der Stadt Frankfurt am Main besitzt die Kurhessenstraße eine verkehrsanziehende Wirkung für Durchgangsverkehre. Die Kurhessenstraße ist zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, jedoch wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung vom Kfz-Verkehr häufig missachtet. Anlass der Planung sind u.a. die Anregungen des Ortsbeirats 9 (OM 2744/08, OM 3438/09, OM 3439/ 9 und OM 55/11), in der Kurhessenstraße Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchzuführen. Grundlage dieser Planung ist die mit dem Ortsbeirat und in der damaligen Tempo-30-Arbeitsgruppe ämterübergreifend abgestimmte Vorplanung. Im Zuge von früheren Straßensanierungsarbeiten im nördlichen Bereich der Kurhessenstraße (zwischen Lindenring und Höllbergstraße) wurden bereits Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (Fahrbahnanhebungen) durchgeführt. Im südlichen Bereich (zwischen Hügelstraße und Höhenblick) wurde die Fahrbahn grundhaft erneuert und mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen baulich umgestaltet. In dem anschließenden Bereich zwischen den Straßen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz sind die Gehwege und die Fahrbahn in einem baulich schlechten Zustand, sodass auch hier eine grundhafte Erneuerung der Verkehrsflächen notwendig ist. Die Ursachen hierfür liegen in einem für die aktuelle Verkehrsbelastung nicht ausreichend standfesten Fahrbahnoberbau sowie in zahlreichen Aufbrüchen des Leitungsbaus begründet. Mit der Umsetzung der vorliegenden Planung sollen weiterhin die oben genannten (notwendigen) grundlegenden Sanierungs- und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im vorhandenen Straßenraum gefördert und umgesetzt werden, sowie die Barrierefreiheit an Knotenpunkten und Bushaltestellen für den Fußverkehr entsprechend den geltenden Regularien hergestellt werden. B. Alternativen Keine Die Vorlage konkretisiert die auf Grundlage der Anregungen des Ortsbeirats 9 (OM 2744/08, OM 3438/09, OM 3439/09 und OM 55/11) erstellte und abgestimmte Vorplanung. Auch bestehen im Rahmen der aktuellen straßenräumlichen Gegebenheiten keine alternativen Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung der genannten Ziele. C. Lösung Im Zuge der Grunderneuerung werden im Streckenverlauf der Kurhessenstraße unterschiedliche verkehrsberuhigende Maßnahmen ergriffen (Minikreisverkehrsplatz/ Fahrbahnanhebungen) und auch an den Knotenpunkten "Kurhessenstraße/Am Schwalbenschwanz" und "Kurhessenstraße/Höhenblick" umgesetzt. Außerdem wird der Verkehrsraum durch zusätzliche Grünflächen mit neuen Baumstandorten aufgewertet und dadurch Flächen entsiegelt. Verkehrsberuhigung Die Planung zur Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen den Straßen "Höhenblick" und "Am Schwalbenschwanz" beabsichtigt neben einer Grunderneuerung die folgenden verkehrsberuhigenden Elemente in den Straßenraum zu integrieren: • An der Einmündung der Straße "Höhenblick" wird die Fahrbahn im gesamten Einmündungsbereich angehoben und die Querungslänge durch Gehwegnasen verkürzt. • Die Einmündung der Straße "Am Schwalbenschwanz" in die Kurhessenstraße wird zu einem Minikreisverkehr umgebaut. Die Fußgängerüberwege in den Zufahrten zum Kreisverkehr sowie die Kreisfahrbahn werden hier ebenfalls angehoben. Zur Erleichterung der Fahrbahnquerung werden an den Fußgängerüberwegen Mittelinseln bzw. Fahrbahnteiler eingebaut. • In der Kurhessenstraße wird auf der Höhe der Einmündung "Felix-Dahn-Straße" durch eine wechselseitige Anordnung von Schrägparkplätzen ein Fahrbahnversatz erzeugt. In Kombination mit einer Verringerung der Fahrbahnbahnbreite auf fünf Meter (geeignet für den Begegnungsfall PKW/ LKW, bzw. Bus) dienen beide Maßnahmen der Verkehrsberuhigung. Im Bereich der Fahrbahnverschwenkung können auch Bus/Bus-Begegnungen abgewickelt werden. Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen werden in der Kurhessenstraße an den Einmündungen Ludwig-Tieck-Straße und Kleinschmidtstraße sowie der Kreuzung mit der Haeberlinstraße vorgesehen. Auch an diesen Stellen wird die Fahrbahnbreite verringert und werden die Fußgängerüberwege sowie die Einmündungs- und Kreuzungsbereiche auf das Gehwegniveau angehoben. Die Fahrbahnanhebungen in den Bereichen der Knotenpunkte und der Fußgängerüberwege betragen 8 cm. Die Fahrbahnrampen im Verlauf der Kurhessenstraße werden mit einer Neigung von 4% ausgebildet, um die Befahrbarkeit durch Busse zu gewährleisten. Die Fahrbahnrampen in den einmündenden Straßen können mit Neigungen von 8% ausgebildet werden, wodurch der verkehrsberuhigende Effekt steigt. Fußverkehr/Barrierefreiheit Ein besonderer Schwerpunkt der Planung liegt in der Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Menschen. Die Barrierefreiheit wird gemäß Regelwerk und Stand der Technik im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Die Bushaltestellen (s. u.) und die Knotenpunkte ""Am Schwalbenschwanz"/Kurhessenstraße" und ""Höhenblick"/Kurhessenstraße" werden barrierefrei ausgebaut (Fahrbahnanhebung/Minikreisverkehrsplatz mit Verkehrsinseln). In Höhe der Straße "Höhenblick" (vor Hausnummer 124) wird die bestehende signalisierte Fußgängerquerung (LSA) Anlage zurückgebaut und durch einen Fußgängerüberweg (FGÜ) entsprechend ersetzt. Bushaltestellen/ÖPNV Im Planungsbereich der grundhaften Erneuerung befinden sich 4 Bestandsbushaltestellen der Linie 69. Der barrierefreie Umbau dieser Haltestellen wird entsprechend den o.g. Regelwerken in die Planung einbezogen, einschließlich der Haltestellenausstattung (Planung der VGF - Witterungsschutz, etc.). Radverkehr In Tempo-30-Zonen wird der Radverkehr im Mischverkehr auf der Straße geführt und somit sind keine separaten Radverkehrsanlagen erforderlich. Für den Radverkehr in der Fahrbeziehung Fritz-von-Unruh-Anlage / "Höhenblick" ("Grünes Y") wird eine Bordsteinabsenkung am östlichen Straßenrand des Kreuzungsbereichs vorgesehen. Damit wird die Befahrbarkeit der Wegeverbindung in Richtung Nidda verbessert. Öffentliches Grün Zwischen den Straßen ""Höhenblick"" und "Am Schwalbenschwanz" werden auf der Westseite der Kurhessenstraße zwischen den geplanten Kfz-Stellplätzen in 9 neuen Baumbeeten Laubbäume - entsprechend dem südlichen bereits ausgebauten Abschnitt der Kurhessenstraße - gesetzt. Durch die zusätzlichen Grünflächen/Baumstandorte werden auch weitere entsiegelte Flächen geschaffen (ca. 90 m2 Grünfläche). Ruhender Verkehr Derzeit sind an der Kurhessenstraße (zwischen "Höhenblick" und "Felix-Dahn-Straße") 74 Stellplätze vorhanden. Insgesamt bleiben nach der aktuellen Planung 54 Stellplätze erhalten (20 Stellplätze müssen entfallen). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den geplanten barrierefreien Umbau der vier Bushaltestellen entlang der Kurhessenstraße zurückzuführen, während die geplanten Straßenbäume ebenfalls einzelne Stellplätze in Anspruch nehmen. Angesichts der begrenzten Straßenbreite / Dichte der örtlichen Bebauung (und der damit verbundenen Einfahrten) gibt es keine anderen Möglichkeiten, öffentliche Stellplätze zurückzugewinnen. Öffentliche Beleuchtung Durch die neue Stellplatzanordnung zwischen der Straße "Höhenblick" und der Straße "Am Schwalbenschwanz" muss die öffentliche Beleuchtung von der Gehwegvorderkante zurückgebaut und an die Gehweghinterkante versetzt werden. Zum Einsatz kommen LED-Leuchten. Die Maststandorte werden den neuen straßenräumlichen Gegebenheiten und Leuchtentypen angepasst. Die Fußgängerüberwege werden grundsätzlich durch zusätzliche, hellere Beleuchtungsanlagen gesichert. Zusätzlich zu den Fußgängerüberwegen sind auch an dem Kreisverkehrsplatz neue Beleuchtungsanlagen geplant. Ver- und Entsorgungsleitungen Der Leitungsbestand wurde gesichtet und der Planung zugrunde gelegt. Folgende Arbeiten wurden im Vorfeld von den Versorgungsunternehmen durchgeführt: Versorgungsleitungen bzw. Schächte der Telekom wurden verlegt bzw. neu gebaut. Zwischen den Straßen "Höhenblick" und "Am Schwalbenschwanz" hat die NetzdiensteRheinMain GmbH (NRM) zwei alte Gasleitungen durch eine neue Leitung ersetzt. Parallel wurden die Hausanschlüsse erneuert. Ein Abschnitt der Wasserleitung wurde ebenfalls in eine neue Lage verschwenkt. Die Stromleitung wurde in bestehender Lage erneuert. In Abstimmung mit den Leitungsbetreibern wurden diese Maßnahmen im Vorfeld der geplanten Straßenbauarbeiten durchgeführt. Aufgrund des Rückbaus der Lichtsignalanlage im Bereich der Einmündung der Straße "Höhenblick/Kurhessenstraße" werden die vorhandenen Einbauten der Ämter 16 (IKT) und 36 (SVA), die sich bis in die Einmündung der Straße "Am Schwalbenschwanz" erstrecken und dort nicht mehr benötigt werden, zurückgebaut. D. Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu berechnet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 4.482.000 € Die Mittel in Höhe von 4.482.000 € stehen zur Verfügung in: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.002723 In Höhe von: 1.900.000 € Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.001255 In Höhe von: 1.567.000 € Produktgruppe: 16.11 Projektdefinition: 5.001098 In Höhe von: 1.015.000 € Kostenübersicht 1 Baukosten brutto 1.1 Straßenbau 3.621.981,40 € 1.2 Rückbau LSA 29.000,00 € 1.3 Straßenbegleitgrün 54.800 € 1.4 Beleuchtung 208.000,00 € 1.5 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 20.200,00 € Summe Baukosten 3.933.981,40 € 2 Baunebenkosten 2.1 Planung, Bauleitung, Straßenbau 353.559,42 € 2.2 Planung Straßenbegleitgrün 4.188,98 € 2.3 Bodengutachten Planung u. Bau 42.973,00 € 2.4 Planung, Bauleitung LSA (Amt36) 7.000,00 € 2.5 SIGE-Koordinator 15.000,00 € 2.6 Beweissicherung 40.000,00 € 2.7 Kampfmittelsondierung, Gebühren 60,00 € 2.8 Vermessung 12.600,00 € 2.9 Inspektion Sinkkastenleitung 2.500,00 € 2.10 Planung Straßenbeleuchtung 45.000,00 € 2.11 Erschütterungsmessung 25.000,00 € Summe Baunebenkosten 547.881,40 € Gesamtkosten 4.481.862,80 € Gesamtkosten gerundet 4.482.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 31.12.2024 (für Planung verausgabt) 160.541,43 € 2025 Planung 125.000,00 € 2025 Bauausführung 750.000,00 € 2026 Bauausführung 2.500.000,00 € 2027 Bauausführung 946.458,57 € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten - Straßenbau 7.073 m2 x 1,30 €/m2 * 9.194,90 € - Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) 0,00 € - Grün- und Freiflächen 5,00% von (54.800,00 € + 4.188,98 €) 2.949,45 € - Verkehrssignalanlagen 5,00% von 0,00 € *Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich. Summe Sachkosten 12.144,35 € 2. Abschreibung - Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 137.122,46 € - Signalanlage BND*) 15 Jahre 1/15 2.400,00 € (29.000€+7.000€) - Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 12.650,00 € (208.000€+45.000€) - Grün- und Freiflächen (54.800,00€+4.188,98€) BND*)15 Jahre 1/15 3.932,60 € - IKT BND*) 30 Jahre 1/15 673,33 € (20.200€) *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung 156.778,39 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (1,75% von 4.482.000) / 2 39.217,50 € *) Zinssatz für den Haushalt 2024-2025 gemäß HH-Rundschreiben vom 17.01.2023 Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 208.140,24 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten gerundet 209.000,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung Sonderposten 919.000,00 € / 30 Jahre* 30.633,33 € * längste Abschreibungsdauer 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen des Bundes nach MobFöG 191.000,00 € Zuwendungen des Landes nach Förderung der Nahmobilität 728.000,00 € Summe Leistungen Dritter (brutto) 919.000,00 € 7. Sonstiges: Verwendung Stellplatzablöse ÖPNV 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - Anlage 1_Lageplan_Blatt_1 (ca. 651 KB) Anlage 2_Lageplan_Blatt_2 (ca. 799 KB) Anlage 3_Lageplan_Blaetter_3-5 (ca. 728 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2008, OM 2744 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2009, OM 3438 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2009, OM 3439 Anregung an den Magistrat vom 12.05.2011, OM 55 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9, 10 Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 131 wird auf den Ältestenausschuss delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) 41. Sitzung des Ältestenausschusses am 18.09.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 131 auf die Tagesordnung II der 43. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu b) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Minikreisverkehrsplatz mit den Fahrbahnanhebungen nicht umgesetzt wird und von den derzeit 74 vorhandenen Stellplätzen so viele wie möglich erhalten werden) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 131 auf die Tagesordnung II der 43. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu b) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Minikreisverkehrsplatz mit den Fahrbahnanhebungen nicht umgesetzt wird und von den derzeit 74 vorhandenen Stellplätzen so viele wie möglich erhalten werden) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage M 131 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 131 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP Beschlussausfertigung(en): § 6641, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 66-0

  • Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e. V. b) Turnerschaft 1856 Griesheim e. V.
    M
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 132 Betreff: Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e. V. b) Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. 1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 45.166,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt. 2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 (Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 in Höhe von 35.885,00 € sowie im Budget des Dezernats I in Höhe von 9.281,00 € zur Verfügung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass für den Bau einer Flutlichtanlage und die Erneuerung der Beregnungsanlage beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahme von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 1.794,25 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 313,99 € p. a. zu rechnen ist. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A) Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. ist die Nachfrage nach Spiel- und Trainingszeiten in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Errichtung einer Flutlichtanlage soll Abhilfe schaffen. Zudem soll die Beregnungsanlage erneuert werden. Geplant ist die Umstellung von einer 2-Punkt-Bewässerung auf eine 3-Punkt-Bewässerung. Dadurch soll eine resourcenschonende Bewässerung gewährleistet werden. Auf der Tennisanlage der Turnerschaft 1856 Griesheim e.V. sind die Drainagerohre nicht mehr funktionstüchtig. Mit Verlegung neuer Entwässerungsleitungen und dem Bau eines Sickerschachts soll das Oberflächenwasser besser abgeleitet werden. B) Alternativen Keine C) Lösungen Durch den Bau einer Flutlichtanlage auf vier Tennisplätzen beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. werden die Trainings- und Spielzeiten erheblich erweitert. Die Umstellung der Beregnungsanlage von einer 2-Punkt-Bewässerung auf eine 3-Punkt-Bewässerung sorgt für eine gleichmäßigere Wasserverteilung. Dies verbessert die Feuchtigkeitsversorgung des Platzbelages und führt insgesamt zu einer resourcenschonenderen Bewässerung. Mit der Herstellung eines Sickerschachts und Verlegung neuer Entwässerungsleitungen wird das Oberflächenwasser besser abgeleitet und die Spielfähigkeit der Tennisplätze verbessert. D) Kosten 1. Zuwendungshöhe Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 45.166,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Der städtische Zuschuss für den Bau einer Flutlichtanlage sowie die Erneuerung der Beregnungsanlage beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. beträgt 35.885,00 € bei einem Jugendanteil von 53,2 % und einer Zuschusshöhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten von 71.769,04 €. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 18.562,71 € für die Erneuerung des Entwässerungssystems auf den Tennisplätzen bei der Turnerschaft 1856 Griesheim e.V. beläuft sich der städtische Zuschuss auf 9.281,00 € bei einem Jugendanteil von 48,3 % und einer Zuschusshöhe von 50 %. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 45.166,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Kosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sachliche Folgekosten keine c) Kapitalkosten Abschreibung (20 Jahre) 1.794,25 € Kalkulatorische Verzinsung (1,75 %) 313,99 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage _Vorschlagsliste (ca. 25 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage M 132 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6701, 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 30.10.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e. V. b) Turnverein Eschersheim 1895 e. V.
    M
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 133 Betreff: Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e. V. b) Turnverein Eschersheim 1895 e. V. 1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 71.148,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt. 2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 (Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 in Höhe von 14.024,00 € zur Verfügung. Die Deckung im konsumtiven Bereich in Höhe von 57.124,00 erfolgt aus dem Budget des Dezernats I - Hauptverwaltung und Sport -. 3. Es dient zur Kenntnis, dass für die Installation eines Rolltores beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahme von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 701,20 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 122,71 € p. a. zu rechnen ist. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A) Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Der Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. beabsichtigt die Installation eines elektrischen Rolltores am Haupteingang des Vereinsgeländes, um die Anlage vor Vandalismus und unbefugtem Zutritt zu sichern. Zudem sollen die veralteten Sanitäranlagen im Umkleidegebäude der Hockeyabteilung erneuert werden. Beim Turnverein Eschersheim 1895 e.V. sind die Duschräume teilweise vom Schimmel befallen und müssen dringend saniert werden. B) Alternativen Keine C) Lösungen Auf dem Außengelände des Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. wird das Eingangstor durch ein elektrisches Rolltor ersetzt. Im Umkleidegebäude der Hockeyabteilung werden eine neue WC-Anlage installiert, Fenster und Türen ausgetauscht sowie neue Wand- und Bodenfliesen verlegt. Beim Turnverein Eschersheim 1895 e.V. werden nach der Schimmelbeseitigung die Duschwände neu verkleidet sowie Duschpaneele und Waschtische mit wassersparenden Armaturen eingebaut. D) Kosten 1. Zuwendungshöhe Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 71.148,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Der städtische Zuschuss für die Installation eines Rolltores sowie die Sanierung der Umkleidekabine beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. beträgt 40.809,00 € bei einem Jugendanteil von 53,2 % und einer Zuschusshöhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten von 81.617,94 €. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 60.678,73 € für die Sanierung der Sanitäranlagen beim Turnverein Eschersheim 1895 e.V. beläuft sich der städtische Zuschuss auf 30.339,00 € bei einem Jugendanteil von 52,6 % und einer Zuschusshöhe von 50 %. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 71.148,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Kosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sachliche Folgekosten keine c) Kapitalkosten Abschreibung (20 Jahre) 701,20 € Kalkulatorische Verzinsung (1,75 %) 122,71 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage _Vorschlagsliste (ca. 34 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6702, 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 30.10.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zwischen der Station "Preungesheim" und der S-BahnStation "Frankfurter Berg" hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe von Planungsmitteln
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    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 134 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zwischen der Station "Preungesheim" und der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe von Planungsmitteln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7285 (M 163) I. Der überarbeiteten Vorplanung "Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 zwischen der Station Preungesheim und der S-Bahnstation Frankfurter Berg" und dem im Zusammenhang stehenden Gesamtkonzept von Geh-, Radwege, Straßen und Straßenbegleitgrün wird gemäß der Anlagen 1 bis 9 zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFöG) und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen, c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen sowie Baurecht zu schaffen, III. Die Planungsmittel in Höhe von 5.514 T€ werden bewilligt und 4.690 T€ freigegeben. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a) es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) handelt. b) die Gesamtkosten des Projektes inkl. Grunderwerb auf rund 92,55 Mio. € und der städtische Anteil aktuell auf 49,85 Mio. € geschätzt werden. Die Kosten für den Grunderwerb werden nur durch die Stadt Frankfurt am Main getragen, die dann auch Eigentümerin der Flächen wird. c) für den aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Anteil der Maßnahme Planungsmittel in Höhe von 3.534 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001142 "Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg inkl. ÖPNV Beschleunigung - Amt 66 Straßenbau", zur Verfügung stehen, von denen bereits Mittel in Höhe von rd. 824 T€ (Stand 28.07.2025), auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 10477 (M 34) vom 15.12.2005, verausgabt wurden, d) eine Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.980 T€ aus den Mitteln der Projektdefinition 5.001098 "Barrierefreie Ausstattung von Bushaltestellen" erfolgt. V. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass a) die im Jahr 2005 beschlossene Vorplanung (M 34/2005) und bis 2011 weiter geführte Planung in Gänze neu betrachtet wurde, unter Berücksichtigung der aktuellen verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen sowie gültigen Regelwerke. Im Ergebnis musste der Verkehrsraum auf der Gesamtlänge von ca. 1,5 km neu geplant werden. b) die im Jahr 2010 beschlossene Vorplanung des Kreisels Julius-Brecht-Straße (M 151/2010, § 8816/2010) nicht mehr erforderlich ist. Die Planung aus 2005 sah eine Kappung der Anbindung der Julius-Brecht-Straße von der Homburger Landstraße vor. In dem vorliegenden Vorplanungsentwurf bleibt die Anbindung an die Homburger Landstraße erhalten. c) der Magistrat mit der VGF eine Planungs- und Bauvereinbarung abgeschlossen hat. Die VGF ist insoweit bevollmächtigt, für die Stadt Frankfurt am Main in deren Namen und auf deren Rechnung Ausschreibungen durchzuführen, den Zuschlag zu erteilen und Verträge (einschließlich Nachträgen) mit Dritten abzuschließen bzw. abzuwickeln. Begründung: A. Zielsetzung Die "Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg" ist Bestandteil des Gesamtverkehrsplans Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477 (M 34)). Hierbei wurde auch die zugehörige Vorplanung beschlossen. Im Jahr 2010 ist der Beschluss § 8816 (M 151) zur Vorplanung des Kreisels "Julius-Brecht-Straße" beschlossen worden und in die damalige Entwurfsplanung eingeflossen. Auf dieser Grundlage wurden bis 2011 diverse Planungsarbeiten in der Entwurfsphase zum vorläufigen Abschluss gebracht. Allerdings wurde dann im Zusammenhang mit der Bau- und Finanzierungsvorlage "Stadtbahn Europaviertel" entschieden, das Vorhaben der Verlängerung der Linie U5 zum Frankfurter Berg zurückzustellen. Die Wiederaufnahme der Planung wurde im Jahr 2017 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429 Anlage 7 - EA 8/17 OBR 10 -) beschlossen, unter der Maßgabe, die vorhandenen Planunterlagen aus 2011 auf ihre Aktualität bezüglich der verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen und derzeit gültigen Regelwerke zu überprüfen. Ziel der Verkehrsplanung ist es, durch ein vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln. Die Stadtbahnverlängerung der Linie U5 zwischen der Endstation Preungesheim und der S-Bahnstation Frankfurter Berg entspricht diesem Ziel, welches im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (NVP), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7285 (M 163), formuliert ist. Dem Leitziel "Mobilität für alle" folgend, sind in der Verkehrsplanung die Belange aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, um ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Gesamtsystem zu schaffen. D.h. ausreichend breite Gehwege, Radwege, KFZ-Fahrstreifen sowie die Belange des ÖPNV sind in der Planung entlang der Stadtbahntrasse vorzusehen und im besonderen Maße die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes, um mobilitätseingeschränkten Personen die eigenständige Nutzung dessen zu ermöglichen. Weitere Ziele im Sinne des Klimawandels ist der Erhalt bzw. der Ersatz und der Neubau von straßenbegleitenden Grünflächen/Baumstandorten sowie eine Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an das Regenwassermanagement innerhalb des Planungsbereiches. Dadurch wird auch die Entlastung des öffentlichen Kanals erzielt. B. Alternativen Im Rahmen des Planungsprozesses wurden verschiedene Varianten für die ca. 1,5 km lange Stadtbahntrasse untersucht, um die vorgenannten Ziele zu erreichen. Die hier vorgelegte Vorplanung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 wurde schließlich zur Weiterverfolgung und Konkretisierung der Planungen von der magistratsinternen Koordinierungsgruppe Verkehr beschlossen. C. Lösung Die geplante 2-gleisige Stadtbahntrasse schließt an die Endstation Preungesheim (Linie U5) an und folgt im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße in Richtung Norden bis zur S-Bahnstation Frankfurter Berg mit eigenem Gleiskörper. In dem Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Homburger Landstraße/Dachsberg und der Jean-Monnet-Straße (BAB-Anschlussstelle A 661) ist die Trasse in westlicher Lage zur Homburger Landstraße geplant. Die westlich gelegenen Gewerbeflächen in diesem Abschnitt werden durch eine Anliegerstraße erschlossen, diese wird in Höhe der Endstation Preungesheim an die Homburger Landstraße/ Gießener Straße angebunden. Die Belange des angedachten Schulstandortes am nördlichen Ende der Anliegerstraße, im Bereich der Homburger Landstraße Hausnummern 285 -289, sind berücksichtigt worden. In Höhe der BAB-Anschlussstelle schwenkt die Trasse in die Mittellage der Homburger Landstraße und verbleibt dort bis zu dem Endpunkt. Die Fahrbahnen für KFZ-Verkehre sind in dem Abschnitt Jean-Monnet-Straße bis Lindenallee als einstreifige Fahrbahnen rechts und links der Stadtbahntrasse angeordnet. Die straßenbegleitenden Gehwege wurden mit einer Mindestbreite von 2,50 m geplant. Im Bereich der Interkulturelle Schule Rhein-Main, Höhe Homburger Landstraße 385 - 387, musste, aufgrund des vorspringenden Gebäudes, die Gehwegbreite auf 2,30 m reduziert werden. Entlang der neugestaltenden Homburger Landstraße sind baulich getrennte Radverkehrsanlagen (gem. Beschluss "Fahrradstadt Frankfurt") geplant, mit einer Breite von 2,50 m. Im Bereich der Einmündung des Kaiserkronenwegs und in Höhe der Zufahrt zur Bundespolizei ist es erforderlich auf einem kurzen Stück den Radverkehr auf einem Radfahrstreifen zu führen. Um der trennenden Wirkung der Stadtbahntrasse entgegenzuwirken, wurden zusätzliche Querungen für den Fuß- und Radverkehr in der Planung berücksichtigt. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit der geplanten Trasse werden alle Knotenpunkte und die Querungsstellen für den Fuß- und Radverkehr mit barrierefreien Lichtsignalanlagen ausgestattet. Die Maßnahme umfasst die Stadtbahnstationen August-Schanz-Straße und Berkersheimer Weg in Mittellage, sowie die Endstation Frankfurter Berg südlich der gleichnamigen S-Bahnstation. Die Bahnsteige sind mit einer Länge von 80,00 m und barrierefreien Zugängen geplant. Die Stadtbahnstationen werden mit Fahrgastunterständen, Fahrplanvitrinen, Fahrscheinautomaten und dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen sowie Sitzgelegenheiten ausgestattet. Die Verknüpfung zwischen der S-Bahnstation und der Endstation Frankfurter Berg erfolgt über die sich derzeit im Bau befindende Fuß- und Radwegüberführung. Die Überführung ist ein eigenständiges Projekt der Stadt Frankfurt am Main und ist Ersatz für die entfallende Unterführung zwischen dem nördlich der DB-Strecke gelegenen Stadtteil "Im Hilgenfeld", der S-Bahnstation Frankfurter Berg und dem südlich der DB-Strecke gelegenen Stadtteil Frankfurter Berg und verbindet diese barrierefrei. In der vorliegenden Planung wurde auch die zukünftig geplante Führung der Buslinien berücksichtigt und mit der Stadtbahnlinie U5 verknüpft. Die Maßnahmen für die Buslinien im Zusammenhang mit der U-Bahn-Verlängerung zum Frankfurter Berg sind folgende: Linie 27: Rücknahme bis Am Neuenberg Linien 39: Aufspaltung ab August-Schanz-Str./Dachsberg in zwei Äste alternierend bis Berkersheim Mitte bzw. Gravensteiner-Platz Linie 63: Einstellung bis auf Fahrten im Schülerverkehr Linie 66: Taktverdichtung zwischen Am Neuenberg und Weißer Stein Die vorliegende Vorplanung berücksichtigt auch die im Nahverkehrsplan 2025+ enthaltene und als Perspektivnetz bezeichnete Weiterführung der Stadtbahntrasse Richtung Norden. Die aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit sind ebenfalls berücksichtigt und werden im Zuge der weiterführenden Planung im Detail ausgearbeitet und dargestellt. Die Vorplanung zur Stadtbahnverlängerung greift erheblich in den heutigen Baum- und Grünflächenbestand ein. Daher wurde bei der Planung ein großes Augenmerk auf die gestalterische und klimatische Aufwertung des Verkehrsraumes gelegt, indem neue Baumstandorte als Ersatz bzw. zusätzlich neue Baumstandorte geschaffen wurden. Im Rahmen der weiteren Planung wird für alle Baumstandorte ein Gutachten erstellt, um entsprechende Schutzmaßnahmen für die zu erhaltenden Baumstandorte zu planen, sowie für die neuen Standorte optimale Bedingungen zu schaffen, um den Auswirkungen des Klimas entgegenzuwirken. Die Stadtbahntrasse wird in vielen Bereichen als "Grünes Gleis" ausgeführt. Im Rahmen der weiteren Planung wird auch die Thematik des Regenwassermanagements betrachtet, mit dem Ziel, das Niederschlagswasser den geplanten Grünflächen und Baumstandorten zuzuführen bzw. vor Ort zu speichern. D. Kosten Die Gesamtkosten aus Bau und Baunebenkosten sowie Grunderwerb werden auf ca. 92,55 Mio. € geschätzt. Dabei beträgt der gesamte städtische Anteil derzeit ca. 49,85 Mio. €. Abweichend von den Veranschlagungsgrundsätzen, wonach für den Ingenieur-/Straßenbau Planungsmittel in Höhe von 10 % angesetzt werden, muss auf der Grundlage aktueller Angebote mit Planungskosten in Höhe von 5.514 T€ gerechnet werden. Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: Bisher verausgabt (Stand 30.06.2025) 903 T€ 2025: 785 T€ 2026: 1.870 T€ 2027: 1.500 T€ 2028: 456 T€ Summe: 5.514 T€ Anlage 1_Verkehrsanlage_Blatt_1 (ca. 2,8 MB) Anlage 2_Verkehrsanlage_Blatt_2 (ca. 3,9 MB) Anlage 3_Verkehrsanlage_Blatt_3 (ca. 2,3 MB) Anlage 4_Verkehrsanlage_Blatt_4 (ca. 2,2 MB) Anlage 5_Verkehrsanlage_Blatt_5 (ca. 2 MB) Anlage 6_Verkehrsanlage_Blatt_6 (ca. 2 MB) Anlage 7_Verkehrsanlage_Blatt_7 (ca. 3 MB) Anlage 8_Verkehrsanlage_Blatt_8 (ca. 3 MB) Anlage 9_Verkehrsanlage_Uebersicht (ca. 5,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 34 Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151 Etatanregung vom 07.03.2017, EA 8 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Antrag vom 10.11.2025, OF 1156/10 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7755 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 134 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke Beschlussausfertigung(en): § 6829, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-10

  • Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH
    M
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 135 Betreff: Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3563 - E 81/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - 1. Der Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH mit einem Stammkapital von 25 T€ auf der Grundlage des im Entwurf vorgelegten Gesellschaftsvertrages wird gemäß § 51 Ziffer 11 HGO zugestimmt. Die Stadt Frankfurt am Main ist alleinige Gesellschafterin der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH. Die Stammeinlage der Stadt Frankfurt am Main von 25 T€ wird über die Produktgruppe 98.03 abgewickelt und aus der Produktgruppe 20.01 finanziert. 2. Es dient zur Kenntnis, dass Gegenstand der Gesellschaft Planung, Sanierung, Errichtung, Instandhaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Zwecken dienenden Bauten, insbesondere Bildungseinrichtungen inkl. erforderlicher Interimsbauten und sonstiger damit zusammenhängender baulicher Anlagen wie Sporthallen nach den Maßgaben dieser Vorlage sowie des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) sind. Die o.g. Aufgaben werden zunächst an 14 Bildungsliegenschaften in mehreren Schritten zur Bearbeitung übertragen (Anlage 2), investive Projekte, Sanierungen und Erweiterungen können im Rahmen von Einzelaufträgen durch das ABI an die Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH übertragen werden. Im Rahmen der zur Beschlussfassung vorzulegenden Planungsmittelfreigabe bzw. Bau- und Finanzierungsvorlagen wird dokumentiert, dass diese im Investitionsprogramm (IPG) veranschlagten Aufgaben von der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH durchgeführt werden. Wenn sich die Aufgabenwahrnehmung in der Gesellschaft bewährt, ist eine Übernahme weiterer Aufgaben oder die Erweiterung des Gesellschaftszwecks auf Grundlage entsprechender Gremienbeschlüsse (Magistrat, Stadtverordnetenversammlung, Personalvertretung) möglich. Die Aufgaben an den 14 benannten Liegenschaften werden zunächst für einen befristeten Zeitraum von derzeit zu erwartenden 15 Jahren übertragen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH zu veranlassen und entsprechende Erklärungen abzugeben. 4. Falls sich insbesondere aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat für die im Zuge der Gründung der Gesellschaft und der in diesem Zusammenhang stehenden erforderlichen Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen der Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt nicht verändert wird. 5. Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Magistrat, die anfallenden Kosten der Gesellschaft über die Produktgruppe 20.01 aus dem Sachkonto 61610009 Bauunterhaltung vollständig zu begleichen. Begründung: A. Zielsetzung A.1 Grundsätzliches/Aufgaben Die Anpassung der Aufgaben des Schul- und Bildungswesens an die zeitgemäßen Anforderungen und die Schaffung zukunftsfähiger Schulstandorte gehört zu den vordringlichsten Aufgaben der Stadt Frankfurt am Main als Schulträgerin. Dies umfasst neben der effizienten Verwaltung der Bestandsgebäude auch einen adäquaten Ausbau des Schul- und Bildungswesens. Auch Themen wie der ab 2026 sukzessive in Kraft tretende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler:innen, Inklusion oder die notwendige energetische Sanierung von Bestandsgebäuden zur Erreichung der städtischen Klimaziele lösen einen hohen (Um-) Baubedarf aus. 2017 wurde das Amt für Bau und Immobilen (ABI) zur Optimierung des Gebäude-, Liegenschafts- und Baumanagements gegründet. Die vielfältigen Aufgaben, die insbesondere im Bereich Schulbau in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anstehen, lassen schon jetzt den Schluss zu, dass diese Aufgaben allein vom ABI in der notwendigen Zeit nicht bewältigt werden können. Daher ist es dringend erforderlich, weitere flankierende Kapazitäten außerhalb des ABIs aufzubauen, um mehr Neu- und Umbaumaßnahmen sowie Sanierungen in kürzerer Zeit parallel bearbeiten zu können und Bildungsliegenschaften, in erster Priorität Schulen, insgesamt auf einen guten baulichen Stand zu bringen. Dazu ist die Gründung einer GmbH als flankierende Organisationseinheit zum ABI beabsichtigt, um anstehende Maßnahmen zunächst an den 14 benannten Schulliegenschaften festzustellen und abzuwickeln, hier zu einem verbesserten Ablauf zu kommen und auf die zeitlich begrenzt benötigten Kapazitäten reagieren zu können. Daher soll eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden, deren Aufgabe zunächst Bau (Sanierung, Erweiterung oder Neubau) und Betrieb (Objektverantwortung, Instandhaltung, Prüfung und Wartung) an den 14 benannten Bildungsliegenschaften sein soll. Darüber hinaus können im IPG bereits veranschlagte Aufgaben in auch an anderen Liegenschaften übertragen werden. Im Rahmen der zur Beschlussfassung vorzulegenden Planungsmittelfreigaben bzw. Bau- und Finanzierungsvorlagen wird dokumentiert, dass diese Aufgaben von der Bildungsbaugesellschaft durchgeführt werden. In der Stadt Frankfurt existieren bereits positive Beispiele vergleichbare Bau- und Betriebsthemen zu bündeln und von spezialisierten Teams in Gesellschaften bearbeiten zu lassen. Auch andere Kommunen wie Hamburg, Köln oder Mannheim haben bereits gute Erfahrungen mit der Bearbeitung besonders drängender Projekte im Bildungsbereich in Eigenbetrieben oder Gesellschaften gemacht. Die Stadt Frankfurt beschreitet daher kein Neuland, sondern folgt hier dem allgemeinen Trend das kommunale Bauen auf breitere Füße zu stellen und Auftragsspitzen in flankierenden Organisationseinheiten zu bearbeiten. Wenn sich die Aufgabenwahrnehmung in der Gesellschaft bewährt, ist eine Übernahme weiterer Aufgaben oder die Erweiterung des Gesellschaftszwecks auf Grundlage entsprechender Gremienbeschlüsse möglich. Die wesentliche Aufgabe der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH ist dabei insbesondere die Übernahme der Bauherrnaufgaben und der Objektverantwortung an den ausgewählten Liegenschaften. Die Gesellschaft koordiniert und steuert die komplexen Bau- und Betreiberaufgaben, um an den ausgewählten Liegenschaften den anstehenden Sanierungsstau schneller abzuarbeiten, die Sicherheit und Funktionalität der Gebäude zeitnah herzustellen und damit das Image der Stadt und die Nutzer:innenzufriedenheit zu verbessern. Sie wird nicht selbst planerisch tätig, sondern arbeitet in der Umsetzung mit externen Partner:innen zusammen. Ziel ist der Substanzerhalt des Hochbaus und der betriebstechnischen Anlagen und die Abarbeitung des Instandhaltungsstaus. Nach einer Bestandsaufnahme der erforderlichen Arbeiten an den einzelnen Liegenschaften werden diese nach Dringlichkeit und in Bauabschnitten anhand eines Maßnahmenplans (Sanierungsfahrplan) bei laufendem Schulbetrieb in Absprache mit der Schulgemeinde umgesetzt. Eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgt nach folgenden Kriterien: - Abstellen von Schäden, die den Betrieb akut einschränken, wie Wassereintritt, Heizungs- oder Lüftungsausfall, bröckelnde Fassade, Instandsetzungen zur Trinkwasserqualität etc. - Abstellen von sicherheitsrelevanten Mängeln aus den Protokollen der Sonderbaukontrollen, Gefahrenverhütungsschauen oder sonstigen Begehungen und sonstige Bauschäden - Sonstige Maßnahmen i. V. mit einer Zustandsbewertung nach Lebensalter (funktionale Bauteile bleiben trotz Erreichen des statistischen Lebensalters bestehen) - Maßnahmen, mit denen die größten Auswirkungen auf Energieeinsparung zu erreichen sind Die Bestandsaufnahme kann auch schon vor der Gründung der Gesellschaft erfolgen, so dass die Sanierungsarbeiten zügig nach Gründung der Gesellschaft beginnen können. Zusammen mit den Instandhaltungsmaßnahmen werden auch immer Möglichkeiten einer energetischen Sanierung oder der Installation von Photovoltaikanlagen genutzt. Schulhausverwaltertätigkeiten werden nicht an die Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH übertragen. A.2 Finanzielles (Personalbedarf, Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschale, Wirtschaftsplan) Die Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH wird in begrenztem Umfang eigenes Personal haben, ansonsten wird der Bedarf über Dienstleistungsverträge gedeckt. Über das geplante Instandhaltungsvolumen und etwaige investive Bauprojekte kann eine nachvollziehbare Personalbedarfsermittlung erfolgen. (Anlage 4) Eine Personalgestellung seitens der Stadt Frankfurt ist nicht vorgesehen. Die Gesellschaft wird keine eigenen Grundstücke und Gebäude besitzen. Die Gesellschaft finanziert sich über eine Verwaltungskostenpauschale, die für die Dienstleistung der Gesellschaft gezahlt wird. Für die Abwicklung der Instandhaltungsaufgaben wird die errechnete Instandhaltungskostenpauschale und Verwaltungskostenpauschale aus dem Budget der Bauunterhaltung für die Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung der Gesellschaft werden aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt am Main für 2025 Mittel für eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 640 T€ und 3.708 T€ für die Instandhaltungskostenpauschale bereitgestellt. Auf den Entwurf des Wirtschaftsplans in Anlage 5, der mit Hilfe von externer Beratung durch eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgestellt wurde, wird verwiesen. Im ersten Schritt sollen gemeinsam mit dem ABI ausgewählte 4 Liegenschaften (in weiteren Schritten weitere 10 Liegenschaften) zur Bearbeitung übertragen werden - rund 170, d.h. der Großteil der städtischen Bildungsliegenschaften verbleibt in der Zuständigkeit des ABI. Für diese 14 Liegenschaften wurde eine Verwaltungskostenpauschale von 1.476 T€ und eine Instandhaltungskostenpauschale von 8.552.T€ für das Jahr 2026 ermittelt. (Anlage 3) Die gemeinsam mit dem ABI ausgewählten Liegenschaften haben einen hohen Instandhaltungsbedarf, dort sind teilweise Erweiterungen oder Ergänzungen geplant und sie können größtenteils auch gut in Abschnitten saniert werden. Mit Übertragung der Aufgaben werden die erforderlichen finanziellen Mittel (ab 2026 indexiert nach Baupreisindex) auch für die Folgejahre in den städtischen Haushalt eingestellt. Die Bereitstellung der Verwaltungskosten- und Instandhaltungskostenpauschale beginnt mit Übertragung der Aufgaben in die Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH und wird verwaltungsmäßig abgewickelt. Zukünftig ist auch denkbar, dass investive Sanierungen und Erweiterungen oder Neubauten durch die Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH für die Stadt Frankfurt am Main umgesetzt werden. Hier erstellt die Gesellschaft dann auch erforderliche Bau- und Finanzierungsvorlagen für die städtischen Gremien. Die Dienstleistungen der Gesellschaft werden in diesen Fällen nach AHO bzw. HOAI mit einer zusätzlichen Pauschale von 3,5 % der Brutto Bauausgaben für Bauherrnaufgaben (vgl. Verband kommunaler Immobilien- und Gebäudewirtschaftsunternehmen e.V. - Personalbedarfsermittlung für den hochbaulichen und gebäudetechnischen Bereich im kommunalen Gebäudemanagement) abgerechnet. A.3 Gesellschaftsvertrag und EU-Beihilferecht Die Gesellschaft soll den Namen "Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH" tragen. Der Sitz ist Frankfurt am Main, die Geschäftsräume sind im Rahmen der Gesellschaftsgründung anzumieten. Die Geschäftsführung wird von Frau Michaela Grell wahrgenommen. Die Beschlussfassung über die Bestellung der Geschäftsführung erfolgt separat durch den Magistrat. Alleinige Gesellschafterin der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH wird die Stadt Frankfurt am Main, die somit auch das Stammkapital von 25.000 € in voller Höhe übernimmt. Durch die ausschließliche Beteiligung der Stadt lässt sich die Gesellschaft wie eine städtische Behörde steuern und erfüllt somit die Voraussetzungen einer sogenannten Inhousevergabe. Dies vermeidet zwar einerseits bei der Aufgabenübertragung auf die Gesellschaft eine europaweite Ausschreibung, macht die Gesellschaft selbst aber zur öffentlichen Unternehmerin, der - z. B. bei der Erteilung von Bau- oder Planungsaufträgen - wie die Stadt selbst den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen vollumfänglich unterliegt. Eine Markterkundung nach § 121 Abs. 6 HGO entfällt, da die Gesellschaft Tätigkeiten zur Deckung des Eigenbedarfs auf dem Gebiet der Schulträgeraufgaben wahrnimmt, die nach § 121 Abs. 2 HGO nicht als wirtschaftliche Tätigkeit gelten. Die Markterkundung nach § 121 Abs. 6 HGO ist nur vor der Entscheidung über die Errichtung von wirtschaftlichen Unternehmen durchzuführen. Gleiches gilt für die Subsidiaritätsklausel nach § 121 Abs. 1 Ziffer 3 HGO, wobei die Tätigkeit im Übrigen auch unter den Bestandsschutz fallen würde. Der beigefügte Gesellschaftsvertrag orientiert sich an dem üblichen Muster der Stadt Frankfurt am Main. Die Gesellschaft verfügt über die Organe Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Personen; ein Mandat ist das sog. OB Mandat nach § 125 HGO, die übrigen Vertreter:innen werden von der Gesellschafterin entsandt. Hinsichtlich der Details wird auf den anliegenden Gesellschaftsvertragsentwurf (Anlage 1) verwiesen. Die EU-Beihilferelevanz der Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt und der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH wurde rechtlich durch die Legal-Abteilung einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Auf Basis der übermittelten Informationen und des Wirtschaftsplans der Bildungsbaugesellschaft (vgl. Anlage 5) halten die externen Beihilferechts-Spezialisten es für gut vertretbar, die geplanten finanziellen Leistungsbeziehungen zwischen der Stadt und der Bildungsbaugesellschaft nach Maßgabe der folgenden Hinweise als beihilfenfrei einzuordnen: Das EU-Beihilfenrecht findet nur auf wirtschaftliche, nicht jedoch auf hoheitliche/nicht- wirtschaftliche Tätigkeiten Anwendung. Die Tätigkeit der Bildungsbaugesellschaft kann hier mit guten Gründen als ausgegliederter Teil der hoheitlichen Aufgabe der Stadt als Schulträgerin verstanden werden, die der Stadt nach dem hessischen Schulgesetz obliegt. Dass die Tätigkeiten der Bildungsbaugesellschaft womöglich auch durch private Unternehmen erbracht werden können, macht die hoheitliche/nicht-wirtschaftliche Tätigkeit auf Basis der Rechtsprechung der europäischen Gerichte nicht zu einer wirtschaftlichen, da die Stadt hierbei eine ihr obliegende öffentlich-rechtliche Verpflichtung erfüllt. Es kann zudem mit guten Gründen vertreten werden, dass die geplanten finanziellen Leistungsbeziehungen keinen wirtschaftlichen Vorteil für die Bildungsbaugesellschaft beinhalten und damit nicht zu ihrer Begünstigung führen. Eine Begünstigung käme nur in Betracht, wenn die Bildungsbaugesellschaft von der Stadt finanzielle Vorteile erhielte, die sie unter Marktbedingungen nicht erhalten könnte. Nach der EU-beihilfenrechtlichen Fachliteratur kann angenommen werden, dass keine Begünstigung vorliegt, wenn der nach preisrechtlichen Regelungen errechnete Höchstpreis nicht überschritten wird. Zum Nachweis und zur Dokumentation der Beihilfefreiheit werden die Entgelte entsprechend des Vorschlags der Berater nach den Grundsätzen des öffentlichen Preisrechts überprüft. Zudem wird in der Literatur vertreten, Inhouse-Leistungen ohne Auswirkungen auf Dritte mangels Wettbewerbsverfälschung in genereller Weise als beihilfefrei einzustufen. Dies erscheint uns vertretbar, weil die Bildungsbaugesellschaft Aufgaben übernehmen wird, die auch eine städtische Behörde ausführen könnte, und weil die Bildungsbaugesellschaft dabei nicht im Wettbewerb mit anderen Anbietern steht. Eine Betrauung der Bildungsbaugesellschaft durch die Stadt ist nach derzeitigem Stand entbehrlich. Denn nach der Wirtschaftsplanung der Bildungsbaugesellschaft bis 2029 ist nicht mit einer Kostenunterdeckung (einem Verlustergebnis), sondern mit einem jährlichen Überschuss zu rechnen. B. Alternativen Unter den geprüften Alternativen 1. Übernahme der Bauaufgaben durch eine vorhandene städtische Gesellschaft 2. Verzicht auf eine flankierende Organisationseinheit und Unterstützung des Auf- und Umbauprozesses des ABI 3. Gründung eines Eigenbetriebes hat sich keine Variante unter Abwägung aller Aspekte als möglich oder geeignet erwiesen, die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Bildungsbaus gezielt zeitnah anzugehen. C. Lösung Mit dem Etatantrag E 81 (Beschluss § 3563 vom 20.07.2023) wurde der Magistrat von den Stadtverordneten beauftragt ein Konzept für die Beschleunigung des Baus und der Sanierung von städtischen Bildungseinrichtungen mittels einer Bildungsbaugesellschaft zu entwickeln. Um die vielfältigen Aufgaben im Bereich des kommunalen Bauens, insbesondere des Bildungsbaus, verantwortlich und zeitnah wahrnehmen zu können, bedarf es einer flankierenden Organisationseinheit zum Amt für Bau und Immobilien. Mittels einer Gesellschaft, die wesentliche Aufgaben wie Objektverantwortung und Bauherrnaufgaben an ausgewählten Liegenschaften mit akutem und hohem Handlungsdruck in der Instandhaltung sowie investive Bauprojekte befristet übernimmt, wird das ABI spürbar entlastet. Somit kann der anstehende Sanierungsstau schneller abgearbeitet, die Sicherheit und Funktionalität der Gebäude zeitnah hergestellt und damit das Image der Stadt und die Nutzer:innenzufriedenheit zügig verbessert werden. Für Erweiterungen und Neubauten ist gemeinsamer Handlungsleitfaden die Schulentwicklungsplanung der Stadt Frankfurt und die gemeinsam zwischen dem Amt für Bau und Immobilien und dem Stadtschulamt priorisierte Schulmaßnahmenliste. Städtische Regelungen, wie die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen oder die Rahmenpläne im Schulbau, sind auch von einer städtischen Gesellschaft zu beachten. D. Kosten Räumlichkeiten und die sächliche Ausstattung werden durch das Amt für Bau und Immobilien gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt. Für die Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH wird ein Stammkapital in Höhe von 25 T€ wird aus der Produktgruppe 20.01 zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft finanziert sich über eine Verwaltungskostenpauschale für Instandhaltungen und eine Servicepauschale für investive Projekte, die für die Dienstleistung der Gesellschaft gezahlt wird. Für die Abwicklung der Instandhaltungsaufgaben wird die errechnete Instandhaltungskostenpauschale (zunächst 2,5 % des Wiederbeschaffungswerts nach PABI Methode ermittelt) aus dem Budget der Bauunterhaltung für die Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung der Gesellschaft werden aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt am Main für 2025 Mittel für eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe 640 T€ und 3.708 T€ für die Instandhaltungskostenpauschale bereitgestellt. Für die 14 Liegenschaften wurde eine Verwaltungskostenpauschale von 1.476 T€ und eine Instandhaltungskostenpauschale von 8.552 T€ für das Jahr 2026 ermittelt. Die Finanzierung der Pauschalen erfolgt über die Produktgruppe 20.01 aus dem Sachkonto 61610009 Bauunterhaltung. Für die in 2025 und 2026 zur Bearbeitung übertragenen Liegenschaften wird die kalkulatorische Miete ab 2027, abhängig vom Gebäudezustand bzw. den tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten, ermittelt und in den Folgejahren indexiert nach Baupreisindex fortgeschrieben. Dies ist ein Prozess, der zukünftig zu einer wirtschaftlichen Übersicht und Steuerung der Ausgaben für Gebäudedienstleistungen führt. Die festgelegte Instandhaltungskostenpauschale, abhängig von Anzahl und Größe der übertragenen Liegenschaften, stellt die Umsetzung der Aufgaben in der Bauunterhaltung sicher. Eine Bereitstellung der Verwaltungskosten- und Instandhaltungskostenpauschale der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH erfolgt im ersten und zweiten Jahr parallel zur Übertragung der Aufgaben und wird verwaltungsmäßig abgewickelt. Über die dieser Finanzierung zugrundeliegende Mischkalkulation können sukzessive anfallende Aufgaben im Bauunterhalt abgearbeitet werden Eine Auszahlung investiver Baumittel an die Gesellschaft direkt erfolgt nicht. Die Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH beauftragt bei investiven Projekten im Namen und auf Rechnung der Stadt Frankfurt und wickelt die Bestellungen und Zahlungen über gemeinsam mit dem ABI entwickelte Prozesse ab. 1. Investitionsbedarf: Etwaige Investitionen werden über gesonderte Vorlagen vorgelegt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: keiner 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: Aufschlüsselung nach einzelnen Liegenschaften s. Anlage 3- Ermittlung Finanzbedarf 2025 2026 2027 2028 2029 vorläufiger Plan vorläufiger Plan vorläufiger Plan Verwaltungskosten brutto 639.475,61 € 1.475.079,32 € 1.697.446,64 € 1.739.882,80 € 1.783.379,87 € Instandhaltungskosten 3.707.105,00 € 8.551.184,48 € 9.840.270,37 € 10.086.277,13 € 10.338.434,06 € Gesamt 4.346.580,61 € 10.026.263,80 € 11.537.717,01 € 11.826.159,93 € 12.121.813,93 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Anlage 1_Gesellschaftsvertrag (ca. 28 KB) Anlage 2_Auswahl_Liegenschaften (ca. 16 KB) Anlage 3_Ermittlung_Kostenpauschale (ca. 26 KB) Anlage 4_Ermittlung_Personalbedarf (ca. 28 KB) Anlage 5_Wirtschaftsplan_BBG (ca. 57 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.12.2025, NR 1462 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 81 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 135 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Beratung); AfD und FRAKTION (= Enthaltung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 135 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Beratung); AfD und FRAKTION (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1462) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 135 = Enthaltung) Gartenpartei (M 135 = Ablehnung, NR 1462 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 135 = Enthaltung, NR 1462 = Ablehnung) 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Ablehnung - BFF-BIG unter Hinweis auf NR 1462) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 135 = Enthaltung, NR 1462 = Ablehnung) Gartenpartei (M 135 = Ablehnung, NR 1462 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 135 = Annahme, NR 1462 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1462) und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF BIG (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6973, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

