Erneuerung des Fuß- und Radwegs entlang der Nidda zwischen Heddernheim und Berkersheim hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Erneuerung des Fuß- und Radwegs entlang der Nidda zwischen Heddernheim und Berkersheim vor, um die Attraktivität und Kapazität des Radwegesystems zu steigern. Die Maßnahme wird mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 1.211.000 € und jährlichen Folgekosten von 60.000 € verbunden sein.
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Thema Fahrradfahren verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Planung und Ausführung der Erneuerung des Fuß- und Radwegs zwischen Heddernheim und Berkersheim wird entsprechend der vorgelegten Plananlage zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit dem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.211 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben.
- Der Planung und Ausführung der Baumaßnahme durch die Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird aufgrund der gleichzeitigen Nutzung als Unterhaltungsweg zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
a) für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.211 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", zur Verfügung stehen,
b) die Jahresfolgekosten in Höhe von 60 T€ zukünftige Haushalte belasten,
c) bereits Mittel bei der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in Höhe von 22.500 € verausgabt wurden und zuzuordnen sind,
d) bei der Stadtentwässerung anfallende Kosten aus Ziffer 3. in den Aufwendungen (Sach- und Dienstleistungen) in der PG 22.06 "Oberirdische Gewässer" enthalten sind.
- Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFöG, Stellplatzablöse) und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Niddauferwege sind wichtiger Bestandteil des Radwegesystems der Stadt Frankfurt am Main, dies gilt sowohl für den Freizeitverkehr als auch für den Berufsverkehr. Schlechte Wegstrecken sind Lücken in diesem System. Im Interesse einer Steigerung der Attraktivität und Kapazität des Radwegesystems sollen diese Lücken geschlossen werden.
B. Alternativen
Der Radweg bleibt in seiner Ausführung wie bisher, was zu höheren Jahresinstandhaltungskosten führt.
C. Lösung
Aus historischen Gründen ist die Stadtentwässerung Frankfurt am Main für einen großen Teil der Uferwege zuständig. Die Wege wurden im Zuge der Niddaregulierung als Gewässerunterhaltungswege angelegt. Seitdem hat sich der Nutzungsschwerpunkt deutlich verschoben, es überwiegt der Rad- und Fußverkehr. Zugleich müssen die Wege aber immer noch von Unterhaltungsfahrzeugen vor allem der Stadtentwässerung und des Grünflächenamtes befahren werden.
Seit etwa 18 Jahren ist die Stadtentwässerung Frankfurt am Main darum bemüht, die Niddauferwege abschnittsweise neu zu bauen. Dabei wird in der Regel der vorhandene, mangelhafte Unterbau vollständig entfernt.
Beim Neubau sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Der Oberflächenbelag muss komfortables Radfahren erlauben und daher eine griffige Struktur haben.
- Der Wegeaufbau muss eine ausreichende Stärke haben, sodass er das Befahren mit Unterhaltungsfahrzeugen übersteht ohne Schaden zu nehmen.
- Die Wege sollen eine einheitliche Breite haben, die ein verträgliches Miteinander von Rad- und Fußverkehr ermöglicht. In der Regel sind dies an der Nidda 3 m.
- Natur- und Landschaftsschutz: Die Uferwege liegen fast ausnahmslos in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes Grüngürtel. Daher sind die Vorgaben der Naturschutzbehörde einzuhalten: Auf einer Seite des Flusses dürfen die Wege asphaltiert werden, auf der anderen Seite sind sie als Wiesenweg oder wassergebundene Decke ausgebaut. Bäume, die am Weg stehen, dürfen nicht geschädigt werden. Daher muss vor dem Wegebau das Wurzelwerk der Bäume freigelegt werden; droht der Baum Schaden zu nehmen, wird auf das Asphaltieren verzichtet. Und schließlich: Es ist heller Asphalt zu verwenden, um die sommerliche Aufheizung und damit die ökologische Trennwirkung der Wege gering zu halten.
Die Gesamtsanierungsstrecke zwischen ca. 400 m unterhalb der BAB A 661 und kurz unterhalb des Berkersheimer Bogens beträgt 2.200 m. Die Wegebreite beträgt ca. 3 Meter.
Der asphaltierte Weg wird mit einen hellen Splittmastixasphalt hergestellt; dieser heizt sich im Sommer weniger stark auf als ein schwarzer Asphalt und hat daher eine weniger starke Trennwirkung, z. B. für auf dem Boden lebende Insekten; die helle Farbe passt sich außerdem besser in die Landschaft ein. Der relativ grobporige Belag verhindert, dass sich Pfützen bilden. Er ist schön griffig und lässt sich daher mit dem Rad gut befahren.
Nicht nur Rad- und Fußverkehr müssen die Uferwege nutzen können. Auch Unterhaltungsfahrzeuge fahren dort. Der Aufbau der Neubaustrecken ist mit 40 cm Gesamtstärke vorgesehen und daher ausreichend stabil. Der vorhandene Baumbestand entlang des Niddaweges bleibt erhalten.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf:
Kostenübersicht:
| a) Baukosten (brutto) | 1.156.000 € |
| b) Baunebenkosten (brutto) |
- bereits verausgabt bei der Stadtentwässerung: Planungsleistung Geo- und Umwelttechnisches Gutachten | 4.370 € 5.600 € Baumgutachter | 5.730 € Vermessung | 6.800 € 22.500 €
- noch ausstehend (brutto) | Kampfmittelräumdienst Gutachten für die Entsorgung | 15.000 € 10.000 € Baumgutachter baubegleitend | 7.500 € 32.500 € Summe Baunebenkosten (brutto) | 55.000 € Gesamtinvestitionsbedarf: | 1.211.000 €
| 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: | |
| Bereits verausgabt (bis 31.07.2025) | 22.500 € |
| 2025 | 32.500 € |
| 2026 | 1.156.000 € |
| Gesamt | 1.211.000 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
keine
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben: keine
| b) Sachkosten Bauunterhaltungskosten Straßenbau 6.400 m² x 1,30 € *) = | 8.320,00 € | |
| *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich | ||
| c) Abschreibung Straßenbau (30 Jahre) 1/30 von 1.211.000 € = | 40.366,67 € | |
| d) Kapitalkosten | ||
| Kalkulatorische Verzinsung 1,75 % *) 1.211.000 €/2 = | 10.596,25 € | |
| *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2024/2025 | ||
| Jahresfolgekosten insgesamt: | 59.282,92 € | |
| Jahresfolgekosten gerundet: | 60.000,00 € |
5. Jahreserträge: keine
6. Leistungen Dritter: keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine
Anlage _Uebersichtsplan (ca. 14,2 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. September 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.11.2025 im OBR 10 angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1., 2., 3., 5. und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Ziffer 4.: Grüne, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (M 136 = Annahme, NR 1406 = Ablehnung) Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, NR 1406 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, NR 1406 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 136 = Annahme, NR 1406 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen AfD (= Zustimmung)