  • Erneuerung des Fuß- und Radwegs entlang der Nidda zwischen Heddernheim und Berkersheim hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    M
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 136 Betreff: Erneuerung des Fuß- und Radwegs entlang der Nidda zwischen Heddernheim und Berkersheim hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2020, § 5436 (M 47) 1. Der Planung und Ausführung der Erneuerung des Fuß- und Radwegs zwischen Heddernheim und Berkersheim wird entsprechend der vorgelegten Plananlage zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit dem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.211 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben. 3. Der Planung und Ausführung der Baumaßnahme durch die Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird aufgrund der gleichzeitigen Nutzung als Unterhaltungsweg zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.211 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", zur Verfügung stehen, b) die Jahresfolgekosten in Höhe von 60 T€ zukünftige Haushalte belasten, c) bereits Mittel bei der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in Höhe von 22.500 € verausgabt wurden und zuzuordnen sind, d) bei der Stadtentwässerung anfallende Kosten aus Ziffer 3. in den Aufwendungen (Sach- und Dienstleistungen) in der PG 22.06 "Oberirdische Gewässer" enthalten sind. 5. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFöG, Stellplatzablöse) und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen. Begründung: A. Zielsetzung Die Niddauferwege sind wichtiger Bestandteil des Radwegesystems der Stadt Frankfurt am Main, dies gilt sowohl für den Freizeitverkehr als auch für den Berufsverkehr. Schlechte Wegstrecken sind Lücken in diesem System. Im Interesse einer Steigerung der Attraktivität und Kapazität des Radwegesystems sollen diese Lücken geschlossen werden. B. Alternativen Der Radweg bleibt in seiner Ausführung wie bisher, was zu höheren Jahresinstandhaltungskosten führt. C. Lösung Aus historischen Gründen ist die Stadtentwässerung Frankfurt am Main für einen großen Teil der Uferwege zuständig. Die Wege wurden im Zuge der Niddaregulierung als Gewässerunterhaltungswege angelegt. Seitdem hat sich der Nutzungsschwerpunkt deutlich verschoben, es überwiegt der Rad- und Fußverkehr. Zugleich müssen die Wege aber immer noch von Unterhaltungsfahrzeugen vor allem der Stadtentwässerung und des Grünflächenamtes befahren werden. Seit etwa 18 Jahren ist die Stadtentwässerung Frankfurt am Main darum bemüht, die Niddauferwege abschnittsweise neu zu bauen. Dabei wird in der Regel der vorhandene, mangelhafte Unterbau vollständig entfernt. Beim Neubau sind folgende Anforderungen zu erfüllen: - Der Oberflächenbelag muss komfortables Radfahren erlauben und daher eine griffige Struktur haben. - Der Wegeaufbau muss eine ausreichende Stärke haben, sodass er das Befahren mit Unterhaltungsfahrzeugen übersteht ohne Schaden zu nehmen. - Die Wege sollen eine einheitliche Breite haben, die ein verträgliches Miteinander von Rad- und Fußverkehr ermöglicht. In der Regel sind dies an der Nidda 3 m. - Natur- und Landschaftsschutz: Die Uferwege liegen fast ausnahmslos in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes Grüngürtel. Daher sind die Vorgaben der Naturschutzbehörde einzuhalten: Auf einer Seite des Flusses dürfen die Wege asphaltiert werden, auf der anderen Seite sind sie als Wiesenweg oder wassergebundene Decke ausgebaut. Bäume, die am Weg stehen, dürfen nicht geschädigt werden. Daher muss vor dem Wegebau das Wurzelwerk der Bäume freigelegt werden; droht der Baum Schaden zu nehmen, wird auf das Asphaltieren verzichtet. Und schließlich: Es ist heller Asphalt zu verwenden, um die sommerliche Aufheizung und damit die ökologische Trennwirkung der Wege gering zu halten. Die Gesamtsanierungsstrecke zwischen ca. 400 m unterhalb der BAB A 661 und kurz unterhalb des Berkersheimer Bogens beträgt 2.200 m. Die Wegebreite beträgt ca. 3 Meter. Der asphaltierte Weg wird mit einen hellen Splittmastixasphalt hergestellt; dieser heizt sich im Sommer weniger stark auf als ein schwarzer Asphalt und hat daher eine weniger starke Trennwirkung, z. B. für auf dem Boden lebende Insekten; die helle Farbe passt sich außerdem besser in die Landschaft ein. Der relativ grobporige Belag verhindert, dass sich Pfützen bilden. Er ist schön griffig und lässt sich daher mit dem Rad gut befahren. Nicht nur Rad- und Fußverkehr müssen die Uferwege nutzen können. Auch Unterhaltungsfahrzeuge fahren dort. Der Aufbau der Neubaustrecken ist mit 40 cm Gesamtstärke vorgesehen und daher ausreichend stabil. Der vorhandene Baumbestand entlang des Niddaweges bleibt erhalten. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Kostenübersicht: a) Baukosten (brutto) 1.156.000 € b) Baunebenkosten (brutto) · bereits verausgabt bei der Stadtentwässerung: Planungsleistung Geo- und Umwelttechnisches Gutachten 4.370 € 5.600 € Baumgutachter 5.730 € Vermessung 6.800 € 22.500 € · noch ausstehend (brutto) Kampfmittelräumdienst Gutachten für die Entsorgung 15.000 € 10.000 € Baumgutachter baubegleitend 7.500 € 32.500 € Summe Baunebenkosten (brutto) 55.000 € Gesamtinvestitionsbedarf: 1.211.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bereits verausgabt (bis 31.07.2025) 22.500 € 2025 32.500 € 2026 1.156.000 € Gesamt 1.211.000 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben: keine b) Sachkosten Bauunterhaltungskosten Straßenbau 6.400 m² x 1,30 € *) = 8.320,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich c) Abschreibung Straßenbau (30 Jahre) 1/30 von 1.211.000 € = 40.366,67 € d) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 1,75 % *) 1.211.000 €/2 = 10.596,25 € *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2024/2025 Jahresfolgekosten insgesamt: 59.282,92 € Jahresfolgekosten gerundet: 60.000,00 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine Anlage _Uebersichtsplan (ca. 14,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.10.2025, NR 1406 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9, 10 Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Die Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1., 2., 3., 5. und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Ziffer 4.: Grüne, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG und FRAKTION (M 136 = Annahme, NR 1406 = Ablehnung) Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, NR 1406 = Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, NR 1406 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 136 = Annahme, NR 1406 = Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Zustimmung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen AfD (= Zustimmung) Beschlussausfertigung(en): § 6830, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-0

  • Satzung Kindertagespflege
    M
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 137 Betreff: Satzung Kindertagespflege Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4701 (NR 907) 1. Die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Frankfurt am Main wird beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Ziel ist der weitere Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Kinderbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main und Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen in Frankfurt am Main (Tagesfamilien Frankfurt). Die Betreuung von Kindern durch Kindertagespflegepersonen hat sich besonders in den letzten Jahren weiterentwickelt und für einen Teil der Frankfurter Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten zu einem qualitativ verlässlichen und gleichrangigen Betreuungsangebot zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen etabliert. Die Vergütung (laufende Geldleistung) der Kindertagespflegepersonen erfolgt nach § 23 SGB VIII. Die städtische Geldleistung wurde zuletzt zum 01.01.2024 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4701) rückwirkend erhöht. Mit Inkrafttreten der Satzung wird die grundlegende Systematik der Vergütung für die Kindertages- pflegepersonen und der Kostenbeitrag für die Erziehungsberechtigten neu geregelt. Damit werden Anreize geschaffen, um weitere geeignete Kindertagespflegepersonen für passgenaue Betreuungsangebote akquirieren und halten zu können. Ebenso wird für die Erziehungsberechtigten die Inanspruchnahme von Kindertagespflege zukünftig mit den gleichen Kosten verbunden sein wie die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung. Es ist nicht notwendig und nicht sozial gerecht, dass Kindertagespflegepersonen Zuzahlungen von den Erziehungsberechtigten verlangen. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kindertagespflegepersonen in der Stadt Frankfurt am Main führen, im Vergleich zu den Vorjahren, zu einer Steigerung der laufenden Geldleistung pro Kindertagespflegeperson von 30% bis 53% (je nach Anzahl der betreuten Kinder). Wesentliche Bausteine der Erhöhung der Geldleistung wurden bereits durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024, § 4701, vorweggenommen (Zwischenphase): • Abschaffung der Degression • Erhöhung des Anerkennungsbetrages • Erhöhung des Sachaufwandes aufgrund der den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Neukalkulation nach dem Verwaltungsgerichtsverfahren VG Frankfurt am Main 19.06.2024 - 11 K 4121/23.F Diese Verbesserungen sind bereits rückwirkend zum 1.1.2024 in den laufenden Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen berücksichtigt. Die Satzung systematisiert nunmehr die Berechnung der laufenden Geldleistung nach neuen Grundsätzen. Die Satzung sieht weitere grundlegende Bausteine vor: · Stundengenaue Berechnung für eine leistungsgerechte Vergütung der Betreuungsleistung · Grundpauschale und ein kindbezogener Zuschlag für die Vor- und Nachbereitungszeit · Pauschale pro Kind für mittelbare pädagogische Tätigkeiten · Neuregelung der Rand- und Nachtzeitenbetreuung · Besondere Anerkennung des höheren Qualifizierungsumfangs (Grund- und Anschlussqualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)) · Anpassung der Kostenbeiträge in Kindertagespflege an die Elternentgelte für Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main B. Alternativen keine C. Lösung Inkrafttreten der Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege (Kindertagespflegesatzung). Die laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen, die Kinder aus Frankfurt am Main betreuen, wird ab Inkrafttreten der Satzung stundengenau und damit leistungsgerecht vergütet. Die laufende Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII umfasst die Erstattung eines leistungsgerecht ausgestalteten Beitrages zur Anerkennung der Förderleistung sowie die Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand. Die Stadt Frankfurt am Main vergütet die Betreuung in Kindertagespflege in monatlichen Pauschalen, die das Qualifizierungsniveau, die wöchentliche Betreuungsdauer und die Anzahl der betreuten Kinder berücksichtigen. Die Kindertagespflegepersonen bieten den Erziehungsberechtigten verlässlich die vereinbarte Stundenzahl als Regelbetreuung an. Für die Vor- und Nachbereitungszeit erhält jede Kindertagespflegeperson eine monatliche Grundpauschale und einen Zuschlag pro betreutem Kind. Die Vor- und Nachbereitungszeit berücksichtigt die zum Betrieb einer Kindertagespflegestelle gehörenden Tätigkeiten, wie z.B. Einkaufen, Waschen, Putzen, Aufräumen, Kochen. Mittelbare pädagogische Tätigkeiten werden mit einer Pauschale pro Kind zusätzlich berücksichtigt. Dazu zählen: Elterngespräche, Dokumentation und Qualitätssicherung (z.B. Entwicklungstagebuch führen), Vor- und Nachbereitung von pädagogischen Aktivitäten, z.B. Sprachförderung, Übergänge gestalten. Um die Attraktivität der Betreuung in den Randzeiten zu steigern, werden zukünftig die Randzeiten mit einem 50%igen Aufschlag auf die laufende Geldleistung vergütet. Für die Betreuung über Nacht werden die Hälfte der Stunden vergütet. Seit 2024 werden neue Kindertagespflegepersonen auf Grundlage des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuches (QHB) qualifiziert. Das erhöhte Qualifizierungsniveau soll auch den bereits tätigen Kindertagespflegepersonen über die Teilnahme an einer Anschlussqualifizierung sukzessive ermöglicht werden. Dafür ist eine zusätzliche Vergütung pro Betreuungsstunde vorgesehen. Kindertagespflegepersonen, die eine Qualifizierung nach dem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) besucht haben, erhalten für die Dauer der Gültigkeit der Qualifizierung eine monatliche Pauschale pro Kind. Die Kostenbeiträge für die Erziehungsberechtigten in Kindertagespflege werden denen in Kindertageseinrichtungen angepasst (Halbtagsplatz, Dreiviertelplatz und Ganztagsplatz): für den Ganztagsplatz (7 bis 10 Stunden) 198 € * für den Teilzeitplatz oder Zwei-Drittel-Platz (4,5 - 7 Stunden) 158 € * für den Halbtagsplatz (bis 4,5 Stunden) 138 € * * zuzüglich Verpflegungspauschale Die Verpflegungspauschale wird für alle Kinder von 0-14 Jahren erhoben. Die Verpflegungspauschale wird für die Kindertagespflege ebenfalls entsprechend der Verpflegungspauschale in Kindertageseinrichtungen erhöht. Die Entgeltfreiheit für Kinder ab dem 1. eines Monats, in dem das Kind das 2. Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt nach Beschluss der Stadtverordneten vom 11.05.2023, § 3273 (M 44) bleibt von den Regelungen in der Satzung unberührt. Kindertagespflege ist eine selbständige Tätigkeit. Zur Anpassung der Geldleistung erfolgt alle 2 Jahre eine Überprüfung. Konkret soll der Anerkennungsbetrag (Anlage 2 Geldleistungsübersicht, Spalte 1) alle zwei Jahre entsprechend den Entwicklungen des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Hessen fortgeschrieben werden. Die Pauschale für den Sachaufwand (Anlage 2 Geldleistungsübersicht, Spalte 2) soll alle 2 Jahre entsprechend den Entwicklungen des Mietspiegels für die Stadt Frankfurt am Main fortgeschrieben werden. Die Anpassungen erfolgen erstmals zum 1. Januar 2027. Maßgeblich sollen die zum 30. Juni des Vorjahres gültigen Werte im Vergleich zu den Werten zwei Jahre zuvor sein. Veränderungen der laufenden Geldleistung werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt. D. Kosten Die durch die Anhebung der Geldleistung entstehenden jährlichen Mehrkosten sind im Haushaltsplan 2026 und in den Haushaltsansätzen für die Folgejahre berücksichtigt. 1. Investitionsbedarf: keiner 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Ab 2026, eine Fortschreibung der Ansätze ist vorgesehen. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben: keine b) Sachkosten: keine c) Kapitalkosten: keine 5. Jahreserträge: Durch die Anpassung der Verpflegungskosten kommt es zu einer geringfügigen Erhöhung der Erträge. 6. Leistungen Dritter: Landesmittel gesamt: ca. 4,1 Mio. € Die Landesmittel erhöhen sich durch die Inanspruchnahme der Landesmittel für die Qualifizierung nach dem Bildungs- und Erziehungsplan um ca. 140.000 €. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: - Anlage 1_Kostenbeitrag (ca. 198 KB) Anlage 2_Geldleistung (ca. 397 KB) Anlage 3_Geldleistung_HH_EB (ca. 414 KB) Anlage _Kindertagespflegesatzung (ca. 25 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.09.2025, NR 1370 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.11.2007, M 257 Vortrag des Magistrats vom 19.06.2009, M 131 Vortrag des Magistrats vom 04.09.2009, M 179 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M 172 Vortrag des Magistrats vom 08.06.2018, M 101 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 118 Vortrag des Magistrats vom 24.03.2023, M 44 Antrag vom 13.03.2024, NR 907 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1370), SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF; FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Bildung und Schulbau) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 137 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1370 = Annahme) AfD (M 137 = Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes, NR 1370 = Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1370), SPD, Linke, FDP, Volt ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 137 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1370 = Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR die Vorlage 1370), SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1370) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 137 = Annahme, NR 1370 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 137 = Ablehnung, NR 1370 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 137 und NR 1370 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Der Vorlage M 137 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1370), SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1370), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6831, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-4

  • Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main - Einrichtung einer Fachklasse im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in an der Heinrich-Kleyer-Schule in Frankfurt am Main in der Fachstufe zum Schuljah
    M
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 138 Betreff: Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main - Einrichtung einer Fachklasse im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in an der Heinrich-Kleyer-Schule in Frankfurt am Main in der Fachstufe zum Schuljahr 2025/2026 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.09.2019, § 4615 (M 119) Die folgende schulorganisatorische Maßnahme gemäß §§ 144-146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird beschlossen: Abweichend von der Fachklassenverordnung (FachklV), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. Juli 2018, werden zum Schuljahr 2025/2026 die Schülerinnen und Schüler des Ausbildungsberufes Anlagenmechaniker/in zusätzlich zur Grundstufe auch in der Fachstufe an der Heinrich-Kleyer-Schule unterrichtet. Begründung: A. Zielsetzung Der Besuch der beruflichen Schule für die Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in findet für Auszubildende mit einem Ausbildungsbetrieb in Frankfurt am Main, in der Grund- und Fachstufe an der Heinrich-Kleyer-Schule statt. B. Sachstand Der Ausbildungsgang Anlagenmechaniker/in wird bislang nur in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) an der Heinrich-Kleyer-Schule unterrichtet. Gemäß der FachklV sind für den Unterricht in der Fachstufe (Klassen 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr) die Gewerblich-Technischen Schulen der Stadt Offenbach am Main für Auszubildende im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in zuständig, auch wenn der Ausbildungsbetrieb in Frankfurt liegt. Von Frankfurter Ausbildungsbetrieben, z.B. der Mainova AG, besteht großes Interesse, dass der Unterricht für die Anlagenmechaniker/innen durchgehend in Frankfurt angeboten wird. Dies kommt den Auszubildenden zu Gute, da Wegzeiten verkürzt werden und eine schulische Kontinuität gewahrt bleibt. Nach § 1 Abs. 2 FachklV kann das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen in Einzelfällen Abweichungen von den Festlegungen der FachklV im Benehmen mit den betroffenen Schulträgern zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ausreichend ist. Diese Voraussetzung wird von der Heinrich-Kleyer-Schule erfüllt. C. Alternativen Keine. D. Lösung Der Beschlussvorlage zur Unterrichtung der Fachstufe im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in an der Heinrich-Kleyer-Schule wird zugestimmt. E. Kosten Keine. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 138 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6832, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-34

  • Korrektur der Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg 2024
    OIOB 12
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 12.09.2025, OI 117 entstanden aus Vorlage: OF 619/12 vom 01.09.2025 Betreff: Korrektur der Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg 2024 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; OI 83/24 OBR 12 1. Die Ortsbeiratsinitiative vom 06.12.2024, OI 83, wird aufgehoben. 2. Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, der Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) für die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, konkret das Sommerfest 2024 und der Weihnachtsmarkt 2024 auf dem Riedberg, jeweils Mittel in Höhe von bis zu 6.000 Euro zur Verfügung zu stellen und das Weitere zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Initiative vom 06.12.2024, OI 83 Versandpaket: 17.09.2025

  • Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ - Kalbacher Gickelkerb 2025
    OIOB 12
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 12.09.2025, OI 118 entstanden aus Vorlage: OS 59/12 vom 01.09.2025 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" - Kalbacher Gickelkerb 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, dem Kerbeverein Kalbach e. V. Mittel in Höhe von bis zu 6.000 Euro für die Durchführung der Gickelkerb 2025 zur Verfügung zu stellen und das Weitere zu veranlassen. Auf den bereits beim Kulturamt vorliegenden Antrag wird verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 17.09.2025

  • Erneuerung der Fahrbahnmarkierung in der Straße Am Hasensprung
    OMOB 8
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7473 entstanden aus Vorlage: OF 620/12 vom 28.08.2025 Betreff: Erneuerung der Fahrbahnmarkierung in der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, die verblasste Markierung "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn der Straße Am Hasensprung zu erneuern. Begründung: Die Straße Am Hasensprung ist Schulweg der Grundschule Kalbach. Der Bürgersteig ist ohnehin sehr schmal und die Kinder laufen zum Teil auf der Fahrbahn. Das Straßenverkehrsamt hat demzufolge auf die Fahrbahn der Straße mehrere Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Im Laufe der Zeit sind die Markierungen sehr verblasst. Eine Erneuerung ist unbedingt erforderlich, da in dieser Straße hauptsächlich ortsfremde Autofahrer viel zu schnell fahren und die Schulkinder gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2029 Aktenzeichen: 66-0

  • Treppenanlage Alter Gerichtsplatz pflegen
    OMOB 8
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7474 entstanden aus Vorlage: OF 621/12 vom 28.08.2025 Betreff: Treppenanlage Alter Gerichtsplatz pflegen Der Magistrat wird gebeten, die Treppenanlage am Alten Gerichtsplatz zu pflegen und zu prüfen, ob die Büsche (außerhalb der Pflanzkübel) die Bausubstanz beschädigen und, wenn ja, diese zu entfernen. Begründung: Die Treppenanlage am Alten Gerichtsplatz bildet zusammen mit dem davor liegenden Platz am Bonifatiusbrunnen das Entree zum Panoramaweg über den Riedberg. Der Platz und die Treppenanlage sind aktuell mit Unkraut und wild wachsendem Gestrüpp überzogen. Dies hinterlässt keinen einladenden Eindruck und wirkt ungepflegt. Ferner stellt das außerhalb der vorgesehenen Pflanzbereiche wild wachsende Gestrüpp insbesondere bei Dunkelheit eine Stolperfalle dar. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1909 Aktenzeichen: 67-0

  • Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am Hopfenbrunnen
    OMOB 12
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7475 entstanden aus Vorlage: OF 622/12 vom 28.08.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung Kreuzungsbereich Im Wiesengrund/Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Straße Im Wiesengrund für die Bürger verkehrssicherer zu machen, zum Beispiel mittels Verkehrsschild "Schrittgeschwindigkeit (10 km/h)", Hinweisschildern auf spielende Kinder, Fahrbahnmarkierung, Schwellen, Poller oder Fahrbahnverengung. Begründung: Diese Straße liegt mitten in einer Wohnsiedlung und grenzt direkt an einen Spielplatz. Zahlreiche Kinder spielen dort täglich im Freien, was grundsätzlich sehr erfreulich ist. Allerdings besteht eine erhebliche Gefährdung durch den motorisierten Verkehr in dieser Straße. Obwohl es sich um eine Straße handelt, in der laut Verkehrslage Schrittgeschwindigkeit gefahren werden sollte, fehlt bislang ein entsprechendes Hinweisschild. Zudem gibt es keine Schilder, die auf spielende Kinder aufmerksam machen. Die Fahrzeugführer fahren dort leider häufig mit überhöhter Geschwindigkeit, was zu gefährlichen Situationen führt, insbesondere da Kinder erfahrungsgemäß auch spontan auf die Straße laufen können. Ein weiteres Problem stellt die schlechte Sicht beim Ausfahren aus dem Bereich Im Wiesengrund 3 und 5 dar. Durch die Umzäunung des Sperrmüllplatzes ist der Blick auf die Straße stark eingeschränkt. Man kann weder herannahende Fahrzeuge noch querende Kinder rechtzeitig erkennen. Dies birgt ein erhebliches Unfallrisiko. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 160 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 61-13

  • Durchfahrtssperren im südöstlichen Riedberg
    OMOB 12
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7476 entstanden aus Vorlage: OF 623/12 vom 01.09.2025 Betreff: Durchfahrtssperren im südöstlichen Riedberg Der Magistrat wird gebeten, das illegale Befahren des Weges am Lärmschutzwall an der Zufahrt zur BAB 661 (Anschlussstelle Heddernheim, in der Skizze blau markiert) durch geeignete Maßnahmen nachhaltig zu unterbinden. Hierfür soll insbesondere die Errichtung von zwei horizontal schwenkbaren Schranken geprüft werden, welche sich nur so lange offenhalten lassen, wie der zur Öffnung notwendige Schlüssel im Schloss steckt. Diese sollten sinnvollerweise eine für Menschen mit Fahrrad oder Kinderwagen ausreichende Breite frei lassen, mehrspurige Fahrzeuge aber nicht durchfahren lassen. An Position 1 ist eine Umfahrung sinnvoll zu verhindern, an Position 2 kann dies leicht unter Nutzung der Gabionenwand geschehen. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Aus Richtung Kalbach kommend verhindert kein Hindernis, den genannten Weg zu befahren, weshalb dies auch regelmäßig vorkommt. Entweder kürzen die Fahrzeuge so den Weg bis Zur Kalbacher Höhe ab oder - wenn dort der Poller korrekt vorhanden ist - sie wenden auf dem dafür zu schmalen Weg und beschädigen so die Grünflächen links und rechts des Weges. Angesichts der geringen Breite des Weges stellen Kraftfahrzeuge an dieser Stelle eine erhebliche Verkehrsgefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. An der Zufahrt vom Prozessionsweg aus (Nr. 1 in der Skizze) sind zwar Poller und sichernde Steine vorgesehen, diese wurden in der Vergangenheit aber immer wieder mit einer schon fast kriminellen Energie entfernt oder beiseite geräumt. Daher soll eine dauerhafte Lösung gefunden werden, um diesen Schleichweg für den motorisierten Verkehr nachhaltig zu verhindern. Position 1: Hier wurden wieder zwei Poller Position 2: Die Engstelle bietet sich für entfernt. eine Barriere an. Quelle: eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 159 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0

  • Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der UBahnStation „Kalbach“
    OMOB 12
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7477 entstanden aus Vorlage: OF 625/12 vom 28.08.2025 Betreff: Bessere Verknüpfung der Buslinie 29 mit der U2 Richtung Bad Homburg an der U-Bahn-Station "Kalbach" Der Magistrat wird gebeten, mit der für die Fahrpläne zuständigen traffiQ zu prüfen, ob eine bessere Anbindung der Buslinie 29 an die U2 in Richtung Bad Homburg und umgekehrt möglich ist. Begründung: Die U2 nach Bad Homburg fährt sonntags von 04:09 Uhr bis 09:15 Uhr im 30-Minuten-Takt und darüber hinaus alle 15 Minuten. So kommt der eintreffende Bus 29 fast zeitgleich mit der weiterfahrenden U-Bahn an. Somit ist kein Umsteigen mehr möglich. Aus Bad Homburg kommend ist beim Ankommen der U2 der Bus bereits wenige Minuten weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92-10

  • Informationstafeln am Alten Flugplatz erneuern
    OMOB 12
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7478 entstanden aus Vorlage: OF 627/12 vom 28.08.2025 Betreff: Informationstafeln am Alten Flugplatz erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Informationstafeln entlang der Rollbahn und dem Umfeld zu erneuern. Begründung: Foto: privat Zahlreiche Informationstafeln sind aufgrund von Witterungseinflüssen beschädigt und nicht mehr lesbar. Daher ist eine Erneuerung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 66 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 79-3

  • Anstrich der Fassade des Feuerwehrhauses Kalbach
    OMOB 8
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7479 entstanden aus Vorlage: OF 628/12 vom 26.08.2025 Betreff: Anstrich der Fassade des Feuerwehrhauses Kalbach Der Magistrat wird gebeten, dem Wunsch der Freiwilligen Feuerwehr Kalbach nachzukommen und bis zum 100-jährigen Bestehen im Jahr 2027 die Außenfassade des Feuerwehrhauses inklusive der Fenster zu renovieren und mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Zum Jubiläum ist ein großer Festakt der Freiwilligen Feuerwehr geplant. Diese möchte sich dabei nicht nur mit einem tollen Programm, sondern auch optisch attraktiv präsentieren. Dafür benötigt die Außenfassade dringend Ausbesserungen am Putz sowie Malerarbeiten. Gegebenenfalls sollten auch die Fensterrahmen einen neuen Anstrich bekommen oder, wenn nötig, ausgetauscht werden (siehe Bilder). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 12 Aktenzeichen: 37-1

  • Warnschilder am Rückhaltebecken im Kätcheslachpark erneuern
    OMOB 2
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7480 entstanden aus Vorlage: OF 630/12 vom 26.08.2025 Betreff: Warnschilder am Rückhaltebecken im Kätcheslachpark erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) zu beauftragen, die Schilder am Wasserrückhaltebecken im Kätcheslachpark zu erneuern und ggf. auch näher am Wasser bzw. an besser sichtbaren Stellen aufzustellen. Auf ein entsprechendes Schreiben der Ortsvorsteherin an die SEF vom 27.02.2025 erfolgte keine Reaktion. Begründung: Die Schilder werden teilweise von Bäumen und Büschen verdeckt und sind durch Schmierereien und Aufkleber größtenteils nicht mehr lesbar. Zudem wurden einige Schilder zu weit von der Wasserfläche entfernt aufgestellt. Dies könnte im Zuge der Erneuerung korrigiert werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2028 Aktenzeichen: 66-7

  • Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessern
    OMOB 12
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7481 entstanden aus Vorlage: OF 631/12 vom 01.09.2025 Betreff: Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessern Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 und ggf. der Goethe-Universität, einen neuen Standort für die derzeit vor der Riedbergallee 1 stehenden Glascontainer festzulegen. Hierfür bieten sich Standorte an, die sowohl für Nutzer und Entsorger gut erreichbar als auch weiter von Wohngebäuden entfernt sind als der derzeitige Standort. Die folgende Skizze enthält zwei Vorschläge. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Glascontainer vor der Riedbergallee 1 werden leider oft auch in den Abendstunden oder sonntags genutzt, was für die Anwohner:innen der nahe gelegenen Wohnhäuser eine spürbare Lärmbelästigung darstellt und auch zu Beschwerden gegenüber dem Ortsbeirat geführt hat. Das Gelände der Goethe-Universität (Ortsbeirat 8) bietet sich als alternativer Standort an, weil es hier nur punktuell Wohnbebauung gibt und die Lärmbelästigung dadurch spürbar sinken würde. Standort Max-von-Laue-Straße/Ecke Ruth-Moufang-Straße. Zentrale Lage für den Campus, vermutlich öffentlicher Straßenraum, weiterer Weg für Menschen vom Riedberg Quelle: eigene Aufnahme Standort Ruth-Moufang-Straße/Ecke Riedbergallee. Optimale Lage, vermutlich Grundstück der Universität Quelle: eigene Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2093 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 480 Aktenzeichen: 66-0

  • Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee
    OMOB 2
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7482 entstanden aus Vorlage: OF 632/12 vom 01.09.2025 Betreff: Lichtverschmutzung vermeiden im Utrilloweg und in der Renoirallee Der Magistrat wird gebeten, im Utrilloweg und am Ende der Renoirallee (siehe Skizze) die Leuchtmittel der neu installierten Straßenlaternen gegen solche auszutauschen, die in Helligkeit und Lichttemperatur denen der umliegenden Straßen entsprechen. Bei etwaigen weiteren Ersetzungen soll ebenfalls auf die gewohnte Lichttemperatur und -helligkeit geachtet werden. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die im Jahr 2025 neu installierten Leuchtenköpfe strahlen erheblich heller und greller als die bisherigen Straßenlaternen in den umliegenden Straßen. Dies führt zu einer übermäßigen Beleuchtung gerade auch in den umliegenden Grundstücken und Häusern. Üblicherweise werden so helle Straßenlaternen punktuell an Fußgängerüberwegen installiert und sorgen so für eine zusätzliche Aufmerksamkeit - mitten im Wohngebiet ist dafür aber keine Notwendigkeit ersichtlich. Außerdem ist mittlerweile die Störung von Insekten und Vögeln durch die nächtliche Beleuchtung bekannt ("Lichtverschmutzung"), sodass auch aus Gründen des Naturschutzes auf unnötig helle Beleuchtung verzichtet werden sollte. Vorne neue Laterne, im Hintergrund bisherige Laternen. Quelle: Anwohner, mit freundlicher Genehmigung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 22 Aktenzeichen: 91-52

  • Sperrpfosten am Praunheimer Hohl durch eine Schranke ersetzen
    STOB 5
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1521 Betreff: Sperrpfosten am Praunheimer Hohl durch eine Schranke ersetzen Dem Magistrat ist die Problematik bewusst, er lehnt jedoch die Installation einer Schranke ab. An der Durchfahrt in der Praunheimer Hohl sind bereits abschließbare Poller vorhanden. Dass diese selten wieder ordnungsgemäß verschlossen werden, wird sich aus Sicht des Magistrats auch nicht durch die Installation einer Schranke grundlegend verändern lassen. Zudem erweist sich in der Praxis die Absicherung öffentlicher Flächen zunehmend als schwierig: Abschließbare Schranken und Poller wurden in letzter Zeit in unterschiedlichen Ortsbezirken massiv beschädigt oder entwendet. Die Reparaturen gehen zu Lasten der Allgemeinheit. Generell arbeitet der Magistrat an Lösungen, um diese und ähnliche Situationen nachhaltig zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6972

  • Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel
    STOB 6
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1522 Betreff: Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses hier: Bau- und Finanzierungsplan/Fördermittel Zu 1. Der Magistrat hat zwischenzeitlich ein geeignetes Architekturbüro für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Heddernheimer Schlosses beauftragt. Zuvor wird mittels eines modernen Erfassungsverfahrens das gesamte Gebäude messtechnisch abgebildet und in einem digitalen 3D-Modell dargestellt. Diese bestanderfassende Vorarbeit ist wesentlich und bildet die Grundlage für die Erstellung der Machbarkeitsstudie. Dafür muss ein Zeitraum von bis zu einem halben Jahr einkalkuliert werden. Diese Machbarkeitsstudie bildet die Vorstufe für weitere Planungen. Die denkmalrechtliche Prüfung der Möglichkeit zur Wiederherstellung des im Krieg zerstörten Mansardendaches soll dabei als eines der zentralen Punkte dezidiert behandelt und eine Lösung erarbeitet werden. Ein in Erstellung befindlicher Zeitplan über die Machbarkeitsstudie hinaus wird im nächsten Runden Tisch den Beteiligten vorgestellt. Zu 2. Der Magistrat wird in Abstimmung mit übergeordneten Denkmalbehörden gehen und die Fördermöglichkeiten für alle Phasen, von Planung bis zur Ausführung der Maßnahme, prüfen. Dabei werden Best-Practice-Beispiele herangezogen, um aus diesen Rückschlüsse für die maximale Ausschöpfung aktuell verfügbarer Fördermöglichkeiten zu schließen. Auf die Besonderheiten bei Antrags- und Genehmigungslaufzeiten der jeweiligen Fördermöglichkeit wird Rücksicht genommen. Im Magistrat wird die Möglichkeit zum Spendensammeln für das Projekt ausführlich diskutiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6445

  • Lehrbergerstraße in Rödelheim beleuchten
    STOB 6
    12.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1523 Betreff: Lehrbergerstraße in Rödelheim beleuchten Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. An die genannte Wegeverbindung grenzen unmittelbar Privatgrundstücke mit hohen Bäumen und Sträuchern. Tiefbauarbeiten zur Kabelverlegung würden die Wurzeln, die von diesen Gehölzen in die öffentliche Fläche hineinragen, beschädigen. Daher wären ein Baumgutachter und auch der Einsatz eines Saugbaggers notwendig. Dies hätte eine enorme Preissteigerung zur Folge. Systeme, die auf Basis von Photovoltaik versorgt werden, könnten sich bedingt durch die Verschattung der Bäume nicht mit Energie versorgen. Die direkt angrenzenden Wege sind bereits beleuchtet. In Anbetracht dieser Gesamtumstände hält es der Magistrat für zumutbar, bei Bedarf diese Wege zu nutzen und sieht davon ab, in der Lehrbergstraße eine Beleuchtungsanlage zu errichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6971

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